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# taz.de -- Hasspostings im Internet: Der digitale Mülltrenner
> Eine kleine Meldestelle kümmert sich darum, Hass aus dem Internet zu
> entfernen. Es ist deutschlandweit die einzige und sie hat gut zu tun.
Sersheim taz | Wenn Stephan Ruhmannseder morgens zur Arbeit kommt, dann ist
das Postfach meistens voller Tickets. Ein „Ticket“, das ist ein
Arbeitsauftrag: Jemand hat seinen Arbeitgeber kontaktiert und Stephan
Ruhmannseder muss sich nun mit der Anfrage auseinandersetzen. Die Fragen,
mit denen er es zu tun hat, ähneln sich meistens: Ist das eigentlich legal,
wenn jemand auf Twitter schreibt: „Mit den Flüchtlingen werden auch die
Müllverbrennungsanlagen überfordert“? Kann man jemanden strafrechtlich
belangen, der in einem sozialen Netzwerk ein Bild teilt, auf dem
Pin-up-Girls Schachteln mit Hakenkreuz-Aufdruck in die Kamera halten? Und
ein antimuslimisches Posting, in dem Deutschland höhnisch als „Allahs
Paradies“ bezeichnet wird – gibt es eine Möglichkeit, das aus dem Netz zu
bekommen?
Stephan Ruhmannseder wird die Aufträge im Tagesverlauf abarbeiten.
Normalerweise schreibt er zunächst kurze freundliche Absagen zu allen
Tickets, bei denen er keine Chance auf Erfolg sieht. Später am Tag setzt er
sich mit den restlichen Fällen auseinander – und wird möglicherweise am
Nachmittag eine oder mehrere Anzeigen bei der Polizei stellen. So sieht
sein Tag aus: Hass sichten, Hass einordnen, dann dagegen vorgehen. Oder
auch nicht; je nachdem, was möglich ist.
Stephan Ruhmannseder, ein eher kleiner Mann mit dunklen Stoppeln auf dem
Kopf, arbeitet stehend an einem Pult; die helle Sonne des Vormittags fällt
ihm in den Rücken und direkt auf seine zwei Monitore. Er sagt: „Ich bin
keine Ermittlungsbehörde. Meine Arbeit könnte theoretisch jeder an seinem
Schreibtisch verrichten. Jedenfalls, sofern er bereit ist, sich in die
Thematik einzuarbeiten.“
Dem ist aber nicht so: Stephan Ruhmannseder arbeitet für die Meldestelle
„respect!“, einer Anlaufstelle, der jeder Hass im Internet melden kann. Wer
in Deutschland etwas Vergleichbares sucht, der wird nichts finden. Hate
Speech und der Aufruf zu Straftaten, damit müssen sich hierzulande nur die
Betreiber sozialer Medien und die Polizei auseinandersetzen. Aber beide
erklären ihr Handeln nicht: Über die Facebook-Löschkolonnen ist kaum etwas
bekannt, auch die Landeskriminalämter haben keine dezidierten
Ansprechpartner für die Arbeit mit dem Hass. Dabei wäre Transparenz so
wichtig: Was ist legal und was illegal? Was wird warum gelöscht und was
strafrechtlich weiterverfolgt? Und nicht zuletzt: Was macht das eigentlich
mit jemandem, wenn er all dem jeden Tag ausgesetzt ist? Es gibt dazu
anonyme Bekenntnisse von Menschen, die das eine Weile im Auftrag von
Facebook gemacht haben. Sie lesen sich nicht gut. Viele Ansätze existieren
für die Arbeit mit dem Hass, vielleicht handelt es sich sogar um einen
Berufszweig mit Zukunft. Nur erfährt man nichts darüber. Stephan
Ruhmannseder aber hat seine Tür geöffnet.
