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# taz.de -- Berliner Wahlchaos und Sabotage der Volks-Ini: Genug Schaden angeri…
> Erst hat Senator Geisel das Enteignungs-Volksbegehren verschleppt, jetzt
> verantwortet er auch noch das Wahldebakel. Er sollte die Konsequenz
> ziehen.
Bild: 441 Tage hielt der damalige SPD-Innensenator das Volksbegehren in Geiselh…
Andreas Geisel ist nicht mehr tragbar. Der SPD-Politiker ist als ehemaliger
Innensenator nicht nur politisch verantwortlich für das Wahldebakel von
Berlin, sondern sabotierte auch als amtierender Bausenator bis zuletzt das
direktdemokratische und erfolgreiche Volksbegehren Deutschen Wohnen und Co.
Enteignen.
Dass Geisel in der vergangenen Legislatur die rechtliche Prüfung des
Volksbegehrens auf ganze 441 Tage ausdehnte, geschah offenbar mit voller
Absicht – wie schon lange von Aktiven des Volksbegehrens vermutet wurde.
Das haben diese Woche via dem Transparenzportal Fragdenstaat.de
veröffentlichte [1][interne Mails und Vermerke] aus der Innenverwaltung
unter Geisel erneut nahe gelegt.
In denen heißt es, nachdem die Volksinitiative die Verwaltung wegen der
Verschleppung verklagte, beziehungsweise mit einer Klage drohte: „Die
bisherige Dauer der Zulässigkeitsprüfung dürfte vom Verfassungsgerichtshof
mit dem von ihm ausdrücklich ausgesprochenen Gebot der unverzüglichen und
beschleunigten Bearbeitung als eher nicht zu vereinbaren angesehen werden.“
Sollte die Klage zugelassen werden, wäre sie mit hoher Wahrscheinlichkeit
begründet, argumentiert ein Mitarbeiter der Verwaltung. In einer Mail wird
er noch deutlicher: „Sollte die Klage zulässig sein, hätten wir keine
Chance“, heißt es dort. Auch Geisels Staatssekretär Torsten Akmann war
informiert. Weiter verschleppt wurde dennoch: Es dauerte noch vier weitere
Monate, bis das Volksbegehren für zulässig erklärt wurde.
## „Wissentlich rechtswidrig“
Die Initiative wertete die lange Prüfung des Volksbegehrens unter diesem
Licht als [2][„wissentlich rechtswidriges“ Verwaltungshandeln], während
Geisels Sprecher das tat, was er dieser Tage immer tut – die
[3][Verantwortung dafür abweisen].
Wenn wir schon mal dabei sind: Wie wäre es denn, wenn Geisel tatsächlich
mal seine Verantwortung abgibt, wenn er für nichts verantwortlich sein
will?
Wohlwollend könnte man die ignorierten Alarmzeichen beim Debakel der
Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl eventuell noch mit Blauäugigkeit und
Bräsigkeit erklären. Und sicher haben auch die Landeswahlleitung sowie die
Fehlplanung des gleichzeitig stattfindenden Marathons erheblichen Anteil am
Wahldebakel – auch wenn Geisel seit [4][2017 Missstände in der
Wahlorganisation] bekannt waren.
Aber die bewusste Sabotage eines direktdemokratischen und rechtlich
zulässigen Anliegens ist ein bewusstes Untergraben der Demokratie und
sollte für einen Volksvertreter den Rücktritt nach sich ziehen – zumal
später deutlich über die Hälfte der Berliner*innen für eine
gemeinwohlorientierte Vergesellschaftung großer privater Wohnkonzernte
stimmten.
Aus Sicht der Mieter*innen und der Volksinitiative für
Vergesellschaftung ist der vom Geisel angerichtete Schaden so oder so
maximal: Erst verzögerte er als Innensenator die rechtliche Prüfung bis zur
Schmerzgrenze, im jetzigen Senat bekämpfte er zusammen mit Franziska Giffey
als Bausenator weiter die Umsetzung des erfolgreichen Volksbegehrens: Die
Enteignungs-Kommission agiert entgegen der Koalitionsvereinbarungen
deutlich intransparent.
Und nun ist Geisel auch noch verantwortlich dafür, dass diese ohnehin schon
fragwürdige Kommissionsarbeit womöglich nicht zum Ende kommt, weil vorher
ein neuer Senat gewählt werden muss. Was das für die Umsetzung des
Volksbegehrens heißt, ist derzeit noch maximal ungewiss. Eines scheint
jedenfalls klar: Geisel hat genug Schaden angerichtet und sollte gehen.
8 Oct 2022
## LINKS
[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/detaillierte-darlegung-der-rechtlichen-pruf…
[2] /DW-Enteignen-fordert-Geisel-Ruecktritt/!5882439
[3] https://www.tagesspiegel.de/berlin/wissentlich-rechtswidrig-deutsche-wohnen…
[4] https://www.tagesspiegel.de/berlin/druck-auf-berliner-senator-wachst-geisel…
## AUTOREN
Gareth Joswig
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