# taz.de -- Karlsruhe zu Bundestagspräsidium: Kein Vize für die AfD | |
> Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnt einen AfD-Eilantrag ab. | |
> Die Partei wollte einen eigenen Platz im Präsidium des Deutschen | |
> Bundestags. | |
Bild: Albert Glaser, AfD, nach seiner gescheiterten Wahl zum Bundestagsvizeprä… | |
BERLIN taz | Die AfD wird in dieser Wahlperiode keinE | |
Bundestags-VizepräsidentIn stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt | |
einen Eilantrag der Rechtsaußenpartei abgelehnt, unter anderem wegen | |
fehlender Dringlichkeit. | |
In der Geschäftsordnung des Bundestags heißt es: „Jede Fraktion ist durch | |
mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium | |
vertreten.“ Grundsätzlich gilt dies auch für die AfD, die seit 2017 im | |
Bundestag vertreten ist. | |
[1][Bei der ersten Sitzung des neuen Bundestags] im Oktober 2017 wurde | |
Wolfgang Schäuble (CDU) als Bundestagspräsident gewählt, dazu die | |
VizepräsidentInnen Hans-Peter Friedrich (CSU), Thomas Oppermann (SPD), | |
Wolfgang Kubicki (FDP), Petra Pau (Linke) und Claudia Roth (Grüne). Nur der | |
AfD-Kandidat Albrecht Glaser fiel dreimal durch. | |
Seitdem hat die AfD fünf weitere Abgeordnete vorgeschlagen: [2][Mariana | |
Harder-Kühnel], Gerold Otten, Paul Podolay, Karsten Hilse und Harald Weyel. | |
Alle wurden in je drei Wahlgängen abgelehnt. Am besten schnitt | |
Harder-Kühnel im Dezember 2018 ab. Sie erhielt 241 Stimmen, also nicht nur | |
die rund neunzig Stimmen aus der AfD-Fraktion. Aber mit 377 Gegenstimmen | |
scheiterte auch sie. Derzeit gibt es also nur fünf statt sechs | |
VizepräsidentInnen im Bundestag. | |
## AfD erhob im November 2020 Organklage | |
Während es gegen den ersten Kandidaten Albrecht Glaser noch konkrete Kritik | |
gab, weil er MuslimInnen die Religionsfreiheit verweigern wollte, wurde bei | |
späteren Abstimmungen immer deutlicher, dass es viele Abgeordnete generell | |
ablehnen, einE AfD-KandidatIn ins Bundestagspräsidium zu wählen. | |
Die AfD-Fraktion erhob deshalb im November 2020 eine Organklage. Das | |
Bundesverfassungsgericht solle feststellen, dass sie in ihren Rechten | |
verletzt wurde. Außerdem beantragte die AfD eine einstweilige Anordnung des | |
Gerichts. Nur über diesen Eilantrag wurde jetzt entschieden. | |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Eilantrag in | |
einem an diesem Mittwoch veröffentlichten Beschluss als „unzulässig“ ab. | |
Gegen eine Dringlichkeit des Antrags spreche, dass er erst im November 2020 | |
gestellt wurde, also lange nachdem sich eine generelle Ablehnung von | |
AfD-KandidatInnen abzeichnete. | |
Nach taz-Informationen wird es im Hauptsache-Verfahren keine mündliche | |
Verhandlung geben, obwohl diese bei Organklagen üblich ist. Das spricht | |
dafür, dass die RichterInnen auch die Organklage der AfD für unzulässig | |
halten, wohl weil sie unzureichend begründet ist. | |
## AfD-Abgeordneter plant taktisches Manöver | |
Am 10. November wird nur über die Organklage des AfD-Abgeordneten Fabian | |
Jacobi verhandelt, dem bisher ein eigenes Vorschlagsrecht für die Wahl | |
eineR Bundestags-VizepräsidentIn verweigert wurde. | |
Jacobi plant wohl ein taktisches Manöver. Indem er einE eigene KandidatIn | |
gegen die offizielle AfD-KandidatIn ins Rennen schickt, könnte im dritten | |
Wahlgang genügen, dass die AfD-KandidatIn mehr Stimmen als die | |
Jacobi-KandidatIn erhält und dann gewählt wäre. | |
11 Aug 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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