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# taz.de -- Qualität von Pflegeheimen: Mangelhafte Informationen
> Eine Studie sieht Mängel bei den Infos zur Qualität von Pflegeheimen.
> Unter den Bundesländern gibt es große Unterschiede, was die Transparenz
> betrifft.
Bild: Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist eine wichtige Lebensentscheidung
Gütersloh dpa | Die Mehrheit der Bundesländer stellt den
Verbraucher*innen einer Untersuchung zufolge keine Informationen über
die Qualität von Pflegeheimen bereit. Wichtige Angaben wie zum
Personaleinsatz seien zwar in allen Ländern vorhanden, blieben aber in den
meisten Bundesländern unter Verschluss, kritisierte die Bertelsmann
Stiftung bei Vorlage der „Weissen Liste“ am Donnerstag. Menschen, die auf
der Suche nach einem Pflegeheim seien, würden damit Informationen zu
wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten.
In zehn Ländern werden Daten, die sich aus Prüfungen der landesrechtlich
zuständigen Aufsichtsbehörden ergeben, demnach gar nicht veröffentlicht.
Verbraucher*innen erfahren somit nichts darüber, ob in einem Heim
Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, wie die
Stiftung rügte. Ebenso wenig lasse sich nachvollziehen, welche
Einrichtungen besonders gut aufgestellt seien.
## Eine Veröffentlichungspflicht gibt es nicht
Nur Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin
veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, so dass sie allgemein verfügbar
seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die Prüfergebnisse nach
Angaben der Stiftung zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht
werden. Allerdings seien die Daten derzeit nur in den Einrichtungen direkt
einsehbar, also lediglich eingeschränkt zugänglich.
Der Mangel an Transparenz entstehe entweder, weil es eine landesrechtliche
Regelung mit Veröffentlichungspflicht nicht gebe oder aber weil vorhandene
Gesetze nicht umgesetzt würden. So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen und Thüringen eine Publikation der Prüfergebnisse
gesetzlich nicht vorgesehen. Und die Länder Bayern, Brandenburg, Bremen,
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzten bestehende Gesetze aus
unterschiedlichen Gründen nicht um, was „besonders gravierend“ sei, hieß …
in Gütersloh.
[1][Positiv falle Hamburg auf], wo detaillierte Angaben auch etwa zu
vorübergehenden Aufnahmestopps oder Ergebnisse aus Angehörigenbefragungen
ins Netz gestellt würden. Das bevölkerungsreichste Bundesland NRW gehöre zu
den vier Ländern, in denen Ergebnisse der Heimprüfungen so veröffentlicht
würden, dass sie auch unabhängig vom Besuch einer Einrichtung abrufbar
seien.
Die Auswahl eines Pflegeheims [2][bedeute eine Lebensentscheidung], die
Betroffenen seien auf verlässliche Angaben angewiesen, betonte
Stiftungsvorstand Brigitte Mohn. Man könne damit auch die gute Arbeit
vieler Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen. „Umgekehrt sollte es
aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen
Defizite bestehen.“
Auf Bundesebene seien über den „Pflege-TüV“ seit einigen Jahren
Kernergebnisse aus Prüfungen zur Qualität einsehbar, auf Landesebene sehe
das aber anders aus, bilanzierte Stiftungsexperte Johannes Strotbek. Um
gegen den Flickenteppich und erhebliche Info-Lücken vorzugehen, sollten
alle Bundesländer die relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden
vorliegen, auch offenlegen. Das könne zudem Impulse für einen
Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen setzten. Es brauche überall
konkrete gesetzliche Vorgaben, die dann aber auch umzusetzen seien.
Verbraucher*innen, Informationsportale, Beratungsstellen und
Versorgungsforschung müssten frei auf Informationen zur Pflegequalität
zugreifen können.
Zugleich wies die Stiftung darauf hin, dass durch die [3][Pandemie in allen
Bundesländern] die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang
unterbrochen waren, weshalb Datenlücken entstanden seien.
13 Jan 2022
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