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# taz.de -- Schadenersatzforderungen von RWE: Einschüchterungsmanöver
> Nach Lützerath: Auch RWE hat Anspruch auf Schadenersatz, sollten die
> Vorwürfe stimmen. Besonders schlau sind solche Forderungen aber nicht.
Bild: Lützerath am Wochenende: RWE will wegen Schäden bei der Räumung klagen
Wer rechtswidrig einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Das gilt
natürlich auch im Kampf um das Braunkohledorf Lützerath. Es ist also nicht
überraschend, dass RWE angekündigt hat, [1][für beschädigte Fahrzeuge,
Schaltanlagen und Brunnen Schadenersatz von den „Störern“ zu fordern].
Um welche Summen es sich handeln könnte, hängt ganz vom konkreten Geschehen
ab. Um Millionen wird es aber wohl nicht gehen. Schließlich wurde in
Lützerath kein Kraftwerk stillgelegt. Und natürlich haftet zunächst einmal
nur derjenige, der selbst ein Fahrzeug zerstört hat, für den Schaden – und
nicht alle, [2][die irgendwie auch in Lützerath auf dem Gelände waren].
Denn eine kollektive Haftung gibt es nur, wenn es auch einen kollektiven
Plan gab. In Lützerath sollte das Gelände aber nur besetzt werden und nicht
verwüstet. Letztlich müsste RWE also auch beweisen, wer das Eigentum
konkret beschädigt hat.
Auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit kann sich freilich niemand
berufen, der RWE-Fahrzeuge zerstört. Das ist auch bei weitester Auslegung
des Grundrechts nicht möglich. Auch auf die neu geregelte Privatinsolvenz
sollte niemand hoffen, der absichtlich fremdes Eigentum beschädigt. Die
Überlegung, während der nur noch dreijährigen „Wohlverhaltensperiode“ se…
Studium abzuschließen und dann schuldenfrei ins Leben zu starten, haut
nicht hin. Schadenersatzforderungen wegen vorsätzlicher rechtswidriger
Handlungen sind nämlich ausdrücklich ausgenommen und verjähren erst nach 30
Jahren.
Dennoch fällt auf, dass deutlich häufiger über die Ankündigung von
Schadenersatzforderungen berichtet wird als über deren Vollstreckung. Es
geht den fossilen Energieunternehmen wohl eher darum, Aktivist:innen zu
verunsichern und von weiteren Aktionen abzuhalten – während man später dann
konkrete Prozesse eher vermeidet. Gerade ein Unternehmen wie RWE, das
eigentlich an einer neuen Reputation als Ökokonzern arbeitet, hat allen
Grund, weitere Goliath-gegen-David-Meldungen zu vermeiden.
22 Jan 2023
## LINKS
[1] /Nach-Raeumung-von-Luetzerath/!5910187
[2] /Kurz-vor-der-Raeumung-des-Dorfs-fuer-Kohle/!5904818
## AUTOREN
Christian Rath
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