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# taz.de -- Rechtsextreme Preppergruppe Nordkreuz: Anklage gegen Schießplatzbe…
> Ein Schießplatzbetreiber und der Mitarbeiter einer Waffenbehörde sollen
> vor Gericht. Es geht um Kriegsmunition und Polizeipatronen als Bezahlung.
Bild: Mit Patronen soll bezahlt worden sein
Berlin taz Im Komplex rund um die rechtsextreme Preppergruppe
[1][Nordkreuz] gibt es weitere juristische Konsequenzen: Die
Staatsanwaltschaft Schwerin hat Anklage gegen den Waffenhändler Frank T.
aus Güstrow und einen Mitarbeiter der Waffenbehörde im Landkreis
Ludwigslust-Parchim erhoben. Es geht um mutmaßliche Verstöße gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz, versuchte Strafvereitelung, Anstiftung zum
Diebstahl sowie Hehlerei.
Hintergrund sind die Ermittlungen gegen den ehemaligen SEK-Polizisten und
Nordkreuz-Chef Marko G, bei dem im Sommer 2017 zehntausende Schuss Munition
sichergestellt worden waren. Der Mitarbeiter der Waffenbehörde soll im
November 2017 10 Patronen davon auf Marko G. Wunsch hin an den
Waffenhändler und Schießplatzbetreiber Frank T. übergeben haben. Es handelt
sich dabei um Patronen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt.
Dafür hatte Frank T. keine Erlaubnis. Und im [2][Verfahren gegen Marko G.]
konnten die Patronen nicht mehr als Beweismittel dienen. Beim Prozess vor
dem Landgericht Schwerin Ende 2019 wurde deutlich, dass dem Mitarbeiter der
Waffenbehörde [3][die nötige Distanz zu Marko G. fehlte].
Frank T. war selbst Mitglied von Nordkreuz, ebenso Mitarbeiter von ihm. Auf
dem von ihm betriebenen Schießplatz in Güstrow trainierten Mitglieder der
Gruppe regelmäßig. Auch [4][Spezialkräfte von Polizei und Bundeswehr] aus
ganz Deutschland kamen zu teils mehrtägigen Schießtrainings dorthin. Über
sie gelangte Frank T. den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge auf
illegalem Wege an Munition.
Im Herbst 2018 soll Frank T. laut Anklage einem sächsischen Polizeibeamten
angeboten haben, als Vergütung für eine private Schießfortbildung
dienstliche Munition entgegenzunehmen. Der Polizist soll daraufhin Patronen
im Wert von mindestens 3680 Euro [5][aus der Waffenkammer der Polizei
entwendet] und an Frank T. übergeben haben. Dieser habe sie dann
gewinnbringend verkaufen oder für sich selbst verwenden können.
## Acht weitere Verfahren gegen Frank T. beendet
Die Staatsanwaltschaft Rostock führte acht weitere Verfahren gegen Frank
T., diese sind inzwischen alle beendet. Die allermeisten wurden – teils
gegen Auflage – eingestellt, eine Sache wurde an die Ordnungsbehörde
abgegeben. Die Anhaltspunkte für die Ermittlungen ergaben sich oft aus
sichergestellten Chats. Es ging unter anderem darum, dass Frank T. eine
Person zum illegalen Transport einer Waffe angestiftet haben soll. In
mehreren Fällen ging es um mutmaßlich illegalen Gebrauch von Kriegsmunition
auf dem Schießplatz.
Ein Fall ist inzwischen verjährt, weil die Ermittlungen offenbar zu langsam
vorangingen: Ein mutmaßlicher Betrug. Frank T. soll im Mai 2018 Patronen im
Wert von 2000 Euro von einer Bremer Polizeibehörde bekommen haben – zum
Schießen bei einem Training. Er gab sie dann aber offenbar weiter.
Der bekannteste Fall: Frank T. schenkte Anfang 2018 dem [6][damaligen
Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), eine
Pistole, ein Schießtraining und Munition.] Anlass war Caffiers Geburtstag.
In die Glock 19 im Wert von rund 800 Euro war der Schriftzug „Baltic
Shooters“ eingeprägt, sie wurde ihm von einem seiner Personenschützer
überbracht. Danach fuhr Caffier, der Jäger ist, selbst nach Güstrow, um die
Waffe bei einem kostenlosen Schießtraining mit Frank T. einzuschießen, laut
den Ermittlungen dauerte es 90 bis 120 Minuten. Caffier bekam dafür auch
mehr als 100 Patronen geschenkt.
Caffier war jahrelang Schirmherr einer Schießveranstaltung, die Frank T.
zusammen mit dem Landeskriminalamt organisierte. Nachdem Caffier von der
taz nach der Waffensache gefragt wurde, erklärte er sie erst zu seiner
Privatangelegenheit, gab dann einen angeblichen Kauf zu und trat im
November 2020 von seinem Amt zurück. Inzwischen wurde er rechtskräftig
wegen Vorteilsannahme zu 45 Tagessätzen verurteilt. Das Verfahren gegen
Frank T. wegen Vorteilsgewährung wurde gegen die Zahlung von 3000 Euro
eingestellt.
17 Mar 2022
## LINKS
[1] /Rechtsextreme-Preppergruppe-Nordkreuz/!5829891
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[3] /Rechte-Prepper-Gruppe-Nordkreuz/!5674282
[4] /Rechte-Preppergruppe-Nordkreuz/!5697362
[5] /Ermittlungen-gegen-Polizisten/!5763706
[6] /Waffenaffaere-um-Ex-Minister-Caffier/!5796237
## AUTOREN
Sebastian Erb
## TAGS
Schwerpunkt Hannibals Schattennetzwerk
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