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# taz.de -- Karlsruhe zu Bundestagspräsidium: Kein Vize für die AfD
> Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnt einen AfD-Eilantrag ab.
> Die Partei wollte einen eigenen Platz im Präsidium des Deutschen
> Bundestags.
Bild: Albert Glaser, AfD, nach seiner gescheiterten Wahl zum Bundestagsvizeprä…
Berlin taz | Die AfD wird in dieser Wahlperiode keinE
Bundestags-VizepräsidentIn stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt
einen Eilantrag der Rechtsaußenpartei abgelehnt, unter anderem wegen
fehlender Dringlichkeit.
In der Geschäftsordnung des Bundestags heißt es: „Jede Fraktion ist durch
mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium
vertreten.“ Grundsätzlich gilt dies auch für die AfD, die seit 2017 im
Bundestag vertreten ist.
[1][Bei der ersten Sitzung des neuen Bundestags] im Oktober 2017 wurde
Wolfgang Schäuble (CDU) als Bundestagspräsident gewählt, dazu die
VizepräsidentInnen Hans-Peter Friedrich (CSU), Thomas Oppermann (SPD),
Wolfgang Kubicki (FDP), Petra Pau (Linke) und Claudia Roth (Grüne). Nur der
AfD-Kandidat Albrecht Glaser fiel dreimal durch.
Seitdem hat die AfD fünf weitere Abgeordnete vorgeschlagen: [2][Mariana
Harder-Kühnel], Gerold Otten, Paul Podolay, Karsten Hilse und Harald Weyel.
Alle wurden in je drei Wahlgängen abgelehnt. Am besten schnitt
Harder-Kühnel im Dezember 2018 ab. Sie erhielt 241 Stimmen, also nicht nur
die rund neunzig Stimmen aus der AfD-Fraktion. Aber mit 377 Gegenstimmen
scheiterte auch sie. Derzeit gibt es also nur fünf statt sechs
VizepräsidentInnen im Bundestag.
## AfD erhob im November 2020 Organklage
Während es gegen den ersten Kandidaten Albrecht Glaser noch konkrete Kritik
gab, weil er MuslimInnen die Religionsfreiheit verweigern wollte, wurde bei
späteren Abstimmungen immer deutlicher, dass es viele Abgeordnete generell
ablehnen, einE AfD-KandidatIn ins Bundestagspräsidium zu wählen.
Die AfD-Fraktion erhob deshalb im November 2020 eine Organklage. Das
Bundesverfassungsgericht solle feststellen, dass sie in ihren Rechten
verletzt wurde. Außerdem beantragte die AfD eine einstweilige Anordnung des
Gerichts. Nur über diesen Eilantrag wurde jetzt entschieden.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte den Eilantrag in
einem an diesem Mittwoch veröffentlichten Beschluss als „unzulässig“ ab.
Gegen eine Dringlichkeit des Antrags spreche, dass er erst im November 2020
gestellt wurde, also lange nachdem sich eine generelle Ablehnung von
AfD-KandidatInnen abzeichnete.
Nach taz-Informationen wird es im Hauptsache-Verfahren keine mündliche
Verhandlung geben, obwohl diese bei Organklagen üblich ist. Das spricht
dafür, dass die RichterInnen auch die Organklage der AfD für unzulässig
halten, wohl weil sie unzureichend begründet ist.
## AfD-Abgeordneter plant taktisches Manöver
Am 10. November wird nur über die Organklage des AfD-Abgeordneten Fabian
Jacobi verhandelt, dem bisher ein eigenes Vorschlagsrecht für die Wahl
eineR Bundestags-VizepräsidentIn verweigert wurde.
Jacobi plant wohl ein taktisches Manöver. Indem er einE eigene KandidatIn
gegen die offizielle AfD-KandidatIn ins Rennen schickt, könnte im dritten
Wahlgang genügen, dass die AfD-KandidatIn mehr Stimmen als die
Jacobi-KandidatIn erhält und dann gewählt wäre.
11 Aug 2021
## LINKS
[1] /Der-Bundestag-konstituiert-sich/!5457266
[2] /AfD-Kandidatin-fuer-Bundestagspraesidium/!5585837
## AUTOREN
Christian Rath
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