# taz.de -- Nicht notwendiger Zugriff auf Daten: „Das ist Erpressung“ | |
> Facebook und Google verstoßen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung, | |
> meint Netzaktivist Max Schrems. Er fordert Milliardenstrafen. | |
Bild: Der Österreicher Max Schrems ist zuversichtlich, dass er auch diesmal di… | |
BERLIN taz/dpa | Seit Freitag gilt nach einer zweijährigen Übergangsphase | |
die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nur wenige Stunden nach | |
Inkrafttreten der Regeln, die Internetnutzern mehr Souveränität über ihre | |
Daten geben sollen, reichte der von Jurist und Netzaktivist Max Schrems | |
gegründete [1][Verein Noyb] erste Beschwerden gegen Google und Facebook | |
sowie dessen Dienste Instagram und WhatsApp ein. Die würden mit | |
„Zwangszustimmungen“ gegen die DSGVO verstoßen, so die Einschätzung des | |
Vereins. | |
Noyb wendete sich an vier Aufsichtsbehörden: in Frankreich, Belgien, Wien | |
und Hamburg. „Facebook hat sogar Konten von User geblockt, die keine | |
Zustimmung gegeben haben. Nutzer hatten am Ende die Wahl: das Konto löschen | |
oder auf den Button drücken. Das ist schlicht Erpressung“, so Schrems. | |
Die DSGVO verbietet solchen Zwang zur Zustimmung und sieht auch ein | |
sogenanntes Koppelungsverbot vor. Demnach darf ein Anbieter die Nutzung der | |
Dienstleistung nicht davon abhängig machen, ob ein User seine Zustimmung | |
zur Datennutzung abgibt. Schrems erklärt: „Es ist simpel: Für alles, das | |
strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. | |
Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können.“ | |
Der Wiener Jurist war schon mehrfach mit Klagen erfolgreich. 2015 kippte | |
etwa der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen der EU zur | |
Datenübertragung in die USA. | |
Die neue Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses, Andrea | |
Jelinek, bestätigte die Beschwerde gegen Facebook. „Wir prüfen den Fall | |
gerade“, sagte Jelinek, die auch Chefin der österreichischen | |
Datenschutzbehörde ist. | |
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen zukünftig hohe | |
finanzielle Sanktionen – bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes | |
sind möglich. Nyob beziffert den Strafrahmen seiner Beschwerden demnach auf | |
über 7 Milliarden Euro. Schrems glaubt zwar nicht, dass sofort Sanktionen | |
in dieser Größenordnung verhängt werden, „aber die Konzerne haben hier | |
absichtlich die DSGVO verletzt, daher erwarten wir auch eine entsprechende | |
Strafe.“ | |
27 May 2018 | |
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[1] https://noyb.eu/?lang=de | |
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