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# taz.de -- Streit um Entschädigungen wegen NS-Verbrechen: Deutschland klagt g…
> Ein IGH-Urteil zog 2012 einen Schlussstrich. Doch Italiens Justiz hat
> auch danach neue Entschädigungsurteile gegen Deutschland gefällt. Berlin
> will deren Annullierung.
Bild: Internationaler Gerichtshof in Den Haag: Seine Urteile sind bindend und k…
Den Haag afp | Deutschland hat im Streit mit Italien um
Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg Klage
vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht. Die Bundesrepublik
werfe Italien vor, trotz eines Urteils des IGH aus dem Jahr 2012 mehrere
neue Verfahren gegen Deutschland zugelassen zu haben, teilte der
Gerichtshof am Freitag mit.
Das höchste Gericht der Vereinten Nationen hatte vor zehn Jahren nach einem
langen Rechtsstreit geurteilt, dass Deutschland italienische
Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell
entschädigen müsse. Es untermauerte damit den Rechtsgrundsatz der
Staatenimmunität, wonach die von Privatklägern in Italien erstrittenen
Urteile unwirksam sind.
Trotz des IGH-Urteils hätten italienische Gerichte aber „seit 2012 eine
beträchtliche Anzahl von neuen Ansprüchen gegen Deutschland unter
Verletzung der souveränen Immunität Deutschlands erhoben“, heißt es in dem
Antrag Berlins.
Die Bundesregierung bezog sich dabei insbesondere auf ein Urteil des
italienischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2014, das „individuelle
Klagen von Opfern von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gegen souveräne Staaten“ zulässt. Dieses Urteil sei „in
bewusster Verletzung des Völkerrechts und der Pflicht Italiens ergangen,
einem Urteil des wichtigsten Rechtsorgans der Vereinten Nationen
nachzukommen“, heißt es in der Klageschrift.
Nach Angaben des IGH spricht die Klageschrift von „mindestens 25 neuen
Klagen“ gegen Berlin. In mindestens 15 Verfahren seien „Ansprüche gegen
Deutschland im Zusammenhang mit dem Verhalten des Deutschen Reichs während
des Zweiten Weltkriegs erhoben und beschlossen“ worden.
Die Klageschrift fordert eine Verurteilung Italiens, weil es widerrechtlich
„Zwangsmaßnahmen gegen deutsches Staatseigentum in Italien“ ergriffen oder
angedroht habe. Davon betroffen seien unter anderem das Deutsche
Archäologische Institut Rom, das Goethe Institut, das Deutsche Historische
Institut sowie die Deutsche Schule in Rom. Bis zu einer
Grundsatzentscheidung des Gerichtshofs dürfe keines der aufgeführten
Objekte „Gegenstand einer öffentlichen Versteigerung sein“.
Italien müsse dafür sorgen, dass alle von den Gerichten getroffene
Entscheidungen für unwirksam erklärt werden. Zudem müsse es für alle durch
die Verletzung der Staatenimmunität entstandenen Schäden aufkommen.
Die Bundesregierung argumentiert, dass die Entschädigungsfrage nach dem
Krieg im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen gelöst worden sei. Sie hatte
den IGH Ende 2008 angerufen, um prüfen zu lassen, ob in Italien gefällte
Urteile mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Diese Urteile bezogen sich auf
Taten, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen
Besatzung in Italien begangen worden waren.
Der IGH mit Sitz in Den Haag wurde 1946 gegründet, um Streitigkeiten
zwischen Staaten zu schlichten. Seine Urteile sind bindend und können nicht
angefochten werden. Allerdings stehen dem UN-Gericht keine Instrumente zur
Verfügung, um eine Umsetzung seiner Urteile durchzusetzen.
30 Apr 2022
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Bundesrepublik Deutschland
Italien
NS-Verbrechen
Entschädigung
Internationaler Gerichtshof
Italien
Schwerpunkt Nationalsozialismus
Zwangsarbeit
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