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# taz.de -- Aktuelle Nachrichten in der Coronakrise: EU erreicht Impfziel
> Laut Kommissionspräsidentin sind 70 Prozent der Erwachsenen in der EU
> durchgeimpft. Nie wurden in Israel mehr neue Positivfälle registriert als
> am Montag.
Bild: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
## 70 Prozent der Erwachsenen in der EU durchgeimpft
In der EU sind nach Angaben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
70 Prozent der Erwachsenen vollständig geimpft. Regional gebe es aber
starke Unterschiede. So lägen einige Länder darüber, Staaten im ärmeren
Osten der EU hinkten deutlich hinterher. In Deutschland sind nach Angaben
des RKI inzwischen 60,5 Prozent der Gesamtbevölkerung (50,3 Millionen
Menschen) vollständig geimpft. Mindestens eine Dosis hätten 65,1 Prozent
(54,2 Millionen Menschen) erhalten. (rtr)
## Fast 11.000 Neuinfektionen in Israel
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Israel ist mit fast
11.000 Fällen binnen 24 Stunden auf einen neuen Höchststand seit Beginn der
Pandemie geklettert. Es seien 10.947 neue Fälle registriert worden, teilte
das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.
Die bisher höchste Zahl war Mitte Januar mit rund 10.100 Fällen registriert
worden. Damals wurde aber noch deutlich weniger getestet. Mittlerweile sind
in dem 9,4-Millionen-Einwohner:innen-Land mehr als eine Million Infektionen
gemeldet worden. Die Zahl der Schwerkranken sank derweil leicht, sie lag am
Dienstag bei 719. (dpa)
## Heil sieht Abfrage von Impfstatus auf Arbeit kritisch
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht eine mögliche Abfrage des
Impfstatus von Beschäftigten durch Arbeitgeber skeptisch, lehnt sie aber
nicht grundsätzlich ab. Die Frage sei, auf welcher Rechtsgrundlage eine
solche Regelung umgesetzt werden könnte, sagte der SPD-Politiker am
Dienstag im rbb-Inforadio.
Der Arbeitsschutz gebe das wegen der Persönlichkeitsrechte der
Beschäftigten nicht her. „Aber, wenn Jens Spahn einen konkreten
Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir
das angucken.“
Heil verwies auf Arbeitnehmerrechte bei der informationellen
Selbstbestimmung. Bei Gesundheitsdaten müsse man das zu Ende denken.
„Deshalb: Wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, werden wir uns das
ansehen, ob ein Dammbruch da ist oder nicht. Wenn's hilft, ja.“ Er warte
nun zunächst ab, ob Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „nur einen Spruch
in einer Talkshow gemacht hat, oder ob der Kollege einen konkreten
Gesetzgebungsvorschlag hat“.
Spahn hatte in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ zum Thema Impfstatusabfrage
gesagt, er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle,
damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften.
Er tendiere in der Frage „zunehmend zu ja“. Spahn argumentierte: „Wenn al…
im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50
Prozent nicht geimpft sind.“ (dpa)
## Sieben-Tage-Inzidenz sinkt erstmals seit Juli
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland ist erstmals seit Anfang Juli
wieder gefallen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom
Dienstagmorgen lag sie bei 74,8 – am Vortag hatte der Wert 75,8 betragen,
vor einer Woche 58,0. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI
binnen eines Tages 5.750 Corona-Neuinfektionen. Vor einer Woche hatte der
Wert für Deutschland bei 5.747 Ansteckungen gelegen.
Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 60
Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 42 Todesfälle gewesen. Das
RKI zählte seit Beginn der Pandemie 3.942.856 nachgewiesene Infektionen mit
Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da
viele Infektionen nicht erkannt werden.
Die Inzidenz war in der Pandemie bisher Grundlage für viele
Einschränkungen, etwa im Rahmen der Ende Juni ausgelaufenen
Bundesnotbremse. Künftig sollen daneben weitere Werte wie
[1][Krankenhauseinweisungen stärker berücksichtigt werden.]
Die Zahl der Genesenen gab das RKI mit 3.738.000 an. Die Zahl der Menschen,
die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2
gestorben sind, stieg auf 92.200. (dpa)
## Lauterbach fordert einheitliche Richtwerte
Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach fordert für ganz Deutschland
die gleichen Richtwerte bei den Klinik-Einlieferungen von
Corona-Patient:innen. Er sei dafür, „dass wir bundesweit einheitliche
Hospitalisierungsraten festlegen. Sonst droht ein Flickenteppich“, sagt
Lauterbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagausgabe).
