# taz.de -- Urteil zu Hass-Posts bei Facebook: Erst anhören, dann sperren | |
> Der Bundesgerichtshof verlangt von Facebook mehr Schutz von Nutzer:innen, | |
> die Hass-Posts absetzen. Ein Mann aus Regensburg war vor Gericht | |
> gegangen. | |
Bild: Grenzen der Meinungsfreiheit | |
KARLSRUHE taz | Facebook kann bis auf Weiteres keine Hass-Posts mehr | |
löschen, die nur gegen die „Gemeinschaftsstandards“ von Facebook verstoße… | |
Der BGH hat die Nutzungsbedingungen von Facebook an diesem Donnerstag für | |
„unwirksam“ erklärt, weil sie den Betroffenen keine Möglichkeit zum | |
Widerspruch einräumten. Wenn [1][Facebook bald wieder Hasspostings,] die | |
nicht strafbar sind, löschen will, muss es schnell seine | |
Nutzungsbedingungen an die BGH-Vorgaben anpassen. | |
Konkret ging es um einen Fall aus Regensburg. Ein Mann hatte im August 2018 | |
ein Video kommentiert, das einen Mann mit Migrationshintergrund zeigt, | |
der die Kontrolle durch eine Polizistin verweigert, weil sie eine Frau ist. | |
Dazu schrieb der Regensburger unter anderem: „DIESE GOLDSTÜCKE KÖNNEN NUR | |
EINES MORDEN… KLAUEN… RANDALIEREN… UND GANZ WICHTIG…NIE ARBEITEN“. | |
Facebook löschte diesen Hasspost noch am gleichen Tag und sperrte den | |
Account des Regensburgers für dreißig Tage. Der Mann habe gegen die | |
Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen, die „Hassrede“ verbieten, | |
auch wenn sie nicht strafbar ist. | |
Dagegen klagte der Regensburger bis zum Bundesgerichtshof und hatte jetzt | |
Erfolg. Facebook muss den Hasspost wiederherstellen und darf den Mann | |
wegen dieses Posts nicht mehr sperren. | |
## Zu wenig Berücksichtigung der Meinungsfreiheit | |
Zunächst stellte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann fest, dass | |
Facebook grundsätzlich das Recht hat, Gemeinschaftsstandards aufzustellen, | |
die strenger sind als die staatlichen Gesetze. Bei Verstößen gegen diese | |
Standards dürfe Facebook im Prinzip auch Beiträge von Nutzern löschen und | |
deren Konten sperren. | |
Die Nutzungsbedingungen von Facebook seien jedoch unwirksam, so Richter | |
Herrmann, weil sie die Meinungsfreiheit der Nutzer:innen zu wenig | |
berücksichtigten. Konkret beanstandete der BGH ausschließlich, dass | |
Nutzer:innen bei Facebook-Sanktionen nicht angehört werden. Der BGH | |
fordert, dass Betroffene über die Entfernung eines Beitrags „zumindest | |
nachträglich“ informiert werden und eine „Möglichkeit zur Gegenäußerung… | |
erhalten. Über die beabsichtigte Sperrung eines Kontos muss sogar „vorab“ | |
informiert werden. | |
Der BGH ließ ausdrücklich offen, ob die Gemeinschaftsstandards inhaltlich | |
zu sehr in die Grundrechte eingreifen. Dies muss in einem anderen Fall | |
entschieden werden. Strafbare Hasspostings, zum [2][Beispiel | |
Beleidigungen], können von Facebook auch weiterhin gelöscht werden. | |
29 Jul 2021 | |
## LINKS | |
[1] /Hass-Kommentare-in-Online-Netzwerken/!5486615 | |
[2] /EuGH-zu-Beleidigungen-auf-Facebook/!5631141 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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