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# taz.de -- Datenschützer gegen Cookie-Banner: 422 Beschwerden in 10 EU-Staaten
> Firmen, die noch nicht bei Cookie-Bannern nachgebessert haben, dürften
> nun Probleme bekommen: Datenschützer haben sich offiziell beschwert.
Bild: Für Datenschützer nicht O.K.: Cookie-Banner
Wien dpa | Die europäische Datenschutzorganisation noyb legt bei ihrem
Kampf gegen rechtswidrige Cookie-Zustimmungsabfragen im Internet nach. Nach
[1][einer ersten Beschwerdewelle], die sich Ende Mai noch an die
Webseitenbetreiber selbst richtete, will das Team um den österreichischen
Datenschutzaktivisten Max Schrems nun [2][422 formale Beschwerden bei zehn
Datenschutzbehörden] einreichen. Nach Ansicht der Aktivisten verstoßen die
Firmen mit manipulativen Cookie-Bannern gegen die europäische
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Cookies sind kleine Datensätze, die Webseiten hinterlegen, um die Nutzer
identifizierbar zu machen. Mit ihrer Hilfe können individuelle Profile
erstellt werden, die weitreichende Rückschlüsse über Surfverhalten,
Vorlieben und Lebensgewohnheiten zulassen. Dieses Wissen wird dann etwa für
personalisierte Werbung herangezogen.
Nach den Schreiben an mehr als 500 Unternehmen am 31. Mai seien 42 Prozent
aller Verstöße auf mehr als 516 Websites beseitigt worden. Zu den
Unternehmen, die die Verwendung von „dark patterns“ zur Einholung der
Zustimmung vollständig eingestellt haben, gehören globale Marken wie
Mastercard, Procter & Gamble, Forever 21, Seat oder Nikon.
Unter „dark patterns“ versteht man Bedienoberflächen, die Nutzer zu einer
Handlung bringen sollen, die nicht ihren eigentlichen Absichten entspricht.
Im Fall von Cookie-Hinweisen werden Buttons, Aufbau und Beschriftung
gezielt so gewählt, dass die Website-Besucher am ehesten eine
datenschutzunfreundliche Auswahl treffen.
## Schrems starker Gegner für Werbeindustrie
Nur eine Minderheit der angeschriebenen Unternehmen kam der Aufforderung
von noyb nach, den Widerruf so einfach wie die Erteilung der Einwilligung
zu gestalten. Nur 18 Prozent hätten eine solche Option quasi als
Widerrufssymbol auf ihrer Website eingerichtet.
In dem Cookie-Streit hat es die werbetreibende Industrie mit einem starken
Gegner zu tun. Schrems hat in zwei spektakulären Fällen bereits Facebook in
die Knie gezwungen. Er setzte zum einen im Oktober 2015 vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) durch, dass die von Facebook genutzte
transatlantische Datenschutzvereinbarung „Safe Harbor“ gekippt wurde. Im
Juni 2020 brachte er vor dem EuGH schließlich auch die Nachfolgeregelung
„Privacy Shield“ zu Fall.
Schrems erklärte nun, Unternehmen hätten die Befürchtung geäußert, dass
ihre Konkurrenten die Vorschriften nicht einhalten, was zu einem unfairen
Wettbewerb führen würde. „Andere sagten, dass sie auf eine klare
Entscheidung der Behörden warten, bevor sie die Gesetze einhalten. Wir
hoffen daher, dass die Datenschutzbehörden bald Entscheidungen und
Sanktionen erlassen werden.“
## „Klare gesamteuropäische Regeln“
Unabhängig von der Überprüfung der mehr als 500 Webseiten in der ersten
Beschwerdewelle nahmen Schrems und sein Team auch größere globale und
nationale Websites unter die Lupe, die individuelle „Cookie-Banner“
verwenden und daher eine manuelle Überprüfung erfordern. Dazu gehören alle
großen Plattformen wie Amazon, Twitter, Google oder Facebook. „Sie alle
haben sich geweigert, ihre Banner zu verbessern“, erklärten die
Datenschutz-Aktivisten. Noyb reiche deshalb weitere 36 Beschwerden gegen
diese Unternehmen ein.
„Größere Akteure und Seiten, die stark von Werbung abhängig sind, haben
unsere Verwarnung weitgehend ignoriert“, beklagte Schrems. „Sie
argumentieren teilweise offen, dass sie das Recht hätten, Nutzer mit
Manipulationen zu einem Klick auf den „Okay“-Button zu bringen.“
Schrems setzte sich für „klare gesamteuropäische Regeln“ ein. „Im Moment
hat ein deutsches Unternehmen das Gefühl, dass die Auslegung der DSGVO
durch die französischen Behörden nur für Frankreich gilt, obwohl das Recht
überall gleich gelten sollte.“
10 Aug 2021
## LINKS
[1] /Tracking-im-Netz/!5771643
[2] https://noyb.eu/de/noyb-reicht-422-formelle-dsgvo-beschwerden-gegen-cookie-…
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Datenschutz
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