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# taz.de -- Entscheidung des Bundesgerichtshof: Sig Sauer büßt für illegalen…
> Der BGH billigt die Einziehung von elf Millionen Euro bei dem
> Pistolenhersteller. Sig-Sauer-Waffen waren verbotenerweise in Kolumbien
> gelandet.
Bild: Protestaktion gegen Waffenhersteller Sig Sauer am Donnerstag in Karlsruhe
Karlsruhe taz | Der Waffenhersteller Sig Sauer muss den gesamten Erlös aus
illegalen Pistolen-Exporten an die Staatskasse abgeben. Dies entschied der
Bundesgerichtshof (BGH) und lehnte die Revision von Sig Sauer ab. 11,1
Millionen Euro können nun eingezogen werden.
Die Firma Sig Sauer in Eckernförde hatte in den Jahren 2009 bis 2011 rund
47.000 Pistolen vom Typ sp2022 an die US-Schwestergesellschaft Sig Sauer
Inc geliefert. Von dort wurden rund 38.000 Waffen an die kolumbianische
Polizei geliefert, was nach deutschem Recht nicht genehmigt worden wäre.
Dem deutschen Bundesausfuhramt hatte Sig Sauer einen Endverbleib in den USA
zugesichert.
Dafür verurteilte das Landgericht Kiel 2019 drei Sig Sauer-Manager wegen
Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen und hohen
finanziellen Bewährungsauflagen. Zugleich ordnete das Landgericht die
Einziehung von 11,1 Millionen Euro bei den beteiligten Sig
Sauer-Gesellschaften an.
Vor dem BGH ging es nur noch um die Revisionen der Sig Sauer-Gesellschaften
gegen die Einziehung. Dabei klärte der BGH zwei wichtige Grundsatzfragen.
So kommt es für die Einziehung des Erlöses nicht darauf an, ob ein
illegaler Waffenexport genehmigungsfähig gewesen wäre. Es genügt, dass der
Export ohne rechtmäßige Genehmigung erfolgte.
Außerdem ist auch beim Versuch der illegalen Ausfuhr der volle Erlös (ohne
Abzug der Investitionen) einzuziehen. Dies betraf die 9.000 Pistolen, die
letztlich doch nicht nach Kolumbien gingen, sondern in den USA blieben. Der
Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer sagte: „Dies schärft das Bewusstsein,
dass sich illegale Geschäfte nicht lohnen und dass die Unternehmen lieber
Geld für Compliance-Maßnahmen aufwenden, um illegale Geschäfte zu
verhindern.“
Holger Rothbauer, der Anwalt der „Aktion Stoppt den Waffenhandel“, die das
Verfahren einst mit einer Strafanzeige in Gang brachte, bezeichnete das
BGH-Urteil als „grandios“. Er regte an, dass das Land Schleswig-Holstein
das eingezogene Geld an kolumbianische NGOs weitergibt, damit diese die
Angehörigen der Opfer von Sig Sauer-Waffen unterstützen können.
1 Jul 2021
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Waffenexporte
Sig Sauer
Bundesgerichtshof
Mexiko
Rüstungsexporte
Waffenexporte
Staatsanwaltschaft Kiel
Heckler und Koch
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