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# taz.de -- Streit um Hauptversammlungen: Kritik an Buschmann
> Der FDP-Justizminister will virtuelle Hauptversammlungen auch regulär
> ermöglichen. Dagegen regt sich nun Widerstand.
Bild: Aktionärsvertreter:innen befürchten eine anhaltende Beschneidung von Ak…
Köln taz | Corona hat auch für Aktionär:innen einiges geändert.
Hauptversammlungen finden dank einer Ausnahmeregelung vor allem digital
statt. Mit einem Gesetzentwurf sollen digitale Hauptversammlungen nun
dauerhaft ins Aktiengesetz gelangen. [1][Von Verbänden wie den Kritischen
Aktionären und dem DGB hagelt es Kritik]. Sie warnen vor Hauptversammlungen
„zweiter Klasse“.
Gemäß dem Entwurf bleibt Präsenz zwar wichtig. Doch mit einer
Dreiviertelmehrheit soll die Hauptversammlung für fünf Jahre rein virtuelle
Versammlungen beschließen können. Bei diesen Veranstaltungen darf der
Vorstand bis zu vier Tage vorab Fragen absegnen oder ablehnen. Nachfragen
ohne „sachlichen Zusammenhang“ soll der Vorstand zudem unterbinden können.
Die Beweislast bei technischen Problemen liegt bei Aktionär:innen.
Bisher gilt pandemiebedingt eine Sonderregelung für virtuelle
Hauptversammlungen. Der Bundestag hatte sie zuletzt bis Ende August 2022
verlängert. Konzerne und Aktionär:innen verlangen nun Rechtssicherheit.
Zu den digitalen Hauptversammlungen heißt es vom FDP-geführten
Justizministerium: „Das Format […] wurde von der Praxis gut angenommen und
hat sich im Großen und Ganzen bewährt.“ Das sieht der Bundesverband der
Deutschen Industrie (BDI) ähnlich. Die [2][Kritischen Aktionär:innen]
hingegen monierten bereits vergangenes Jahr, dass eine digitale
Hauptversammlung Rederecht einschränke. Aktionär:innen müssten Fragen
häufig vorab einsenden.
„Darunter leidet die Aktionär:innendemokratie“, sagt Tilman Massa
von den Kritischen Aktionär:innen. Der DGB kritisiert, der Entwurf
erschwere den Dialog wichtiger Stakeholder mit dem Unternehmen. Der
Gewerkschaftsbund vermutet zudem, dass das Online-Format vielen Konzernen
schlicht Kosten spare. Der Entwurf widerspreche zudem dem
Koalitionsvertrag. Darin heißt es, die Ampelkoalition ermögliche
Online-Hauptversammlungen dauerhaft und wolle die Aktionärsrechte dabei
„uneingeschränkt wahren“.
Das sei auch dringend nötig, wie Massa von den Kritischen
Aktionär:innen fordert: Langfristig dürfe die Hauptversammlung nicht
nur über Dividenden entscheiden oder den Aufsichtsrat entlasten. Wie etwa
in Großbritannien brauche sie mehr inhaltliche Macht. Abstimmungen,
inwieweit Strategien den Pariser Klimazielen entsprechen oder ob Konzerne
weiter in Kohle investieren. Doch mit dem aktuellen Entwurf schwäche man
die Aktionär:innen.
Im April soll das Bundeskabinett über den Entwurf des Justizministeriums
beraten. Der Bundestag könnte dann noch im Sommer, bevor die aktuelle
Ausnahmereglung abläuft, über das geänderte Aktiengesetz abstimmen. Die
Telekom hat unterdessen angekündigt, ihre Hauptversammlung am 7. April
wieder vor Ort in Bonn abzuhalten. Konzerne wie Bayer oder BASF zögern
noch.
14 Mar 2022
## LINKS
[1] /Hauptversammlungen-waehrend-Pandemie/!5805966
[2] /Aktionaer-ueber-Hauptversammlungen/!5772604
## AUTOREN
Nathanael Häfner
## TAGS
Mitbestimmung
Kritische Aktionäre
Hauptversammlung
Marco Buschmann
Bundesjustizministerium
Marco Buschmann
Kriminalität
BDI
Finanzmarkt
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Schwerpunkt Klimawandel
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