| # taz.de -- Corona-Hilfen für Unternehmen: Auch Weihnachtsmärkte kommen dran | |
| > Für Unternehmen mit Umsatzeinbußen gibt es eine neue Überbrückungshilfe. | |
| > Auch die erleichterten Kurzarbeiterregelungen sollen bis Ende März | |
| > gelten. | |
| Bild: Den Weihnachtsmäkten gilt laut Wirtschaftsministerium ein „besonderes … | |
| Berlin taz | Die Infektionszahlen in der Coronakrise steigen rasant. Am | |
| Mittwoch verschärften deshalb mehrere Bundesländer ihre Regeln. In | |
| Baden-Württemberg etwa haben selbst Geimpfte und Genesene nur noch mit | |
| einem zusätzlichen Test (2G+) Zutritt zu Bars. Dasselbe gilt nun in Bayern. | |
| Selbst in Zoos und für Seilbahnen gilt diese Regel. Die Verschärfungen | |
| dürften sich auch auf die Wirtschaftslage von Arbeitnehmern und Betrieben | |
| auswirken. | |
| Die Bundesregierung wird deshalb den vereinfachten Zugang zum | |
| Kurzarbeitergeld und die Corona-Wirtschaftshilfen für Unternehmen und | |
| Soloselbstständige bis zum März 2022 verlängern. Für die | |
| Unternehmer:innen auf [1][Weihnachtsmärkten] werden Förderbedingungen | |
| erleichtert. Dies erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) | |
| am Mittwoch. | |
| Angesichts der ernsten Coronalage müsse man „den Unternehmen unter die | |
| Arme greifen“, sagte Altmaier. Er sprach nicht nur von den Folgen von | |
| Absagen etwa von Weihnachtsmärkten, sondern auch von Umsatzrückgängen, weil | |
| sich viele Bürger:innen entschieden, ihre sozialen Kontakte zu | |
| reduzieren. | |
| ## Überbrückungshilfe IV bis Ende März | |
| Bis zum Dezember 2021 gilt noch die sogenannte Überbrückungshilfe III, die | |
| nun in die Überbrückungshilfe IV, gültig bis Ende März 2022, überführt | |
| werden soll. In der Überbrückungshilfe III beziehungsweise IV können | |
| Unternehmen und Soloselbstständige, die Umsatzrückgänge von mindestens 30 | |
| Prozent in einem Monat verglichen mit dem Vergleichszeitraum im Jahre 2019 | |
| verzeichnen, Anträge auf Förderung stellen. Dabei wird ihnen ein | |
| gestaffelter Anteil der Fixkosten etwa für Miete, Strom oder Pacht | |
| erstattet. | |
| Bei Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von 70 Prozent und mehr hatten, | |
| werden bisher bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet. Dies soll in der | |
| Überbrückungshilfe IV auf 90 Prozent der Fixkosten abgesenkt werden, sagte | |
| der Minister. | |
| Ein „besonderes Augenmerk“ gelte der Situation der Advents- und | |
| Weihnachtsmärkte, so Altmaier. Hier werde man die Warenwertabschreibung der | |
| verderblichen Saisonwaren beibehalten. Für den Eigenkapitalzuschuss muss | |
| ein Unternehmen für eine Dauer von mindestens zwei Monaten einen | |
| Umsatzrückgang von 50 Prozent verzeichnen. Bei den Weihnachtsmärkten reiche | |
| durch die neuen Bestimmungen ein Monat Umsatzrückgang für diese Förderung | |
| aus, sagte Altmaier. | |
| ## Neustarthilfe wird verlängert | |
| Auch die sogenannte [2][Neustarthilfe] für Soloselbstständige werde bis | |
| Ende März 2022 verlängert, so der Minister. In deren Rahmen können | |
| Einzelunternehmer, die geringe Fixkosten, aber hohe Umsatzeinbußen haben, | |
| einen Zuschuss von bis zu 1.500 Euro pro Monat beantragen. Rund 370.000 | |
| Soloselbstständige und Künstler:innen stellten bisher Anträge auf | |
| Neustarthilfe, berichtete Altmaier. | |
| Am Mittwoch beschloss das Kabinett auch die Verlängerung der erleichterten | |
| Kurzarbeiterregelungen bis Ende März 2022. Mit der Verlängerung werde den | |
| Betrieben eine „beschäftigungssichernde Brücke“ gebaut, sagte | |
| Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). | |
| Zu den Erleichterungen zählt eine geringere Zahl von Beschäftigten, die vom | |
| Arbeitsausfall betroffen sind, als Voraussetzung für den Bezug von | |
| Kurzarbeitergeld. Außerdem werden den Arbeitgebern | |
| Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit erstattet. Allerdings | |
| wurde für Kurzarbeiter ab Januar 2022 die Regelung nicht verlängert, wonach | |
| Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem vierten und siebten Monat eine | |
| Aufstockung erhalten. | |
| 24 Nov 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
| Jörg Wimalasena | |
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