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# taz.de -- Gesundheitsminister zur Triage: Lauterbachs Zick-Zack-Kurs
> Der Gesundheitsminister reagiert auf die Kritik am Entwurf zum
> Triage-Gesetz. Es würde Menschen mit Behinderung nicht ausreichend
> schützen.
Bild: Karl Lauterbach
Berlin taz | Selbst wenn die Behandlungsmöglichkeiten knapp werden, sollen
Ärzt*innen auch künftig die Therapie eines Menschen nicht abbrechen
können, um eine andere Person mit höheren Überlebenschancen zu behandeln.
Das erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag. Er
reagierte damit auf Medienberichte, laut denen er [1][ein Gesetz
vorbereite], dass eine solche sogenannte Ex-Post-Triage ermöglicht hätte.
An diesem Vorstoß gab es vehemente Kritik von Verbänden und
Politiker*innen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Dezember die
Bundesregierung damit beauftragt, ein Gesetz zu schaffen, das [2][Menschen
mit Behinderung davor schützen] soll, bei knappen medizinischen Ressourcen
benachteiligt zu werden. Über einen entsprechenden Entwurf stimmt sich die
Bundesregierung zurzeit ab.
Laut Corinna Rüffer, Bundestagsabgeordnete der Grünen, stand eine solche
Ex-Post-Triage im Entwurf. Menschen mit Behinderung wären dem Entwurf nach
nicht geschützt worden. Sie begrüße daher, dass sich Lauterbach nun dagegen
ausspreche. Dem Gesundheitsminister zufolge sei die[3][Ex-Post-Triage]
„ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen
zuzumuten.“
Doch selbst ohne die Ex-Post-Triage sei der Entwurf nicht geeignet, so
Rüffer gegenüber der taz. Generell schließt Lauterbach [4][Triage nicht
aus] und die Kriterien dabei würden Menschen mit Behinderung weiterhin
benachteiligen. „Ich würde so einem Gesetz nicht zustimmen“, sagt Rüffer.
Das bisherige Verfahren sei nicht angemessen gewesen, weil Menschen mit
Behinderung zu wenig beteiligt wurden.
Das beklagt auch Nancy Poser, eine der [5][Beschwerdeführer*innen,
die im Dezember] vom Verfassungsgericht recht bekamen. Juristin Poser wäre
nicht überrascht gewesen, hätte das Bundesgesundheitsministerium eine
Ex-Post-Triage vorgesehen. Für sie wäre es logische Fortsetzung der
Entscheidung für eine Triage nach Überlebenswahrscheinlichkeit gewesen. Ein
Grund, um erneut vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Auch betont sie,
dass das Gesetz Menschen mit Behinderungen schützen soll. „Vermeintlich
Schwächere“ auszusortieren sei da nicht vertretbar und werde dem Auftrag
des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht.
9 May 2022
## LINKS
[1] /BVerfG-zu-Menschen-mit-Behinderung/!5824484
[2] /Ral-Krauthausen-ueber-BVerfG-Urteil/!5821966
[3] /Notfallsanitaeter-ueber-Triage/!5825444
[4] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5821881
[5] /BVerfG-zu-Menschen-mit-Behinderung/!5821967
## AUTOREN
David Muschenich
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