Derzeit sei der Wert, ab dem es kritisch werden könnte, „regional sehr
unterschiedlich“, so Lauterbach. Es könne daher zu erheblichen Verzerrungen
kommen. (rtr)
## Schüler:innen fordern mehr Geld für Luftfilter
Die Bundesschülerkonferenz fordert eine Milliarde Euro zusätzlich für
Luftfilter und dringt auf flächendeckende Impfangebote in den Schulen. „Der
Bund hat bislang ein Hilfspaket von 200 Millionen Euro für Luftfilter
verabschiedet, diese Rechnung geht bei Weitem nicht auf“, sagt der
Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Dario Schramm, dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). „Wir fordern daher eine
Milliarde Euro zusätzlich für die Anschaffung von Filtern.“
Der Bund solle die Mehrheit der Kosten hierbei tragen, um die Kommunen zu
entlasten. Um möglichst schnell wieder in den [2][Normalzustand an Schulen]
zurückkehren zu können, fordern die Schüler:innen zudem unkomplizierte
Impfangebote. Notwendig sei eine deutliche Ausweitung der Aufklärungs- und
Informationskampagnen innerhalb der Schulen sowie Impfmobile vor Ort. (rtr)
## Bund soll Millionen für Masken bezahlen
Im Streit um die Bestellung von FFP2-Masken hat das Bonner Landgericht den
Bund zur Zahlung von insgesamt etwa 26 Millionen Euro verurteilt. In den
Prozessen geht es um FFP2-Masken, die zu Beginn der Coronapandemie zwar
bestellt, aber vom Bund nicht bezahlt wurden. Begründet wurde das mit
mangelnder Qualität. Eine Sprecherin des Gerichts sagte nun am Montag, es
habe bereits drei sogenannte Vorbehaltsurteile gegeben.
Bei einem Richterspruch geht es den Angaben nach um rund 15,4 Millionen
Euro, in zwei anderen um 1,7 beziehungsweise 5,8 Millionen Euro.
Vorbehaltsurteile sind noch nicht das letzte Wort eines Gerichts, sie
erfolgen nach der Sichtung von Urkunden. In einem zweiten Teil des
Verfahrens – dem Nachverfahren – könnten noch Zeugen zu Wort kommen oder
ein Sachverständiger könnte seine Sicht der Dinge einbringen. Das
Bundesgesundheitsministerium wollte sich nicht zum Sachverhalt äußern, da
die Verfahren noch liefen. Zuvor hatte der Spiegel über dieses
Vorbehaltsurteil berichtet.
In einem anderen Verfahren sei zu einem Teil der Maskenmenge bereits
entschieden worden, dass der Bund drei Millionen Euro zahlen soll, so die
Gerichtssprecherin weiter. Zum anderen Teil der Maskenmenge läuft das
Verfahren noch weiter. Außerdem wurden zwei Klagen abgewiesen – in diesen
Auseinandersetzungen behielt der Bund also die Oberhand.
Seit dem vergangenen Jahr wurden mehr als 100 Klagen beim Bonner
Landgericht eingereicht, um den Bund zur Bezahlung von Masken zu zwingen.
Es geht hierbei um ein „Open House“-Verfahren, welches das
Bundesgesundheitsministerium nach Ausbruch der Pandemie Ende März 2020
durchführte: Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro
Stück FFP2-Masken verkaufen. Die Logik: Auf einem leergefegten Markt war
der Preis so hoch, dass trotz der widrigen Umstände Ware zu haben wäre.
Eine Deckelung des ungewöhnlichen Ausschreibungsverfahrens gab es nicht.
Tatsächlich sprang der Markt aber schnell wieder an – eine Vielzahl von
Firmen beschaffte viel mehr Masken als zunächst angenommen. Im Rückblick
war der Preis sehr hoch. FFP2-Masken kosten im Handel schon seit langem
deutlich weniger, häufig weniger als einen Euro.
Bei einem Teil der massenhaften Lieferungen von zahlreichen Firmen lehnte
der Bund die Bezahlung ab und berief sich auf Qualitätsmängel. Im Falle des
nun bekanntgewordenen 15-Millionen-Euro-Vorbehaltsurteils verwies der Bund
etwa darauf, dass ein Prüfinstitut die Masken getestet habe und diese
durchgefallen seien. Nun urteilte das Bonner Landgericht, dass sich aus den
Prüfberichten noch nicht einmal ergebe, ob die Masken des Klägers oder die
Masken von andren Firmen überhaupt getestet worden seien.
Hinzu kommt noch, dass die Richter die Gutachten für nicht aussagekräftig
hielten – sie seien nicht als ein unparteiliches Prüfgutachten zu bewerten.
Diese Bewertung könnte auch Folgen für andere Klagen haben. (dpa)
31 Aug 2021
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