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# taz.de -- Untersuchungsausschuss zu Lübcke-Mord: Noch mehr Ungereimtheiten
> 2015 sperrte Hessens Verfassungsschutz die Akte von Stephan Ernst.
> Interner Widerstand dagegen wurde offenbar übergangen.
Bild: Akten vom Untersuchungsausschuss zum Mordfall an Walter Lübcke
Wiesbaden taz | Eine gute Stunde lang suchten die Abgeordneten der
CDU-Fraktion im hessischen Landtag nach Widersprüchen in der Aussage der
ehemaligen Mitarbeiterin des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz.
Doch die Zeugin, die am Mittwoch vor den [1][Untersuchungsausschuss zum
Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke] geladen war, blieb dabei: Als sie 2015
an der Entscheidung beteiligt war, die Akte des späteren [2][Lübcke-Mörders
Stephan Ernst] zu sperren, habe sie ein Kollege auf den Vorgang
angesprochen. Der Kollege sei „sehr verärgert“ gewesen, weil er diesen
Schritt für falsch hielt.
Sie habe diese Bedenken in einem Vermerk festgehalten und eine Prüfung
verlangt, so die Zeugin weiter. Immerhin hatte im Jahr 2009 der damalige
Präsident des Landesamts den rechtsextremistischen Gewalttäter als
„brandgefährlich“ bezeichnet. Diese Einschätzung sei ihr damals bekannt
gewesen, versichert die Zeugin. „Das war kein Standardfall“, sagt sie.
Am Ende wurde die Akte von Stephan Ernst trotzdem gesperrt, trotz seiner
Verurteilungen wegen einer Messerattacke auf einen Imam und einem
Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft. Von diesem Zeitpunkt an waren
die Daten von Ernst für die Sicherheitsbehörden nicht mehr zugänglich, bis
zur Ermordung von Lübcke. Dem Kollegen, der sich damals über die Sperrung
der Akte geärgert hatte, habe sie nach diesem Mord gesagt: „Du hattest den
richtigen Riecher“, so die Zeugin am Mittwoch im hessischen Landtag.
## Ein weiteres Versäumnis des Verfassungsschutzes
Dass die Sperrung der Akte Ernst ein Fehler war, hat der Leiter der
Rechtsabteilung des hessischen Innenministerium, Wilhelm Kanther, als Zeuge
vor dem Ausschuss bereits eingeräumt. Angesichts der Vorstrafen und der
offenkundigen Gewaltbereitschaft des Rechtsextremisten hätte er auf dem
Schirm der Sicherheitsbehörden bleiben müssen. Nach der Aussage der Zeugin
hat es wohl vor der Entscheidung intern Bedenken im Landesamt gegeben, die
offenbar übergangen wurden.
Doch wieso ist der Vermerk unauffindbar, den die Sachbearbeiterin verfasst
haben will, fragen die Abgeordneten von SPD und Linken. Sie vermuten einen
weiteren Skandal in der langen Liste der Versäumnisse des hessischen
Verfassungsschutzes.
Sie werden wohl in einer zweiten Runde alle LfV-MitarbeiterInnen erneut als
ZeugInnen vorladen, die mit dem Vorgang befasst waren.
20 Jul 2022
## LINKS
[1] /Ausschuss-zum-Mordfall-Walter-Luebcke/!5819598
[2] /Drei-Jahre-Mord-an-Walter-Luebcke/!5855189
## AUTOREN
Christoph Schmidt-Lunau
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