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# taz.de -- Informationen zu Entwicklungsgeldern: KfW muss Auskunft geben
> Die Menschenrechtsorganisation Fian fürchtet, dass die staatliche
> Kreditbank Entwaldung finanziert. Sie klagte auf Transparenz – und bekam
> nun Recht.
Bild: Eine auskunftspflichtige Behörde: Skulptur vor dem KfW-Gebäude
Berlin taz | Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
verweigerte zwei Menschenrechtsorganisationen die Einsicht in Dokumente zu
Investitionen in das [1][umstrittene Agrarunternehmen Payco]. Daraufhin
[2][klagte Fian] und bekam am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt
am Main Recht: Die KfW sei als Behörde nach dem
[3][Informationsfreiheitsgesetz] auskunftspflichtig und müsse die im
öffentlichen Interesse stehenden Informationen beschaffen, so das Gericht.
„Das Urteil ist ein großer Erfolg!“, freut sich Fian-Geschäftsführer
Philipp Mimkes. „Payco ist für Landkonflikte mit Indigenen, Umweltschäden
und Entwaldung verantwortlich. Nun können sich Öffentlichkeit und Politik
in naher Zukunft ein besseres Bild von diesem Investment machen. Aus
unserer Sicht ist es bedenklich, dass deutsche Entwicklungsgelder die
industrielle Landwirtschaft finanzieren und Informationen über den
kostspieligen Gerichtsweg erstritten werden müssen.“
Die KfW muss den Menschenrechtsorganisationen Fian und dem European Center
for Constitutional and Human Rights (ECCHR) nun die angefragten Dokumente
übermitteln. Dabei handelt es sich um die Umwelt- und Sozialaktionspläne
von Payco. Darin begründet das Unternehmen gegenüber der Entwicklungsbank,
warum Investitionen im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
gerechtfertigt sind.
## Payco in der Kritik wegen Entwaldung und Landkonflikten
Eine Tochterbank der KfW, die Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG), hatte sich 2013 mit 25 Millionen Euro an
dem Agrarunternehmen Payco beteiligt und damit einen Anteil von 15,8
Prozent erworben.
Payco betreibt in Paraguay Viehzucht und Anbau von Soja. Das Unternehmen
sei dort der zweitgrößte Landbesitzer, geben die
Menschenrechtsorganisationen an. Auf seinem Land komme es zu Abholzungen
und Entwaldungen, das konnten die Menschenrechtsorganisationen unter
anderem durch Satellitenbilder belegen.
Außerdem gebe es Landkonflikte mit indigenen Bevölkerungen in Gebieten, die
von Payco erworben wurden, erklärt Mimkes. Dort leben traditionell indigene
Gemeinden, die keine Besitztitel haben und Vertreibung fürchten. Die
paraguayische Verfassung sichere ihnen zwar zu, dass sie auf ihren
traditionellen Gebieten leben dürfen, aber ohne Landtitel bliebe die Lage
für sie unsicher.
In fast zehn Jahren des DEG-Mitbesitzes sei das Problem nicht gelöst
worden. „Aus unserer Sicht stellt die DEG privatwirtschaftliche Interessen
über Menschenrechte“, kritisiert Mimkes. Informationen dazu erhoffen sich
die Menschenrechtsorganisationen in den angefragten Umwelt- und
Sozialaktionsplänen von Payco.
Die KfW kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen.
24 Nov 2022
## LINKS
[1] /Deutsche-Entwicklungspolitik/!5021345
[2] /Klage-gegen-KfW/!5893736
[3] /Entwurf-fuer-Transparenzgesetz/!5885870
## AUTOREN
Leila van Rinsum
## TAGS
Informationsfreiheitsgesetz
KfW
Entwicklungspolitik
Paraguay
Gerichtsentscheid
Entwicklungspolitik
Europäische Union
Mali
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