Einen Unterschied zum engagierten Privatmann gibt es bei ihm. Stephan
Ruhmannseder stehen immerhin so viele Ressourcen zur Verfügung, dass er für
seine Arbeit bezahlt werden kann. Insgesamt arbeiten sie in Sersheim bei
Stuttgart sogar zu viert, wobei er die einzige Vollzeitstelle hat. Heute
ist außer ihm niemand da. Wer immer auf Facebook, Twitter oder sonst wo im
Internet einen Inhalt findet, den er für bedenklich hält, kann sich damit
an die Meldestelle wenden – unter der etwas umständlichen Internetadresse
www.demokratiezentrum-bw.de/meldestelle-respect. Das System hat für den
Finder den Vorteil, dass er eine Antwort und eine Einschätzung zu seinem
Fund erhält – und dass er eine eventuelle Anzeige nicht selbst stellen
muss. Was gleich viel wertvoller klingt, wenn man bedenkt, dass ein Mensch,
gegen den eine Anzeige vorliegt, die Anschrift des Anzeigenden einsehen
darf.
## Arbeitsgrundlage ist das Strafgesetzbuch
Stephan Ruhmannseder ist eigentlich Medienwissenschaftler, aber sein
wichtigstes Hilfsmittel ist ein zerlesenes Strafgesetzbuch. „Mit etwas
Übung kann man leicht damit umgehen. Die Gesetzestexte sind im Bezug auf
viele Fälle relativ eindeutig“, sagt er. Meistens muss er sich auf wenige
Seiten beschränken; diejenigen von Paragraf 86a etwa, Verwendung von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – und Paragraf 130,
Volksverhetzung. An diesen Stellen sind ganze Absätze gelb markiert, die
Seite von Paragraf 130 hat sich ob der häufigen Lektüre sogar vom
Bucheinband gelöst.
Paragraf 86a ist derjenige, auf dessen Basis Ruhmannseder eine Anzeige
gegen jenen Menschen formuliert hat, der das Foto mit den
Hakenkreuz-Pin-ups gebracht hatte – das Vergehen ist relativ eindeutig,
denn das Zeigen von Hakenkreuzen in der Öffentlichkeit ist nun einmal
verboten. Schwieriger ist der Fall bei jenem Kommentator, der bei
Flüchtlingen „Müllverbrennungsanlagen überfordert“ gesehen hatte: Es ist
leicht, hier eine Assoziation zu den Verbrennungsöfen der Nazis
herzustellen, aber solange die Drohung vage bleibt, weder Opfer noch
Tatzeitpunkt konkret benannt werden, kann Ruhmannseder nichts tun.
„Allerdings werden hier auch Menschen mit Müll verglichen. Da kann man
sagen: ‚Okay, das ist Entmenschlichung.‘ Und das fällt dann wieder unter
130. Also haben wir dann doch Anzeige gestellt.“ Nichts unternommen hat die
Meldestelle hingegen gegen das Posting, in welchem Deutschland als „Allahs
Paradies“ bezeichnet wird – das sei vielleicht nicht lustig, aber durch die
Meinungsfreiheit gedeckt.
Und das ist oft so: Wenn jemand weiß, was er sagen darf und was er sich
lieber verkneift, dann geht ziemlich viel als Meinungsfreiheit durch. Und
meistens liegt der Unterschied schlicht in der Tonalität: Strafrechtlich
ist es zum Beispiel ein Unterschied, ob jemand andere Menschen mit dem Tod
bedroht oder nur schreibt, dass man da mal was machen müsste. Irgendwer.
Irgendwie. Ist doch nur so dahingesagt. „Besser wäre es noch, wenn man die
Schlepperbanden mit ihren NGO-Schiffen mit der gesamten besatzung verseken
tut im Mittelmeer“ ist so ein Satz, den man – inklusive aller
Rechtschreibfehler – folgenlos unter einen Artikel zur Seenotrettung von
Geflüchteten schreiben kann. Es ist der Kommentar, von dem Stephan
Ruhmannseder sagt, dass er ihn in seiner Zeit bei der Meldestelle
vielleicht am meisten getroffen hat: „Wenn man merkt, dass Menschen so bar
jeder Empathie sind, dann fragt man sich schon: ‚Was läuft hier eigentlich
schief?‘“ Er hat es schnell begriffen: Wenn ihn etwas persönlich betroffen
macht, heißt das noch lange nicht, dass er etwas dagegen unternehmen kann.
