| # taz.de -- Geflüchtete vom Amt diskriminiert?: Pingpong mit Asylsuchenden | |
| > Der Flüchtlingsrat Berlin wirft dem Amt für Flüchtlingsangelegenheiten | |
| > systematische Diskriminierung von Roma vor. Das Amt bestreitet das. | |
| Bild: Ob auch wirklich alle willkommen sind, ist laut Flüchtlingsrat fraglich | |
| Berlin taz | Betreibt das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) | |
| eine „systematische Diskriminierung“ von „schutzsuchenden Roma aus der | |
| Republik Moldau, die vermehrt Asylanträge stellen“? Diesen Vorwurf erhob | |
| Georg Classen vom Flüchtlingsrat gegenüber der taz am Donnerstag. Er | |
| kritisierte eine „perfide Strategie“ des LAF, Roma „abzuschrecken“, um … | |
| Anzahl der Asylanträge dieser Bevölkerungsgruppe zu verringern. | |
| Hintergrund ist, dass seit dem Wochenende Berlins einziges Ankunftszentrum | |
| (AkuZ) für Geflüchtete [1][offenbar teilweise überlastet ist], da | |
| anscheinend vermehrt Menschen aus der Republik Moldau – dem ärmsten Land | |
| Europas – in Berlin Schutz suchen. | |
| Die Auseinandersetzung zwischen LAF und Flüchtlingsrat rührt nun daher, | |
| dass es sich nach Einschätzung von LAF-Sprecher Sascha Langenbach bei „gut | |
| der Hälfte“ der ankommenden Menschen um „sogenannte Folgeantragssteller“ | |
| handelt – also um Menschen, die bereits einen Asylantrag gestellt haben, | |
| welcher aber abgelehnt wurde. | |
| Und nun wird es kompliziert: Laut Langenbach fallen diese in die | |
| Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) – | |
| zumindest, bis dieses den Folgeantrag annimmt. Die Konsequenz des | |
| Behörden-Pingpongs: Zunächst ist niemand für die Versorgung zuständig, die | |
| Schutzsuchenden würden „formal als obdachlos“ gelten, so Langenbach. | |
| ## „Diskriminierende Leistungsverweigerung“ | |
| Diese rechtliche Situation bestätigte auch Sozialsenatorin Elke Breitenbach | |
| (Linke) der taz. „In der Lebensrealität“ würde das LAF aber „keinen | |
| Menschen auf die Straße setzen“, so die Senatorin. „Selbstverständlich“ | |
| bestehe die Möglichkeit, im AkuZ zu übernachten. | |
| Classen vom Flüchtlingsrat unterstellt dem LAF dennoch eine | |
| „diskriminierende Leistungsverweigerung“. Es sei „rechtlich schlicht | |
| falsch“, das Folgeantragsstellende bis zur Annahme ihres Antrags keinen | |
| Anspruch auf Leistungen hätten, schließlich bestehe das „Grundrecht auf ein | |
| menschenwürdiges Existenzminimum“ weiterhin. Auch wenn für die | |
| Unterbringung gesorgt werde, gebe es andere Sozialleistungen, die den | |
| Asylsuchenden bis zur Annahme des Folgeantrags verwehrt blieben, wie etwa | |
| Taschengelder oder Krankenscheine. | |
| Weiter kritisierte er, dass die unabhängige Beratungsstelle der | |
| Arbeiterwohlfahrt (AWO) vom Gelände des AkuZ „rausgeschmissen“ worden sei, | |
| um mehr Räume für die Polizei zu schaffen. Die mache dort aber nichts | |
| anderes als zu prüfen, ob „ein Mensch bereits im Ausländerzentralregister | |
| erfasst“ sei – falls ja, würde ans Bamf verwiesen. | |
| Das LAF wiederum weist das zurück: Die unabhängige Beratung der AWO sei | |
| lediglich wegen „Umbaumaßnahmen“ verlegt worden und finde nun „in den | |
| Aufnahmeeinrichtungen statt“. „Ab August“ käme die AWO zurück ins AkuZ … | |
| allerdings wohl mit stark verringerten Räumlichkeiten, wie Classen | |
| kritisierte. | |
| Update: Dieser Artikel wurde am 23.07.2021 um 14:00 Uhr um die rechtliche | |
| Einschätzung des Flüchtlingsrates im drittletzten Absatz ergänzt. | |
| 23 Jul 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Timm Kühn | |
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