| # taz.de -- Vermeintlicher Linksextremismus: Was ist „geistige Offenheit“? | |
| > Das Zentrum DemoZ in Ludwigsburg kämpft um den Status der | |
| > Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt hatte dem Verein bescheinigt, zu links zu | |
| > sein. | |
| Bild: Ein Demonstrant im Attac-Shirt bei einer Demo vor dem Hauptwerk von Tönn… | |
| Freiburg taz | Das Demokratische Zentrum (DemoZ) Ludwigsburg wehrt sich | |
| gegen den Verlust seiner Gemeinnützigkeit. An diesem Mittwoch wird beim | |
| Finanzgericht Stuttgart eine sogenannte Untätigkeitsklage eingereicht, die | |
| der taz vorliegt. Das DemoZ ist das soziokulturelle Zentrum von | |
| Ludwigsburg, einer Stadt mit knapp 100.000 Einwohner:innen nördlich von | |
| Stuttgart. Das DemoZ hat ein klar linkes Selbstverständnis und sein | |
| Programm wird von einem Kreis von rund 15 Ehrenamtlichen gestaltet. Seit | |
| seiner Gründung 1980 war es als gemeinnützig anerkannt. | |
| Im November 2019 entzog jedoch das Finanzamt Ludwigsburg dem DemoZ die | |
| Steuerbegünstigung. Das Zentrum erfülle seinen Gemeinnützigkeitszweck, die | |
| politische Bildung, nicht „in geistiger Offenheit“. Untergruppen des DemoZ | |
| strebten vielmehr eine „herrschaftsfreie Gesellschaft“ an. | |
| Gemeint sind hier insbesondere das Libertäre Bündnis (LB) und die Freie | |
| Arbeiter-Union (FAU). Das Kriterium der „geistigen Offenheit“ entnahm das | |
| Finanzamt einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Januar 2019. Damals | |
| hatte der BFH als höchstes deutsches Finanzgericht der | |
| [1][globalisierungskritischen Organisation Attac den Entzug der | |
| Gemeinnützigkeit] bestätigt. Wer Kampagnen für politische Ziele durchführe, | |
| betreibe keine politische Bildung, war der Kerngedanke des Attac-Urteils. | |
| Die Anwälte des DemoZ legten zwar sofort Einspruch gegen den Entzug der | |
| Gemeinnützigkeit ein, doch darüber hat das Finanzamt bis heute – rund zwei | |
| Jahre später – noch nicht entschieden. Deshalb wird nun eine | |
| Untätigkeitsklage erhoben. | |
| Das DemoZ hält seine Gemeinnützigkeit auch nach dem Attac-Urteil für | |
| gegeben, denn es verfolge keine politischen Ziele. „Seine | |
| Öffentlichkeitsarbeit beschränkt sich auf die Bekanntmachung seiner | |
| Veranstaltungsprogramme“, heißt es in der Klage-Begründung. Der Verein | |
| fördere vielmehr „eine offene Diskussion politischer Fragen“. | |
| ## Ein Demoaufruf ab und zu ist ok | |
| Der BFH habe „keine apolitische Neutralität“ gefordert, so die | |
| Kläger:innen. Außerdem sei es mit der Gemeinnützigkeit vereinbar, dass sich | |
| einzelne Mitglieder des DemoZ in kapitalismuskritischen oder | |
| antifaschistischen Gruppen wie dem LB oder der FAU engagieren und mit ihren | |
| Positionen das Veranstaltungsprogramm mitgestalten. Es liege in der Natur | |
| eines ehrenamtlich organisierten und selbstverwalteten Vereins, dass sich | |
| Menschen mit ihren eigenen Interessen und Positionen einbringen. | |
| Die DemoZ-Klage wird wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung von der | |
| Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. „Der Fall zeigt, wie | |
| gefährlich das Kriterium der ‚geistigen Offenheit‘ sein kann“, sagte | |
| GFF-Juristin Vivian Kube. | |
| Im Koalitionsvertrag der [2][Ampelkoalition] sind gesetzliche | |
| Klarstellungen geplant. Zwei Punkte haben die Finanzminister:innen | |
| von Bund und Ländern in ihrem Anwendungserlass zum Gemeinnützigkeitsrecht | |
| Ende Januar bereits geändert. So wird klargestellt, dass ein Verein auch | |
| über seinen Satzungszweck hinaus „vereinzelt zu tagespolitischen Themen | |
| Stellung“ nehmen darf. Ein Sportverein darf also gelegentlich zu einer | |
| antirassistischen Demo aufrufen. Außerdem darf sich eine Organisation für | |
| ihre gemeinnützigen Ziele auch mit politischen Mitteln einsetzen, so der | |
| novellierte Erlass. Bisher war dies eine Grauzone. | |
| Das Bündnis „Zivilgesellschaft ist gemeinnützig“ hält die Änderung des | |
| Erlasses für unzureichend, weil er nur die Finanzämter, nicht aber die | |
| Finanzgerichte bindet. Erforderlich sei eine gesetzliche Klarstellung in | |
| der Abgabenordnung. | |
| 9 Feb 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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