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# taz.de -- Klatsche für Niedersachsens Ministerium: Gericht legt Wolfsjägern…
> Niedersachsen hatte erlaubt, Wölfe abzuschießen, ohne dass ihnen Risse
> von Nutztieren nachgewiesen wären. Ein Gericht stoppt die Genehmigung
> vorerst.
Bild: Dürfte nur abgeschossen werden, wenn er als Übeltäter identifiziert w�…
Göttingen taz | Es ist ein juristischer Erfolg von Umweltschützern gegen
das Land Niedersachsen: Wölfe aus den in freier Wildbahn lebenden Rudeln
bei Garlstedt im Kreis Osterholz-Scharmbeck und Schiffdorf im Kreis
Cuxhaven dürfen – zumindest vorerst – nicht abgeschossen werden. Das hat
das Verwaltungsgericht Oldenburg am Dienstag entschieden und damit den
Eilanträgen von zwei Naturschutzverbänden stattgegeben.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKN) hatte am 14. Januar [1][Ausnahmegenehmigungen für den
Abschuss] nicht näher bestimmter Wölfe aus beiden Rudeln erteilt. Dagegen
legten die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und der Freundeskreis
freilebender Wölfe Widerspruch ein. In Eilverfahren gab das
Verwaltungsgericht jetzt deren Anträgen auf Gewährung von vorläufigem
Rechtsschutz statt und stellte fest, dass die Widersprüche eine
aufschiebende Wirkung haben (Az. 5 B 22 und 5 B 294/22).
Die Ausnahmegenehmigung erweise sich „bei summarischer Prüfung als
voraussichtlich rechtswidrig“, erklärte das Gericht zur Begründung. Darin
sei – „soweit ersichtlich erstmals in der Bundesrepublik Deutschland“ –
sowohl auf die Individualisierung eines schadenverursachenden Wolfs als
auch auf eine klare Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Rudel
verzichtet worden.
## Rudel nicht nachweisbar gefährlich
Niedersachsen habe damit den Anwendungsbereich von Paragraf 45a des
Bundesnaturschutzgesetzes in unzulässiger Weise erweitert. Dieser Paragraf
sehe allenfalls die „Entnahme“ von Wölfen aus einem Rudel vor und sei im
Übrigen eng auszulegen.
Zudem sieht das Verwaltungsgericht keine hinreichende Grundlage für die
Annahme des NLWKN, dass bei den Wölfen aus dem Rudel Garlstedt das
Überwinden von Schutzvorkehrungen zum erlernten und gefestigten
Jagdverhalten gehört: „Somit fehlt es bezüglich dieses Rudels an dem
Erfordernis, dass von diesem Rudel die Gefahr ernster landwirtschaftlicher
Schäden ausgeht“, sagte ein Gerichtssprecher.
„Wir sehen den erfreulichen Erfolg im Eilantrag als ersten Schritt zu einer
Neuausrichtung der niedersächsischen Wolfspolitik“, kommentiert Peter
Blanché, Vorstand der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, den
Gerichtsbeschluss. Es sei dem Land ganz offensichtlich nicht mehr [2][um
den Abschuss] eines als „Täter“ erkannten Wolfsindividuums gegangen,
„sondern um das Schießen in zwei Wolfsrudel hinein, solange bis die
Angriffe aufhören“.
Erstmals hätten die Behörden nicht mal den Versuch unternommen, den
„richtigen Täter“ zu individualisieren und dann zu töten. „Mit dieser
Abschussgenehmigung wurde die komplette Sippenhaft der Rudel in Schiffdorf
und Garlstedt eingeführt“, so Blanché. „Im Extremfall hätten damit zwei
ganze Wolfsrudel ausgelöscht werden können.“
Auch die Grünen zeigen sich überaus erfreut über die Entscheidungen des
Verwaltungsgerichts. Das Gericht habe Umweltminister Olaf Lies (SPD) die
„Rote Karte“ gezeigt, sagte der Grünen-Abgeordnete Christian Meyer am
Mittwoch. „Die willkürliche Jagdpraxis des SPD-Umweltministers mit bislang
sechs Fehlabschüssen ist damit auf der ganzen Linie gescheitert.“
„In keinem anderen Bundesland werden so viele Wölfe erschossen wie in
Niedersachsen“, erklärte Meyer weiter. „Kein einziger war in der Amtszeit
von Minister Lies ein gesuchter Problemwolf. Was die Große Koalition hier
tut, ist kein Wolfsmanagement, sondern eine unverhohlene rechtswidrige
Wolfsjagd.“ Zuletzt wurde im Landkreis Lüchow-Dannenberg eine junge Wölfin
abgeschossen, die Ausnahmegenehmigung war für ein anderes Tier erteilt
worden. Die Tierrechtsorganisation Peta hat deshalb Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft Lüneburg gestellt.
## Niedersachsens Ministerium weiter von sich überzeugt
Die Grünen verlangen nun ein sofortiges Moratorium für Wolfsabschüsse in
Niedersachsen. Die Genehmigungspraxis des Landes könne so nicht
weitergeführt werden, sagt Meyer. Die Serie der Wolfstötungen in
Niedersachsen sei unvereinbar mit dem europäischen Naturschutzrecht. Die
Grünen wollten daher Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen.
Anhängig ist noch eine Klage des Naturschutzbundes (Nabu) gegen die
niedersächsische Wolfsverordnung. Die Umweltorganisation bemängelt unter
anderem, dass die Landesregierung den Schwerpunkt auf den Abschuss von
Wölfen lege, statt verstärkt in den Herdenschutz zu investieren. Wo in
Wolfsgebieten konsequent Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt würden, gehe die
[3][Zahl der Nutztierrisse] nachweislich zurück.
Das niedersächsische Umweltministerium zeigt sich unterdessen ungeachtet
des aktuellen Oldenburger Richterspruchs „von der Richtigkeit unseres
grundsätzlichen Vorgehens überzeugt“. Die Notwendigkeit zu handeln sei
angesichts der Rissereignisse in diesem Winter in den Landkreisen Cuxhaven
und Osterholz groß, sagte Ministeriumssprecher Christian Budde der taz.
Gleichwohl werde sich das Ministerium den Beschluss nun noch einmal genau
anschauen und die Punkte des Gerichts bei künftigen Ausnahmegenehmigungen
berücksichtigen. Ein unmittelbarer zeitlicher Druck bestehe derzeit ohnehin
nicht: „Ab dem 1. April sehen wir aus Gründen des Welpenschutzes
grundsätzlich von Entnahmen ab.“
23 Mar 2022
## LINKS
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## AUTOREN
Reimar Paul
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Grüne Niedersachsen
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