Rund 150 Mal haben sich Stephan Ruhmannseder und seine Kollegen bislang für
eine Anzeige entschieden. Wie viele dieser Menschen belangt worden sind,
wissen sie nicht – sie haben nur Anrecht darauf, von der Staatsanwaltschaft
über eine eventuelle Einstellung des Verfahrens informiert zu werden. Was
bislang selten vorkam. Vier Menschen, nur eine volle Stelle – man darf hier
keine große Maschinerie erwarten; keine Bataillone von Anwälten und keine
optimierten Prozesse. Nur: Eine solche Maschinerie gibt es nirgends. So
kommt es, dass die winzig kleine Meldestelle eben auch die größte in
Deutschland ist.
Man bekommt öffentliche Gelder. Das Organigramm der Meldestelle sieht sehr
komplex aus und ein bisschen nach deutscher Förderlandschaft. Im
Wesentlichen läuft es darauf hinaus, dass man den miteinander verwobenen
Organisationen der „Jugendstiftung Baden-Württemberg“ sowie des
„Demokratiezentrums Baden-Württemberg“ unterstellt ist. Diese bekommen
wiederum Mittel vom Land sowie vom Bundesfamilienministerium. Kann man
eigentlich von einer halbstaatlichen Organisation sprechen? Stephan
Ruhmannseder zuckt mit den Schultern.
## Sie müssen niemandem Bericht erstatten
Einen politischen Beschluss zur Gründung der Meldestelle gab es nicht –
weder parlamentarisch noch ministerial noch nachrangig. Darauf legen sie
hier Wert: Sie haben sich das selbst überlegt. Weil sie etwas machen
wollten. Sie müssen niemandem Bericht erstatten.
Stephan Ruhmannseder ist bewusst, dass seine Arbeit dennoch von der
Allgemeinheit finanziert wird. Deswegen sucht er das Gespräch und ist offen
für Anfragen, was das denn auf sich hat mit dieser Meldestelle „respect!“.
Manche Mails, die ihn erreichen, beginnen mit der Anrede: „Hallo ihr Fotzen
und Arschlöcher“.
Es hat Beleidigungen gegeben. Nichts, was Stephan Ruhmannseder, der das
Strafgesetzbuch inzwischen so gut kennt, als konkrete Drohung auffassen
würde. Dennoch: Im nahen Pforzheim gibt es eine aktive rechte Szene. Das
ist der Grund, weswegen es neben diesem Text kein Foto von Stephan
Ruhmannseder gibt. Man findet auch keines im Internet; er kontrolliert das
regelmäßig. Andererseits legt er Wert darauf, mit seinem richtigen Namen
genannt zu werden und nicht anonymisiert: „Das ist der Spagat zwischen
Transparenz und Sicherheit, den wir ständig vollbringen müssen.“
Stephan Ruhmannseder ist nicht jeden Tag in seinem Büro; er ist viel
unterwegs, hält Vorträge, besucht Schulen. Darüber ist er ziemlich froh. Es
ist eigentlich nicht so, dass er ständig schockiert wäre von dem, was er
sieht – sondern eher davon, dass er es oft nicht mehr ist. Hier ein Bild,
in dem jemand „Refugees Welcome“ an ein KZ-Eingangstor montiert hat, dort
ein Eintrag, in dem eine ganze Menschengruppe als „diese Viecher“
bezeichnet wird – all das ist normaler Teil seiner Arbeit. „Es macht etwas
mit einem, wenn man diesen Dingen ständig ausgesetzt ist“, sagt er.
