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# taz.de -- Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke: Waffenlieferung bleibt unaufge…
> Ein Rentner, der dem Lübcke-Mörder die Tatwaffe verkauft haben soll, wird
> freigesprochen. Wo die Waffe sonst hergekommen sein könnte, bleibt offen.
Bild: Das Mordopfer Walter Lübcke, 2016 aufgenommen
Leipzig taz | Es muss eine Enttäuschung für die Familie von Walter Lübcke
sein. Über die Medien verfolgten die Angehörigen den Prozess gegen Elmar
J., den möglichen Waffenverkäufer an den [1][Mörder ihres Mannes und
Vaters], hatte ihr Sprecher zu Beginn erklärt. Am Mittwoch aber, als der
66-jährige Elmar J., weitgehend freigesprochen wird, will sich die Familie
nicht äußern.
Das Landgericht Paderborn sah es nicht als sicher erwiesen an, dass Elmar
J. 2016 tatsächlich die Tatwaffe an den Lübcke-Mörder Stephan Ernst
verkaufte. Mit dem Rossi-Revolver wurde der damalige Kasseler
Regierungspräsident und CDU-Politiker Lübcke im Juni 2019 auf der Terrasse
vor seinem Haus erschossen.
Die Anklage gegen J. [2][lautete auf fahrlässige Tötung.] Der Rentner aber
bestritt dies über seinen Anwalt vor Gericht: Er habe Ernst zwar Waffen
verkauft, aber nicht diese. Auch ein Nachbar von ihm bestätigte das im
Prozess.
Der Waffenverkauf sei ihm nicht zweifelsfrei nachweisbar, sagte ein
Gerichtssprecher der taz nach dem Freispruch am Mittwoch. Verurteilt wurde
Elmar J. dagegen zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro für den unerlaubten
Besitz von 106 Patronen.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte am Ende wie die Verteidigung wegen der
unklaren Beweislage Freispruch für den Vorwurf der fahrlässigen Tötung
gefordert. Zuvor hatte das Gericht einen Antrag der Staatsanwalt abgelehnt,
das Verfahren auszusetzen. Die Ankläger wollten eine Aussage von Ernst
selbst im Prozess abwarten – die bisher ausblieb, weil er gegen seine
Verurteilung für den Mord an Lübcke Revision einlegte und im Prozess gegen
Elmar J. von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machte. Das
Gericht hatte dessen Aussage aber über Zeugen in den Prozess eingeführt und
nichts weiter Aufhellendes mehr erwartet.
Ernst war im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wie er an
seine Tatwaffe kam, mit der er Walter Lübcke erschoss, bleibt ungeklärt.
Ernst hatte den CDU-Politiker auf der Terrasse seines Hauses erschossen.
Der Täter hatte dies mit Lübckes Kritik an Geflüchtetenfeinden begründet.
In Hessen läuft derzeit noch [3][ein Untersuchungsausschuss zum
Lübcke-Mord.] Eine Klärung der Frage nach der Herkunft der Waffe ist aber
auch hier ungewiss.
26 Jan 2022
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Mordfall-Walter-Luebcke/!t5600830
[2] /Tatwaffe-im-Fall-Walter-Luebcke/!5826656
[3] /Ausschuss-zum-Mordfall-Walter-Luebcke/!5819598
## AUTOREN
Konrad Litschko
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