# taz.de -- EuGH-Urteil zu Datenschutz: Wenige Hebel gegen Facebook | |
> Der Konzern hat seinen Europasitz in Irland. Nun hat der EuGH geurteilt: | |
> Datenschutzverfahren aus anderen EU-Staaten gehen nur im Ausnahmefall. | |
Bild: Bei Facebook in Dublin 2019 | |
Basel taz | Auch in Zukunft bleibt in der Regel die irische | |
Datenschutzbehörde für Facebook zuständig, denn der Internetgigant hat | |
seinen Europahauptsitz in Dublin. Nur in seltenen Ausnahmefällen können | |
Datenschutzbehörden aus anderen EU-Staaten gegen Facebook vorgehen. Das | |
[1][entschied] jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem [2][Fall | |
aus Belgien]. | |
Im Ausgangsverfahren hat die belgische Datenschutzbehörde 2015 eine | |
Untersuchung gegen Facebook eingeleitet, weil der Konzern mithilfe von | |
Cookies und Plugins Daten über das private Surfverhalten von belgischen | |
Internetnutzern unrechtmäßig sammelt. Die Daten würden verwendet, um ein | |
Profil der Person zu erstellen und dieser dann zielgerichtete Werbung | |
anzuzeigen – ohne die Nutzer ausreichend zu informieren und ihre | |
Einwilligung einzuholen. | |
Als im Mai 2018 die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft | |
trat, forderte Facebook die Einstellung des belgischen Verfahrens. Denn nun | |
sei für Facebook ausschließlich die irische Data Protection Commission | |
zuständig. Allerdings gilt die irische Behörde als eher zahm und | |
Facebook-freundlich. | |
Auf Vorlage des zuständigen belgischen Gerichts hat nun der EuGH bestätigt, | |
dass nach der DSGVO grundsätzlich die irische Behörde zuständig ist. Er | |
benennt aber zwei Fälle, in denen eine andere – zum Beispiel eben die | |
belgische – Behörde gegen Facebook vorgehen könnte. | |
## Die Ausnahmen werden kaum eintreten | |
Zum einen können nicht-irische Datenschützer tätig werden, wenn „dringender | |
Handlungsbedarf“ besteht. So können aber nur Maßnahme für maximal drei | |
Monate erlassen und keine Grundsatzfragen geklärt werden. Außerdem geht es, | |
wenn nur Bürger des jeweiligen Landes betroffen sind und die irische | |
Behörde ein Einschreiten ausdrücklich ablehnt. | |
Auch wenn manche Anwälte bereits von einer „herben Niederlage“ für Facebo… | |
sprechen, dürfte der Konzern mit dem EuGH-Urteil gut leben können. Beide | |
Ausnahmen dürften schließlich selten sein. Zum einen lehnt die irische | |
Behörde ein Tätigwerden in der Regel nicht ab, sondern agiert nur langsam | |
und zögerlich. Außerdem ist Facebooks Profilbildung mit Nutzerdaten nun | |
wirklich kein Problem, dass nur in einem EU-Staat relevant ist. | |
15 Jun 2021 | |
## LINKS | |
[1] https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-06/cp210103de… | |
[2] /Datensammler-Facebook/!5019076 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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