| # taz.de -- EuGH zu Beleidigungen auf Facebook: Netzwerk muss Schmähungen such… | |
| > Wenn sich bei Facebook eine rechtswidrige Beleidigung findet, kann das | |
| > Netzwerk verpflichtet werden, nach ähnlichen Aussagen zu suchen. Und sie | |
| > zu löschen. | |
| Bild: In Facebook-Kommentaren finden sich immer wieder Hass und Beleidigungen | |
| Luxemburg dpa | Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, bei | |
| einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen | |
| Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das EU-Recht stehe | |
| entsprechenden Entscheidungen nationaler Gerichte nicht entgegen, entschied | |
| der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Unter | |
| Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine | |
| weltweite Löschung veranlasst werden. | |
| Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen | |
| österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek. Sie hatte | |
| nach einer Unterlassungsverfügung auch eine Löschung wortgleicher und | |
| sinngleicher Beleidigungen gefordert. Der Oberste Gerichtshof Österreichs | |
| bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den | |
| elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre. | |
| Die Richtlinie besagt, dass sogenannte Host-Provider wie etwa Betreiber | |
| eines Online-Netzwerks nicht für von den Nutzern veröffentlichte | |
| Informationen verantwortlich sind – bis sie auf deren Rechtswidrigkeit | |
| hingewiesen werden. | |
| Zugleich kann ein Host-Provider gemäß der Richtlinie nicht generell | |
| verpflichtet werden, bei ihm gespeicherte Informationen zu überwachen oder | |
| aktiv nach rechtswidrigem Vorgehen zu suchen. | |
| 3 Oct 2019 | |
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