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# taz.de -- Neue Vergaberegeln der EU-Agrarpolitik: Längst nicht grün genug
> Die 27 EU-Mitgliedsländer müssen dringend in der Argarpolitik
> nachbessern, fordern Umweltverbände. Klimaschutz sei das bislang nicht.
Bild: Die Trauben hängen zu hoch? Dann sollen es Kirschen sein: Süßkirschen …
Brüssel taz | Die EU-Agrarpolitik wird grüner, aber nicht grün genug.
Deshalb müssten die 27 Mitgliedsländer nun bei ihren nationalen Plänen
nachbessern, forderten Umweltverbände und Klimaschützer nach der Einigung
auf neue Vergaberegeln in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die GAP ist
der zweitgrößte Posten im EU-Haushalt. Bis 2027 geht es um die Verteilung
von insgesamt rund 387 Milliarden Euro.
Am Freitagnachmittag hatten sich die Mitgliedstaaten mit dem EU-Parlament
auf eine Reform geeinigt. Künftig sollen 25 Prozent der Direktzahlungen an
Umweltprogramme – sogenannte Eco-Schemes – geknüpft werden. Das Parlament
hatte 30 Prozent gefordert, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die
EU-Kommission sprach dennoch von einem „Schritt in die richtige Richtung“.
Das sehen Kritiker völlig anders. Die Agrarpolitik trage zu wenig zum
Klimaschutz bei, hatte der Europäische Rechnungshof schon vor der Einigung
kritisiert. Mit der Reform lege Brüssel nun auch noch „den Rückwärtsgang“
ein, bemängelt der WWF. Die Regelungen entsprächen nicht dem European Green
Deal, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral wirtschaften will. „Die
Agrarwende bleibt aus“, empörte sich [1][Martin Häusling], der
agrarpolitische Sprecher der Grünen. „Die Gemeinsame Europäische
Agrarpolitik sollte der große Baustein des Grünen Deal werden. Von der
Ankündigung übrig geblieben ist eine Reihe wolkiger Überschriften.“ Die
Einigung sei „ein grün verpacktes Geschenk an die Agrarindustrie“.
Kritisiert wurde auch die EU-Kommission. Die Behörde hätte sich mehr
einbringen müssen, sagte der CDU-Parlamentarier Norbert Lins, der den
Agrarausschuss leitet. Dies hätte die Verhandlungen beschleunigt.
Ursprünglich sollte die Agrarreform bereits 2021 greifen. Da sich die
EU-Unterhändler nicht einigen konnten, dürfte sie nun erst 2023 in Kraft
treten. Dabei haben die Länder noch einigen Gestaltungsspielraum. „Die
Mitgliedsländer müssen ihre nationalen Pläne nun so umsetzen, dass sie den
Klima- und Biodiversitätszielen gerecht werden“, fordert Tobias Reichert
von Germanwatch. Trotz der schwachen Vorgaben aus Brüssel gebe es noch
Spielräume.
27 Jun 2021
## LINKS
[1] https://www.martin-haeusling.eu/
## AUTOREN
Eric Bonse
## TAGS
Landwirtschaft
Schwerpunkt Bio-Landwirtschaft
EU-Verordnung
Landwirtschaft
EU-Rechnungshof
Robert Habeck
Wassermangel
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