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# taz.de -- BGH-Urteil gegen illegale Waffenexporte: Ein zu schwaches Zeichen
> Der Waffenbauer Heckler&Koch muss wegen illegaler Exporte über 3
> Millionen Euro zahlen. Ein deutliches Signal ist das Urteil des BGH
> dennoch nicht.
Bild: Sturmgewehr G36 in der Firmenzentrale von Heckler&Koch
Ja, es hätte noch schlechter kommen können. Der Bundesgerichtshof (BGH)
hätte entscheiden können, dass die beiden Ex-Beschäftigten von Heckler&Koch
(H&K) freigesprochen werden und der Waffenschmiede die Zahlung des Erlöses
ihres tödlichen Mexikogeschäfts erlassen wird. [1][Das haben die Karlsruher
Richter nicht getan und damit das Urteil des Stuttgarter Landgerichts
bestätigt].
Ein schwacher Trost, nachdem der für den Deal zuständige
H&K-Geschäftsführer schon im ersten Verfahren freigesprochen und gegen
Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums erst gar nicht ernsthaft ermittelt
wurde, obwohl vieles darauf hinweist, dass die Beamten in das
Betrugsmanöver involviert waren. Über beides musste der BGH nicht
entscheiden. So gesehen ist die Bestätigung des Urteils eine kleine
Anerkennung, dass beim Export der G36-Gewehre irgendwas schiefgelaufen ist.
Dabei hätten die Richter die Chance gehabt, ein deutliches Zeichen gegen
das Rüstungsexportgeschäft zu setzen. Sie haben das Gegenteil getan: Sie
haben bestätigt, dass Endverbleibserklärungen nicht bindender Teil für die
Vergabe einer Ausfuhrgenehmigung sind. Dabei galten diese Dokumente bislang
als Garantie dafür, dass Waffen nur dorthin geliefert werden, wo sie auch
landen dürfen.
Wohin die Güter tatsächlich gehen, hat die Behörden nicht interessiert.
Erst nachdem mit dem [2][Angriff auf mexikanische Studenten mit den
H&K-Gewehren] die mörderischen Konsequenzen der Exporte unübersehbar
wurden, musste die Regierung versprechen, den Endverbleib besser zu
kontrollieren. Daraus ist nichts geworden. Noch immer morden Soldaten und
Kriminelle munter mit H&K-Sturmgewehren oder Sig-Sauer-Pistolen.
Nun hat die oberste richterliche Instanz dieser Politik auch noch
Rückendeckung gegeben. Sie hat klargestellt, dass Endverbleibserklärungen
das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden, und damit die
vermeintliche Ausfuhrkontrolle ad absudum geführt. Für die Waffenexporteure
ist das ein deutliches Zeichen: Macht, was ihr wollt!
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war
fälschlicherweise von 300 Millionen Euro Strafe die Rede. Ein Fehler der
Redaktion, für den wir um Entschuldigung bitten.
30 Mar 2021
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## AUTOREN
Wolf-Dieter Vogel
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