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# taz.de -- Stellungnahme des Senats zu DW Enteignen: Politik mit Zahlen
> Der Stellungnahme des Senat zum Volksbegehren ist nur scheinbar neutral.
> Die Nennung hoher Entschädigungskosten ist tückisch.
Bild: Finanzsenator Matthias Kollatz hat keine DW Enteignen-Mappe. Bürgermeist…
Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Übersetzt auf Berlin könnte
das heißen: Wenn sich SPD und Linke streiten, freut sich [1][Deutsche
Wohnen & Co enteignen]. Weil beide Parteien entgegengesetzte Ansichten zur
Vergesellschaftungsinitiative vertreten, bleibt eine eindeutige
Positionierung des Senats zum Volksentscheid aus.
Die Volksinitiative hat also das Privileg, dass ihrem Text in den Amtlichen
Wahlunterlagen, die am 15. August an alle Wahlberechtigten verschickt
werden, keine Stellungnahme des Senats gegenübersteht, die die
Wähler*innen auffordert, die Initiative abzulehnen. Die in dieser Frage
ebenso zerstrittene Koalition im Abgeordnetenhaus wird gar nicht mit einem
Text vertreten sein. Für DW Enteignen ist das ein Vorteil, denn viele
Wähler*innen werden sich anhand dieser Unterlagen erstmals mit dem
Vorhaben beschäftigen.
Der vage Kompromisstext, auf den sich der Senat am Dienstag, auch mit
Zustimmung der hier passiven Grünen einigte, bietet dennoch so einige
Fallstricke und für die Initiative wenig förderliche Argumente. Das
notwendige Vergesellschaftungsgesetz wird als „politisch und juristisch
umstritten“ bezeichnet.
Noch brisanter ist die Nennung von Zahlen, die sich aus der Kostenschätzung
des Senats ergeben. Demnach sei von „Entschädigungskosten von 29 bis 39
Mrd. Euro“ auszugehen – inklusive eines Zuschusses aus dem Landeshaushalt
von 6 bis 9 Milliarden. Die scheinbar neutrale Betrachtung hat es in sich,
vermittelt sie doch: Das Vorhaben, das 224.000 Wohnungen in die öffentliche
Hand überführen will, ist viel zu teuer.
Die 39 Milliarden liegen noch einmal drei Milliarden über der Höchstgrenze,
die in der Kostenschätzung vom März 2019 angegeben wurden. Grund dafür ist
die Fortschreibung der Zahlen anderthalb Jahre später, um die weitere
Marktpreisbildung abzubilden. Alle Gegner*innen haben es nun schwarz auf
weiß. Selbst der rot-rot-grüne Senat rechnet mit Kosten von fast 40
Milliarden Euro. Die Zahl wird in den kommenden Monaten sehr, sehr häufig
zu hören sein.
Tatsächlich aber sind die Senatszahlen politisch motiviert, weder unter
Expert*innen diskutiert, noch zwingend notwendig. Schon der Aufschlag
von drei Milliarden im Vergleich zur ersten Rechnung zeigt, dass sich hier
an Marktwerten orientiert wird. Doch das Gesetz verlangt das nicht. Für
Entschädigungskosten bei Vergesellschaftung ist im Grundgesetz lediglich
eine Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten
gefordert. Auf Grundlage einer Definition des allgemeinen Interesses kommt
die Initiative selbst lediglich auf Kosten von 8 bis 10 Milliarden. Die
hierfür notwendigen Kredite wären ohne Belastung des Haushalts vollständig
aus den Mieteinnahmen zahlbar.
Welche Entschädigungen schlussendlich fällig werden, ist also keineswegs
ausgemacht. Dass es die Höchstzahlen dennoch in den Senatstext geschafft
haben, ist der SPD zu verdanken, die das Begehren unbedingt scheitern sehen
will. Die Linke hat das geschehen lassen.
21 Jul 2021
## LINKS
[1] /Deutsche-Wohnen-und-Co-enteignen/!t5562213
## AUTOREN
Erik Peter
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