Deswegen achten sie bei der Meldestelle darauf, dass sie sich ständig
austauschen über das, was sie zu sehen kriegen. „Außerdem gibt es auch
Erfolgserlebnisse. Dann nämlich, wenn ich merke, ich kann etwas
unternehmen.“
## Rege Zusammenarbeit mit dem LKA
Das ist manchmal gar nicht so einfach: Eine Anzeige kann man zwar überall
stellen – für die Ermittlungen zuständig ist aber immer die Behörde des
Bundeslandes, in dem der Angezeigte lebt. Was aber, wenn jemand droht,
beleidigt, verleumdet und dabei einfach seinen Wohnort nicht nennt? Dann
ist man mitunter darauf angewiesen, dass die Polizei hilft, das
herauszufinden – und das Anliegen dann an die korrekte Dienststelle
weiterleitet. Deshalb treffen sich die Mitarbeiter der Meldestelle zweimal
im Jahr mit Beamten des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg. „Unsere
Mitarbeiter befinden sich mit den bei der Meldestelle ‚respect!‘ tätigen
Ansprechpartnern in regem und ständigem Austausch“, nennt das der
zuständige Inspektionsleiter Andreas Taube. Das begrüße man.
Aber darf man das eigentlich? Einfach mal eine Organisation gründen, die
verdächtige Internet-Einträge sammelt, weiterleitet – und sich dafür
regelmäßig mit der Polizei trifft? Und sich diese Arbeit mit öffentlichen
Geldern finanzieren lässt? Die Antwort aus rechtlicher Perspektive ist
ziemlich simpel, sie lautet: Warum nicht? Aber bei der Meldestelle finden
sie außerdem: Man darf nicht einfach nur, sondern man muss. „Es wäre
einfach wünschenswert, wenn wir nicht die einzige solche Clearingstelle
wären, sondern es viele davon gäbe. Und das kann dann gerne von ganz
anderen Leuten ausgehen“, sagt Stephan Ruhmannseder.
Und tatsächlich: Wer soll das, was manche Menschen ins Internet absondern,
eigentlich wegräumen? Was erwarten wir? Reicht es, sich auf die Polizei zu
verlassen? Oder darauf, dass Unternehmen wie Facebook und Twitter das
machen? Die Meldestelle steht für einen ganz anderen Ansatz: Wir wollen,
dass das wegkommt; wir wollen, dass die Urheber belangt werden – also
kümmern wir uns darum und organisieren uns selbst.
Die Arbeit ist ein bisschen weniger geworden in den vergangenen Wochen –
und das liegt am Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Stephan Ruhmannseder und
seine Kollegen haben festgestellt, dass fragliche Beiträge oft schneller
verschwinden. Flächendeckend sei das aber keineswegs der Fall.
## Nicht Löschen ist das Ziel, sondern die Strafverfolgung
Ohnehin ist das reine Löschen eines Beitrags nicht das primäre Ziel der
Meldestelle, sondern die Strafverfolgung. Wenn etwas zu schnell gelöscht
ist, dann kann das sogar kontraproduktiv sein: „Bevor wir etwas anzeigen,
erstellen wir immer einen eigenen Screenshot. Wenn das nicht mehr möglich
ist, gibt es auch keine Anzeige.“
Das ist eine Frage, die im Umgang mit Hate Speech erstaunlich offen ist:
Ist es eigentlich besser, schnell etwas aus dem Netz zu entfernen – oder
ist es wichtiger, einen Urheber zur Rechenschaft zu ziehen? Auch wenn dann
etwas Verletzendes, Gewaltverherrlichendes oder Menschenverachtendes etwas
länger online steht? Das eine kann das andere ausschließen; und
möglicherweise schafft das NetzDG hier Fakten, ohne dass diese diskutiert
worden wären. Aber noch ist das für Stephan Ruhmannseder kein Thema. Er
sagt, er habe weitaus mehr zu tun, als ihm lieb sei.
Und es reicht ja bei Weitem nicht immer. Manche Nutzer sozialer Medien sind
einfach zu geschickt in ihrem Hass. Wenige Wochen ist es erst her, dass
Stephan Ruhmannseder dutzendfach einen Eintrag zugeschickt bekam, in dem
jemand Menschen zu einer schlichten Masse machte, von „importierten,
marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs“
sprach. Twitter hatte den Eintrag gelöscht, Facebook nicht. Aber Stephan
Ruhmannseder unternahm nichts, abgesehen davon, dass er freundliche Absagen
schrieb. Viele Absagen. Die Chance, Alice Weidel einen Gesetzesverstoß
nachzuweisen, erschien ihm zu gering.
1 Mar 2018
## AUTOREN
Sebastian Stoll
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