# taz.de -- Entschädigung von NS-Opfern in Italien: Deutschland zieht Klage te… | |
> Dank eines neuen italienischen Gesetzes kann deutsches Staatseigentum nun | |
> nicht mehr konfisziert werden. Die Klage bleibt im Kern aber bestehen. | |
Bild: Die beim Internationalen Gerichtshof in Den Hag angesetzten Anhörungen w… | |
Den Haag/Rom dpa | Im Fall der Entschädigung von NS-Opfern hat Deutschland | |
seine [1][Klage gegen Italien] vor dem Internationalen Gerichtshof | |
teilweise zurückgezogen. Wie das Gericht in Den Haag am Wochenende | |
mitteilte, zog die Bundesrepublik in einem am 5. Mai eingegangen Brief den | |
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück. | |
Dies sei deshalb geschehen, weil zum 1. Mai in Italien ein Gesetz in Kraft | |
getreten sei, das es Gerichten verbiete, deutsches Staatseigentum auf | |
italienischem Boden zu konfiszieren. Einrichtungen wie das Goethe-Institut | |
oder die Deutsche Schule in Rom liefen demnach nicht mehr Gefahr, wegen | |
Gerichtsurteilen beschlagnahmt zu werden. Die für Montag und Dienstag | |
geplanten Anhörungen wurden abgesagt. | |
Die eigentliche Klage vor dem UN-Gerichtshof in Den Haag bleibt im Kern | |
aber bestehen. Deutschland wehrt sich dagegen, dass Italien seinen | |
Gerichten gestatte, individuelle Schadenersatzklagen von Opfern der | |
Verbrechen der Wehrmacht und der SS während des Zweiten Weltkriegs weiter | |
zuzulassen. Rom widersetze sich durch die Praxis einem Urteil des | |
Internationalen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012. | |
Deutschland pocht darauf, dass Italien das Prinzip der Immunität von | |
Staaten bei Zivilklagen anerkennt. Die Wehrmacht und die SS hatten im | |
Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten gewütet und | |
oft furchtbare Kriegsverbrechen begangen. Tausende Zivilisten wurden dabei | |
auf zum Teil grausame Weise umgebracht. | |
7 May 2022 | |
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