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# taz.de -- Anklage gegen Boliviens Ex-Präsidentin: „Putsch 2“ vor Gericht
> Boliviens Ex-Präsidentin Áñez muss sich ab Donnerstag vor Gericht
> verantworten. Kam sie rechtmäßig ins Amt? Ein fairer Prozess ist
> zweifelhaft.
Bild: Auf der Anklagebank: Boliviens Ex-Präsidentin Jeanine Áñez
Berlin taz | Es ist so weit: An diesem Donnerstag um 9 Uhr Ortszeit beginnt
das mündliche Verfahren gegen die [1][Ex-Präsidentin Boliviens, Jeanine
Áñez]. Seit März 2021 sitzt die rechtskonservative Politikerin in mehrfach
verlängerter Präventivhaft. Gegen sie laufen Ermittlungen in sieben Fällen.
Im ab Donnerstag mündlich verhandelten Fall „Putsch 2“ geht es darum, wie
Áñez Präsidentin wurde. Die Anklage lautet auf „Nichterfüllung der
Pflichten und verfassungs- und gesetzwidrige Beschlüsse“. Bei einer
Verurteilung drohen Áñez bis zu zwölf Jahren Haft.
Der Prozess ist schon jetzt eine Posse. Beim ersten Anlauf war die
Verteidigung nicht fristgerecht geladen worden. Dieses Mal vergaß das
Gericht laut Áñez’ Verteidigung die Zeug*innen. Das sind nur einige der
Formfehler, die diese bemängelt hatte. Die mündliche Anhörung von Añez
findet laut ihrem Anwalt virtuell statt, was gegen das
„Unmittelbarkeitsprinzip“ verstoße.
Staatsanwaltschaft und Justiz in Bolivien orientieren sich stark an der
jeweiligen Regierung und werden zur Verfolgung politischer Gegner*innen
benutzt. Diese fehlende Unabhängigkeit kritisierten unter anderem die
US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch und die Vereinten Nationen
– im fallen gelassenen Fall der Anklagen gegen den früheren Präsident Evo
Morales ebenso wie im Fall Áñez.
Zur Erinnerung: Der linksgerichtete indigene Präsident Evo Morales wollte
sich im Oktober 2019 zum vierten Mal wieder wählen lassen. Die Kandidatur
war umstritten, die Wahl von Manipulationsvorwürfen überschattet. Morales
erklärte sich ohne Stichwahl zum Wahlsieger. Darauf gingen Tausende auf die
Straßen und forderten erst eine Stichwahl, schon bald aber Morales’
Rücktritt wegen Wahlbetrugs.
## Offene Fragen
Im November meuterten erste Polizisten und auch das Militär legte ihm den
Rücktritt nahe. Morales kam dem schließlich nach und floh nach Mexiko. Die
rechtskonservative Hinterbänklerin Áñez wurde Interimspräsidentin und zog
Bibel schwenkend in den Präsidentschaftspalast ein.
Áñez bezog sich damals auf eine Erklärung des Verfassungsgerichts von 2001,
wonach ein Machtvakuum bei Nachfolgeproblemen vermieden werden soll.
Allerdings lässt auch diese Erklärung Fragen offen.
José Luis Exeni Rodríguez ist Politologe bei der Friedrich-Ebert-Stiftung
in La Paz. Er war Präsident des Nationalen Wahlgerichts und Vizepräsident
des Obersten Wahlgerichtshofs. Für ihn steht fest: „Ein verfassungsgemäß
gewählter Präsident wurde abgesetzt, das heißt zum Rücktritt gezwungen.“
Exeni sieht außerdem Verstöße bei dem Verfahren zur Ernennung von
Übergangspräsidentin Áñez: Das vorgeschriebene Quorum bei der Sitzung sei
weder erfüllt noch die Rücktrittserklärung öffentlich verlesen
beziehungsweise angenommen worden. Es sei kaum Zeit für eine Debatte
gewesen, Áñez sei weder zuerst zur Senatspräsidentin noch anschließend zur
Präsidentin gewählt worden. „Es war eine Selbsternennung
(autoproclamación).“
## Keine Beweise
Waren Morales’ Abgang ein normaler Rücktritt, eine Entmachtung oder ein
Putsch? Ging dem ein Wahlbetrug voraus – der so gravierend war, dass er den
Ausgang der Präsidentschaftswahl veränderte? Diese Fragen werden bis heute
in den bolivianischen Medien und in der Politik diskutiert und es ist
fraglich, ob sie sich jemals werden komplett klären lassen.
Exeni sagt: „Bis heute sind der Justiz keine definitiven Beweise
präsentiert worden, dass es einen Betrug gab, der das Wahlergebnis
entscheidend veränderte.“ Ein Teil der Wahlakten aus Papier wurden, wie
auch die fünf regionalen Wahlgerichte, bei den folgenden Unruhen
angezündet.
Tatsächlich hat [2][die MAS-Partei bei den Wahlen 2020], der Morales und
der jetzige Präsident Luis Arce angehören, noch bessere Ergebnisse geholt,
als Morales 2019 gehabt haben soll. Darin sah die Organisation
Amerikanischer Staaten ein Indiz für Manipulationen. Dafür, dass Morales
kein viertes Mal hätte antreten dürfen, spricht nicht nur sein verlorenes
Referendum, sondern seit August 2021 auch eine Resolution des
Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Jeanine Áñez hat sich auf Twitter beklagt, dass all ihre Rechte verletzt
würden. In Haft soll sie mangelhaft medizinisch versorgt worden sein,
unternahm angeblich einen Selbstmordversuch und begann einen Hungerstreik.
Das EU-Parlament nominierte sie wohl auch deshalb für den Sacharow-Preis
für geistige Freiheit.
Doch zur Heldin taugt sie wenig: Während ihrer Präsidentschaft sind –
gedeckt durch ein von ihr unterzeichnetes Dekret, das den
Sicherheitskräften Straffreiheit zusicherte – zwei offiziell von der
Interdisziplinären Gruppe Unabhängiger Experten anerkannte Massaker in
Sacaba und Senkata verübt worden. 37 Menschen starben. Die rechtliche
Aufarbeitung dieser Fälle, für die Áñez ebenfalls Verantwortung übernehmen
muss, gerät wegen der beiden Putsch-Prozesse ins Hintertreffen.
10 Feb 2022
## LINKS
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## AUTOREN
Katharina Wojczenko
## TAGS
Bolivien
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