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# taz.de -- Umgang mit der AfD im Bundestag: Einfach gleichbehandeln
> Der Bundestag muss keine_n Vizepräsident_in aus den Reihen der AfD wählen
> – aber er sollte. Ausgrenzung ist keine demokratische Option.
Bild: Die AfD-Fraktion bei einer Generaldebatte im Bundestag
Wer im [1][Bundestag] als PräsidentIn oder VizepräsidentIn vorne sitzt,
darf das Wort erteilen, Abgeordneten zum Geburtstag gratulieren und
Besuchergruppen begrüßen. Er oder sie darf aber auch das Mikro abschalten,
wenn die Zeit überschritten ist, und Ordnungsrufe erteilen, wenn es
unflätig wurde. Im Fernsehen sieht man bei diesem halbwichtigen Amt den
strengen Wolfgang Schäuble, die freundliche Claudia Roth oder den
spitzbübischen Wolfgang Kubicki, aber niemanden von der AfD.
Bisher hat sich die Mehrheit des Bundestags schlicht geweigert, einE
VizepräsidentIn aus den Reihen der AfD zu wählen. Sechs KandidatInnen
fielen in 18 Wahlgängen durch. Auch das Bundesverfassungsgericht hat nun
einen Eilantrag der AfD abgelehnt, allerdings aus formalen Gründen. Doch
auch im Hauptsacheverfahren wird die AfD zu Recht keinen Erfolg haben. Im
Grundgesetz steht nicht, dass jede Fraktion im Präsidium des Bundestags
vertreten sein muss.
Dagegen heißt es im Grundgesetz, dass der Bundestag seine PräsidentIn und
seine VizepräsidentInnen „wählt“. Wahl bedeutet aber Wahlfreiheit. Die
Abgeordneten können also auch KandidatInnen nicht wählen. Sie müssen das
nicht mal begründen, denn die Wahl ist geheim. Auch das
Bundesverfassungsgericht könnte den Abgeordneten nicht einfach
vorschreiben, wen sie zu wählen haben.
Eine andere Frage ist es, ob es politisch klug ist, einfach keinE
AfD-VizepräsidentIn zu wählen. Die AfD ist bisher mit der Masche gut
gefahren, erst zu provozieren und sich dann als ausgegrenzte Minderheit zu
präsentieren.
## Demokratie ist nun mal inklusiv
Und natürlich wirkt es erst einmal wie „Arroganz des Establishments“, einer
neuen Partei den Sitz im Präsidium zu verweigern. Die Grünen kennen das.
Sie mussten die ersten elf Jahre ohne Vize auskommen. Auch die Linke fühlte
sich ungerecht behandelt, als Lothar Bisky 2005 nicht gewählt wurde.
Ja, es würde [2][die AfD] aufwerten, wenn sie nicht nur im Bundestag sitzt,
sondern diesen mit eineR VizepräsidentIn auch im In- und Ausland
repräsentieren könnte. Aber Demokratie ist nun mal eine inklusive
politische Ordnung. Alle sollen dazugehören. Ausgrenzung, Zensur und
Verbote sind für DemokratInnen deshalb immer eine Niederlage der eigenen
Idee.
Wenn die Mehrheit des Bundestags die [3][AfD] wirklich für eine
undemokratische und proto-faschistische Partei hält, kann und sollte sie
einen Verbotsantrag stellen. Bis dahin sollte die übliche parlamentarische
Gleichbehandlung gelten.
11 Aug 2021
## LINKS
[1] /Karlsruhe-zu-Bundestagspraesidium/!5788366
[2] /Aemtersperre-gegen-AfD-Kandidaten/!5786561
[3] /Wahlkampfauftakt-der-AfD/!5793270
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Bundestag
Bundesverfassungsgericht
Alice Weidel
Schwerpunkt AfD
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