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# taz.de -- Geflüchtete vom Amt diskriminiert?: Pingpong mit Asylsuchenden
> Der Flüchtlingsrat Berlin wirft dem Amt für Flüchtlingsangelegenheiten
> systematische Diskriminierung von Roma vor. Das Amt bestreitet das.
Bild: Ob auch wirklich alle willkommen sind, ist laut Flüchtlingsrat fraglich
Berlin taz | Betreibt das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
eine „systematische Diskriminierung“ von „schutzsuchenden Roma aus der
Republik Moldau, die vermehrt Asylanträge stellen“? Diesen Vorwurf erhob
Georg Classen vom Flüchtlingsrat gegenüber der taz am Donnerstag. Er
kritisierte eine „perfide Strategie“ des LAF, Roma „abzuschrecken“, um …
Anzahl der Asylanträge dieser Bevölkerungsgruppe zu verringern.
Hintergrund ist, dass seit dem Wochenende Berlins einziges Ankunftszentrum
(AkuZ) für Geflüchtete [1][offenbar teilweise überlastet ist], da
anscheinend vermehrt Menschen aus der Republik Moldau – dem ärmsten Land
Europas – in Berlin Schutz suchen.
Die Auseinandersetzung zwischen LAF und Flüchtlingsrat rührt nun daher,
dass es sich nach Einschätzung von LAF-Sprecher Sascha Langenbach bei „gut
der Hälfte“ der ankommenden Menschen um „sogenannte Folgeantragssteller“
handelt – also um Menschen, die bereits einen Asylantrag gestellt haben,
welcher aber abgelehnt wurde.
Und nun wird es kompliziert: Laut Langenbach fallen diese in die
Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) –
zumindest, bis dieses den Folgeantrag annimmt. Die Konsequenz des
Behörden-Pingpongs: Zunächst ist niemand für die Versorgung zuständig, die
Schutzsuchenden würden „formal als obdachlos“ gelten, so Langenbach.
## „Diskriminierende Leistungsverweigerung“
Diese rechtliche Situation bestätigte auch Sozialsenatorin Elke Breitenbach
(Linke) der taz. „In der Lebensrealität“ würde das LAF aber „keinen
Menschen auf die Straße setzen“, so die Senatorin. „Selbstverständlich“
bestehe die Möglichkeit, im AkuZ zu übernachten.
Classen vom Flüchtlingsrat unterstellt dem LAF dennoch eine
„diskriminierende Leistungsverweigerung“. Es sei „rechtlich schlicht
falsch“, das Folgeantragsstellende bis zur Annahme ihres Antrags keinen
Anspruch auf Leistungen hätten, schließlich bestehe das „Grundrecht auf ein
menschenwürdiges Existenzminimum“ weiterhin. Auch wenn für die
Unterbringung gesorgt werde, gebe es andere Sozialleistungen, die den
Asylsuchenden bis zur Annahme des Folgeantrags verwehrt blieben, wie etwa
Taschengelder oder Krankenscheine.
Weiter kritisierte er, dass die unabhängige Beratungsstelle der
Arbeiterwohlfahrt (AWO) vom Gelände des AkuZ „rausgeschmissen“ worden sei,
um mehr Räume für die Polizei zu schaffen. Die mache dort aber nichts
anderes als zu prüfen, ob „ein Mensch bereits im Ausländerzentralregister
erfasst“ sei – falls ja, würde ans Bamf verwiesen.
Das LAF wiederum weist das zurück: Die unabhängige Beratung der AWO sei
lediglich wegen „Umbaumaßnahmen“ verlegt worden und finde nun „in den
Aufnahmeeinrichtungen statt“. „Ab August“ käme die AWO zurück ins AkuZ …
allerdings wohl mit stark verringerten Räumlichkeiten, wie Classen
kritisierte.
Update: Dieser Artikel wurde am 23.07.2021 um 14:00 Uhr um die rechtliche
Einschätzung des Flüchtlingsrates im drittletzten Absatz ergänzt.
23 Jul 2021
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[1] /Gefluechtete-abgewiesen/!5781873
## AUTOREN
Timm Kühn
## TAGS
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Geflüchtete
Sinti und Roma
Abschiebung
Schwerpunkt Flucht
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Menschenrechte
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