# taz.de -- Schätzung des Bundeskriminalamts: 150.000 Verfahren pro Jahr | |
> Das BKA geht wegen des neuen Gesetzes gegen Hass im Netz von jährlich | |
> 150.000 Strafverfahren aus. Die neue Meldestelle geht im Februar an den | |
> Start. | |
Bild: Das BKA geht derzeit davon aus, dass Facebook und Google vorerst keine De… | |
HANNOVER epd | Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet wegen des neuen Gesetzes | |
gegen [1][Hass in sozialen Netzwerken] mit rund 150.000 Strafverfahren pro | |
Jahr. Nach derzeitiger Schätzung sei jährlich mit rund 250.000 Meldungen | |
nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu rechnen, die etwa 150.000 | |
neue Strafverfahren nach sich ziehen würden, sagte ein BKA-Sprecher dem | |
RedaktionsNetzwerk Deutschland (Dienstag). | |
Die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ mit rund 200 | |
Beamtinnen und Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1. | |
Februar ihre Arbeit aufnehmen, „um eine konsequente Strafverfolgung der | |
Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen | |
Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen“. | |
Zwar gehe das BKA derzeit davon aus, dass [2][Facebook] und Google vorerst | |
keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden. Beide hatten beim | |
Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt. | |
Unabhängig davon würden jedoch „weitere soziale Netzwerke mit mindestens | |
zwei Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer der gesetzlichen | |
Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen“, sagte | |
der Sprecher. | |
Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte | |
nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen. | |
Facebook und Google hingegen halten es für unverhältnismäßig, alle Posts | |
selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten | |
zu müssen und klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres – sowohl im | |
Eilverfahren wie auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte | |
daraufhin im August entschieden, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht | |
auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen. | |
11 Jan 2022 | |
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