# taz.de -- Corona-Hilfen für Unternehmen: Auch Weihnachtsmärkte kommen dran | |
> Für Unternehmen mit Umsatzeinbußen gibt es eine neue Überbrückungshilfe. | |
> Auch die erleichterten Kurzarbeiterregelungen sollen bis Ende März | |
> gelten. | |
Bild: Den Weihnachtsmäkten gilt laut Wirtschaftsministerium ein „besonderes … | |
BERLIN taz | Die Infektionszahlen in der Coronakrise steigen rasant. Am | |
Mittwoch verschärften deshalb mehrere Bundesländer ihre Regeln. In | |
Baden-Württemberg etwa haben selbst Geimpfte und Genesene nur noch mit | |
einem zusätzlichen Test (2G+) Zutritt zu Bars. Dasselbe gilt nun in Bayern. | |
Selbst in Zoos und für Seilbahnen gilt diese Regel. Die Verschärfungen | |
dürften sich auch auf die Wirtschaftslage von Arbeitnehmern und Betrieben | |
auswirken. | |
Die Bundesregierung wird deshalb den vereinfachten Zugang zum | |
Kurzarbeitergeld und die Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen und | |
Soloselbstständige bis zum März 2022 verlängern. Für die | |
Unternehmer:innen auf [1][Weihnachtsmärkten] werden Förderbedingungen | |
erleichtert. Dies erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) | |
am Mittwoch. | |
Angesichts der ernsten Coronalage müsse man „den Unternehmen unter die | |
Arme greifen“, sagte Altmaier. Er sprach nicht nur von den Folgen von | |
Absagen etwa von Weihnachtsmärkten, sondern auch von Umsatzrückgängen, weil | |
sich viele Bürger:innen entschieden, ihre sozialen Kontakte zu | |
reduzieren. | |
## Überbrückungshilfe IV bis Ende März | |
Bis zum Dezember 2021 gilt noch die sogenannte Überbrückungshilfe III, die | |
nun in die Überbrückungshilfe IV, gültig bis Ende März 2022, überführt | |
werden soll. In der Überbrückungshilfe III beziehungsweise IV können | |
Unternehmen und Soloselbstständige, die Umsatzrückgänge von mindestens 30 | |
Prozent in einem Monat verglichen mit dem Vergleichszeitraum im Jahre 2019 | |
verzeichnen, Anträge auf Förderung stellen. Dabei wird ihnen ein | |
gestaffelter Anteil der Fixkosten etwa für Miete, Strom oder Pacht | |
erstattet. | |
Bei Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von 70 Prozent und mehr hatten, | |
werden bisher bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet. Dies soll in der | |
Überbrückungshilfe IV auf 90 Prozent der Fixkosten abgesenkt werden, sagte | |
der Minister. | |
Ein „besonderes Augenmerk“ gelte der Situation der Advents- und | |
Weihnachtsmärkte, so Altmaier. Hier werde man die Warenwertabschreibung der | |
verderblichen Saisonwaren beibehalten. Für den Eigenkapitalzuschuss muss | |
ein Unternehmen für eine Dauer von mindestens zwei Monaten einen | |
Umsatzrückgang von 50 Prozent verzeichnen. Bei den Weihnachtsmärkten reiche | |
durch die neuen Bestimmungen ein Monat Umsatzrückgang für diese Förderung | |
aus, sagte Altmaier. | |
## Neustarthilfe wird verlängert | |
Auch die sogenannte [2][Neustarthilfe] für Soloselbstständige werde bis | |
Ende März 2022 verlängert, so der Minister. In deren Rahmen können | |
Einzelunternehmer, die geringe Fixkosten, aber hohe Umsatzeinbußen haben, | |
einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro pro Monat beantragen. Rund 370.000 | |
Soloselbstständige und Künstler:innen stellten bisher Anträge auf | |
Neustarthilfe, berichtete Altmaier. | |
Am Mittwoch beschloss das Kabinett auch die Verlängerung der erleichterten | |
Kurzarbeiterregelungen bis Ende März 2022. Mit der Verlängerung werde den | |
Betrieben eine „beschäftigungssichernde Brücke“ gebaut, sagte | |
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). | |
Zu den Erleichterungen zählt eine geringere Zahl von Beschäftigten, die vom | |
Arbeitsausfall betroffen sind, als Voraussetzung für den Bezug von | |
Kurzarbeitergeld. Außerdem werden den Arbeitgebern | |
Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit erstattet. Allerdings | |
wurde für Kurzarbeiter ab Januar 2022 die Regelung nicht verlängert, wonach | |
Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem vierten und siebten Monat eine | |
Aufstockung erhalten. | |
24 Nov 2021 | |
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## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
Jörg Wimalasena | |
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