| # taz.de -- Pflege rund um die Uhr: Wackeliges Modell | |
| > Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur 24-Stunden-Pflege sind | |
| > viele Pflegehaushalte verunsichert. Selbständige Kräfte sind nicht | |
| > betroffen. | |
| Bild: Hubertus Heil (SPD) bezeichnete das Urteil des Bundesarbeitsgerichts als … | |
| Berlin taz | Es ist eine existentielle Frage für ganze Familien, wie sie | |
| ihre hochaltrigen Angehörigen betreuen. Und [1][nach dem Urteil des | |
| Bundesarbeitsgerichts] zur sogenannten 24-Stunden-Pflege herrscht in vielen | |
| Pflegehaushalten Verunsicherung. „Wir rechnen mit vielen Anfragen“, sagt | |
| Ulrike Kempchen, Leiterin der Rechtsabteilung beim Biva-Pflegeschutzbund. | |
| Das Gericht hatte geurteilt, dass in einen Privathaushalt entsandte | |
| ausländische Betreuungskräfte auch für die Bereitschaftszeiten Anspruch auf | |
| den gesetzlichen Mindestlohn haben. Eine über eine Münchner Agentur | |
| vermittelte bulgarische Betreuungskraft hatte auf Lohnnachzahlung geklagt. | |
| Das Grundsatzurteil gilt aber nur für entsandte „ArbeitnehmerInnen“. | |
| Frederic Seebohm, Geschäftsführer des Bundesverbandes für häusliche | |
| Betreuung und Pflege (VHBP), sagte der taz, die meisten Agenturen in seinem | |
| Verband vermittelten entsandte „arbeitnehmerähnliche“ freie | |
| Mitarbeiterinnen mit Sozialversicherungsschutz aus Polen oder freie | |
| Gewerbetreibende. „Diese fallen damit nicht unter die | |
| Arbeitszeitregelungen, auf die sich das Bundesarbeitsgericht bezieht“, sagt | |
| Seebohm. Für Selbstständige gilt die Arbeitszeitbegrenzung nicht. | |
| Der rechtliche Status „arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiterin mit | |
| Sozialversicherungsschutz“ existiert allerdings nur in Polen. „Agenturen, | |
| die entsandte Betreuungskräfte aus Rumänien oder Bulgarien nach Deutschland | |
| vermitteln, bekommen ein Problem mit dem Urteil“, so Seebohm, „denn den | |
| Status der arbeitnehmerähnlichen Freien gibt es in diesen Ländern nicht und | |
| damit fallen die meisten der Betreuungspersonen hierzulande unter die | |
| Arbeitszeitbestimmungen für ArbeitnehmerInnen“. | |
| ## Vorbild Österreich? | |
| Seebohm wies darauf hin, dass in Österreich nach einer Pflegereform vor | |
| vier Jahren die Mehrzahl der Betreuungskräfte in Haushalten ebenfalls als | |
| „arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter mit Sozialversicherungsschutz“ | |
| beschäftigt seien, und zwar nach österreichischem Recht. Für diese Gruppe | |
| gelten Bereitschaftszeiten nicht als Arbeitszeiten. „Solche Regelungen | |
| könnten leicht auch in Deutschland eingeführt werden, wenn endlich der | |
| politische Wille dazu besteht“, meinte Seebohm. | |
| Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Freitag, er habe | |
| schon vor Jahren als Abgeordneter Vorschläge gemacht, wie ein besserer | |
| regulatorischer Rahmen für die 24-Stunden-Betreung gefunden werden könne. | |
| Er schlug vor, sich das Beispiel Österreich anzuschauen. In der | |
| Bundesregierung sei eine ähnliche Regelung bislang aber nicht konsensfähig | |
| gewesen. | |
| [2][Ein Gutachten] im Auftrag des Bundesgesundheitsministerium war | |
| allerdings vor zwei Jahren zu dem Schluss gekommen, dass die Reformen in | |
| Österreich das „Kernproblem“ der 24-Stunden-Betreuung „nicht gelöst“ | |
| hätten. | |
| „Häufig erfüllen offiziell als selbständig firmierende Personenbetreuer das | |
| Kriterium der Selbständigkeit mangels persönlicher und wirtschaftlicher | |
| Unabhängigkeit nicht“, heißt es in dem Gutachten des Instituts für | |
| Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Die | |
| „Selbständigkeit“ als Lösung für die Arbeitszeitfrage der | |
| Haushaltsbetreuungskräfte war immer umstritten. | |
| ## Die meisten Jobs sind illegal | |
| Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete das Urteil des | |
| Bundesarbeitsgerichts am Freitag als „wegweisend und richtig“. Arbeit habe | |
| „eine Würde. Egal, ob Sie aus Bukarest oder Bottrop kommen“. | |
| Kempchen vom Pflegeschutzbund sagte, ein Kunde könne als Laie aus den | |
| Verträgen unter Umständen gar nicht erkennen, ob eine über eine Agentur | |
| vermittelte und entsandte Betreuungskraft selbständig sei oder nicht doch | |
| Arbeitnehmerin, „da bleiben viele offene Fragen“. Die Nachzahlungsforderung | |
| der bulgarischen Pflegekraft richtete sich denn auch nicht an den | |
| Pflegehaushalt, sondern an die Zeitarbeitsfirma in der Heimat, bei der sie | |
| beschäftigt war. | |
| Geschätzt 90 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in der häuslichen | |
| Betreuung seien heute schon illegal, so Seebohm. Bezahlt wird dabei etwa in | |
| bar oder die Betreuerin in Teilzeit angestellt, obwohl sie in Wirklichkeit | |
| viel länger arbeitet. In schätzungsweise 300.000 Haushalten arbeiten | |
| ausländische Pflegekräfte. | |
| „Natürlich darf man sich darüber empören, dass hier Betreuungskräfte in | |
| Haushalten so umfangreich zur Verfügung stehen, aber dann muss man auch | |
| konkret sagen, was die Alternative dazu ist“, sagte der | |
| Verbandsgeschäftsführer. | |
| 25 Jun 2021 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Ge… | |
| [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikation… | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
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