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# taz.de -- NGOs geben sich Selbstverpflichtung: Schutz für Whistleblower:innen
> Mehrere Verbände haben eine Selbstverpflichtung unterzeichnet. Damit
> wollen sie auch Druck auf die Regierung ausüben.
Bild: „Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Menschen sich trauen, Missst�…
Berlin taz | Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen wollen
Whistleblower:innen in den eigenen Reihen besser schützen und haben
dafür eine Selbstverpflichtung vereinbart. „Auch in der Zivilgesellschaft
gibt es Fehlverhalten und Machtmissbrauch“, sagte Sonja Grolig von
Transparency Deutschland bei der Vorstellung der [1][Selbstverpflichtung]
am Mittwoch. Weil die Aktiven meist mit einer hohen Motivation dabei- und
der Organisation verbunden sind, könne es ihnen sogar besonders schwer
fallen, Missstände zu melden.
Die neue Policy, die zum Jahresanfang in Kraft treten soll, basiert auf der
EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen – geht aber
stellenweise darüber hinaus. So verpflichten sich die teilnehmenden
Organisationen unter anderem, anonyme Meldewege einzurichten.
Wer auf Missstände in den NGOs hinweisen will, ist zudem nicht nur auf
klare Rechtsverstöße beschränkt, sondern soll auch anderes Fehlverhalten
melden können, wenn dessen Aufdeckung im öffentlichen Interesse liegt.
Neben Mitarbeiter:innen in einem Arbeitsverhältnis soll der Schutz
auch für Vereinsmitglieder und Ehrenamtliche gelten. Zum Start dabei sind
neben Transparency die Gesellschaft für Freiheitsrechte, das
Whistleblower-Netzwerk, Lobbycontrol und Foodwatch.
Kosmas Zittel, Geschäftsführer des Whistleblower-Netzwerks, erhofft sich
durch die Initiative der Verbände perspektivisch auch einen Kulturwandel:
„Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Menschen sich trauen, Missstände
zu melden.“ Der aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Entwurf der
Bundesregierung werde dagegen eher eine abschreckende Wirkung haben, wenn
die Ampelkoalition nicht deutlich nachbessere.
Der Gesetzgeber sollte eigentlich schon vor Jahren den Schutz von
Hinweisgeber:innen juristisch verankern. Grundlage dafür ist die
[2][EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz]. Die EU-Kommission hatte
[3][Anfang des Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet], weil
Deutschland trotz der abgelaufenen Umsetzungsfrist noch kein Gesetz
vorgelegt hatte. [4][In diesem Sommer hat das Bundeskabinett nun den im
Frühjahr vorgelegten und danach nur leicht veränderten Gesetzentwurf
beschlossen].
Aus der Zivilgesellschaft gab es jedoch deutliche Kritik an dem Entwurf: So
brauche es eine eindeutige und umfassende Pflicht, anonyme Meldewege
einzurichten. Darüber hinaus müsse der Anwendungsbereich des Gesetzes
breiter gefasst werden: Der Schutz vor Repressalien müsse neben sämtlichen
Rechtsverstößen auch sonstiges Fehlverhalten, dessen Offenlegung im
öffentlichen Interesse liegt, umfassen.
30 Nov 2022
## LINKS
[1] https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Aktuelles/Pressemitteilunge…
[2] /Studie-zu-Whistleblowing/!5807042
[3] /Bundesregierung-verschleppt-Gesetz/!5835720
[4] /Gesetzentwurf-im-Kabinett/!5867415
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
EU-Richtlinien
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Zivilgesellschaft
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