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# taz.de -- Streit über Volksentscheid-Termin: Showdown am Dienstag
> Senat will nächste Woche entscheiden, ob die Abstimmung mit der Wahl am
> 12. Februar stattfindet. Für Regierungschefin hat reibungslose Wahl
> Vorrang.
Bild: Am Dienstag forderten rund 100 Menschen vor dem Roten Roten Rathaus, am 1…
Berlin taz | Ein Woche noch, dann soll klar sein, ob der
Klima-Volksentscheid am Tag der Wiederholungswahl, dem 12. Februar, oder an
einem anderen Termin stattfindet. „Der Senat wird nächsten Dienstag über
das weitere Vorgehen beschließen“, sagte Regierungschefin Franziska Giffey
(SPD) gegenüber Journalisten nach der Senatssitzung am Dienstag. Grundlage
dieser Entscheidung soll eine Zeitschiene sein, die alle Termine, Fristen
und Vorgaben für Wahl und Volksentscheid abbildet. Solch eine Darstellung
soll die zuständige Innensenatorin Iris Spranger (SPD) bis dahin vorlegen.
Die Initiatoren des Volksbegehrens [1][„Berlin klimaneutral 2030“] hatten
Anfang vergangener Woche nach viermonatigem Sammeln nach eigenen Angaben
261.000 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Nach Zahlen der
Landeswahlleitung sind es nur 254.000, Giffey sprach am Dienstag in der
Pressekonferenz von 240.000 Unterschriften. Sind rund 170.000 davon gültig,
stammen also ausschließlich von Berliner Wahlberechtigten, so kommt es zum
Volksentscheid.
Dessen Termin ist strittig, weil weder die Landesverfassung noch [2][das
Abstimmungsgesetz] den Senat – der den Termin festsetzt – darauf
verpflichtet, den Volksentscheid zusammen mit der Wiederholungswahl zum
Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten am 12. Februar abzuhalten.
Innensenatorin Spranger befürchtet, durch eine parallele Abstimmung auch
die Wiederholungswahl zu gefährden.
Ihre Koalitionspartner von den Grünen hingegen drängen auf einen Termin.
„Selbstverständlich muss der Volksentscheid am 12. Februar stattfinden“,
forderte Samstag beim Grünen-Landesparteitag ihre Spitzenkandidatin,
Verkehrssenatorin Bettina Jarasch. Bei den Grünen ist zu hören, die SPD
fürchte Nachteile durch einen parallelen Termin.
Die Gesetze sagen lediglich, dass der Volksentscheid binnen vier Monaten
nach Ergebnisbekanntgabe – Anfang nächster Woche – stattzufinden hat.
Zwingend mit der Wahl müsste er nur stattfinden, wenn die Wahl frühestens
vier Monate und längstens acht Monate später anstünde. Dass überhaupt neu
gewählt wird, hat jüngst das [3][Landesverfassungsgericht] entschieden und
mit „schweren systemischen Mängeln“ bei der Wahl vom 26. September 2021
begründet.
## Stellungnahme am 6. Dezember
In der Senatssitzung habe man „intensiv“ über das Vorgehen geredet, sagte
Giffey. Unabhängig von der Terminentscheidung will der Senat nach ihren
Worten am 6. Dezember seine Stellungnahme zum Volksbegehren formulieren.
Die ist Teil der Informationen, die allen Wahlberechtigten mehrere Wochen
vor einem Volksentscheid vorliegen müssen. Diese Festlegung passiert
auswärts: Am 6. Dezember tagt der Senat, lange geplant, anlässlich von 30
Jahren Städtepartnerschaft in Brüssel.
Giffey mochte anders als Jarasch und Spranger ihre aktuelle eigene Position
im Terminstreit nicht eindeutig offenbaren. Ihre Wortwahl am Dienstag legte
jedoch zumindest nahe, dass sie getrennte Termine für Wahl und
Volksentscheid bevorzugen könnte: „Die oberste Priorität ist, dass wir eine
reibungslose Wiederholungswahl organisieren und alles dafür tun, dass man
auch dem Volksbegehren in gebotener Weise gerecht wird.“
22 Nov 2022
## LINKS
[1] https://klimaneustart.berlin/berlin-2030-klimaneutral/
[2] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VAbstGBEV5P17
[3] https://www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/pre…
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Franziska Giffey
Volksentscheid
Bettina Jarasch
Grüne Berlin
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