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# taz.de -- Entschädigung von NS-Opfern in Italien: Deutschland zieht Klage te…
> Dank eines neuen italienischen Gesetzes kann deutsches Staatseigentum nun
> nicht mehr konfisziert werden. Die Klage bleibt im Kern aber bestehen.
Bild: Die beim Internationalen Gerichtshof in Den Hag angesetzten Anhörungen w…
Den Haag/Rom dpa | Im Fall der Entschädigung von NS-Opfern hat Deutschland
seine [1][Klage gegen Italien] vor dem Internationalen Gerichtshof
teilweise zurückgezogen. Wie das Gericht in Den Haag am Wochenende
mitteilte, zog die Bundesrepublik in einem am 5. Mai eingegangen Brief den
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück.
Dies sei deshalb geschehen, weil zum 1. Mai in Italien ein Gesetz in Kraft
getreten sei, das es Gerichten verbiete, deutsches Staatseigentum auf
italienischem Boden zu konfiszieren. Einrichtungen wie das Goethe-Institut
oder die Deutsche Schule in Rom liefen demnach nicht mehr Gefahr, wegen
Gerichtsurteilen beschlagnahmt zu werden. Die für Montag und Dienstag
geplanten Anhörungen wurden abgesagt.
Die eigentliche Klage vor dem UN-Gerichtshof in Den Haag bleibt im Kern
aber bestehen. Deutschland wehrt sich dagegen, dass Italien seinen
Gerichten gestatte, individuelle Schadenersatzklagen von Opfern der
Verbrechen der Wehrmacht und der SS während des Zweiten Weltkriegs weiter
zuzulassen. Rom widersetze sich durch die Praxis einem Urteil des
Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012.
Deutschland pocht darauf, dass Italien das Prinzip der Immunität von
Staaten bei Zivilklagen anerkennt. Die Wehrmacht und die SS hatten im
Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten gewütet und
oft furchtbare Kriegsverbrechen begangen. Tausende Zivilisten wurden dabei
auf zum Teil grausame Weise umgebracht.
7 May 2022
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