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# taz.de -- Urteil zu „NSU 2.0“- Drohschreiben: Fast sechs Jahre Gefängnis
> Ein 54-Jähriger hatte Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens
> geschickt. Nun wurde er zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Bild: Der Angeklagte Alexander M. wies in einem letzten Vortrag alle Vorwürfe …
Frankfurt am Main epd/afp | Im Prozess um die Drohschreiben mit der
Unterschrift [1][„NSU 2.0“] hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den
Angeklagten Alexander M. zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Die Vorsitzende Richterin Corinna Distler sprach den 54-jährigen Berliner
am Donnerstag einer Vielzahl von Vergehen schuldig, darunter der
öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Bedrohung, Beleidigung,
Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung. (AZ: 5/17
KLs – 6190 Js 216386/21 (24/21))
Die Staatsanwaltschaft hatte für M. [2][eine Haftstrafe von sieben Jahren
und sechs Monaten gefordert]. Der Angeklagte wies in einem letzten Vortrag
alle Vorwürfe zurück. Diese seien nicht belegt. Staatsanwaltschaft und
Polizei verbreiteten Lügen, um den Verdacht auf ihn als angeblichen
Einzeltäter zu lenken, sagte er. Er sei lediglich Mitglied einer rechten
Chatgruppe im Darknet gewesen, habe aber keine Straftaten begangen. Er
beantragte nach einem Jahr und sieben Monaten Untersuchungshaft
Haftverschonung gegen geeignete Auflagen.
## Wissler und Başay-Yıldız fordern weitere Aufklärung
Zwischen August 2018 und März 2021 waren mehr als 80 Drohschreiben per
E-Mail, Fax oder SMS verschickt worden. Diese waren gespickt mit wüsten
Beschimpfungen und Todesdrohungen. Adressaten waren vor allem Frauen des
öffentlichen Lebens, Rechtsanwältinnen, Politikerinnen, Journalistinnen,
Staatsanwältinnen. Die Schreiben waren mit „Heil Hitler“ unterschrieben.
Die Bezeichnung „NSU 2.0“ spielte auf die rechtsextreme Gruppe an, die von
2000 bis 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordete.
Vor dem Urteilsspruch hatten Empfängerinnen der Drohschreiben weitere
Aufklärung gefordert. Die Ermittlungen zu den Abrufen privater Daten der
Betroffenen auf Polizeicomputern müssten mit Nachdruck fortgesetzt werden,
forderten Linke-Politikerinnen wie Janine Wissler und Frauen des
öffentlichen Lebens, darunter die Frankfurter Rechtsanwältin Seda
Başay-Yıldız, die als erste Drohschreiben erhielt.
Die Betroffenen gingen davon aus, dass zumindest das erste Drohfax von
einem Polizisten und nicht vom Angeklagten verschickt worden sei. Die
Gewerkschaft der Polizei hat diesen Verdacht zurückgewiesen.
17 Nov 2022
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