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# taz.de -- Nicht notwendiger Zugriff auf Daten: „Das ist Erpressung“
> Facebook und Google verstoßen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung,
> meint Netzaktivist Max Schrems. Er fordert Milliardenstrafen.
Bild: Der Österreicher Max Schrems ist zuversichtlich, dass er auch diesmal di…
Berlin taz/dpa | Seit Freitag gilt nach einer zweijährigen Übergangsphase
die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nur wenige Stunden nach
Inkrafttreten der Regeln, die Internetnutzern mehr Souveränität über ihre
Daten geben sollen, reichte der von Jurist und Netzaktivist Max Schrems
gegründete [1][Verein Noyb] erste Beschwerden gegen Google und Facebook
sowie dessen Dienste Instagram und WhatsApp ein. Die würden mit
„Zwangszustimmungen“ gegen die DSGVO verstoßen, so die Einschätzung des
Vereins.
Noyb wendete sich an vier Aufsichtsbehörden: in Frankreich, Belgien, Wien
und Hamburg. „Facebook hat sogar Konten von User geblockt, die keine
Zustimmung gegeben haben. Nutzer hatten am Ende die Wahl: das Konto löschen
oder auf den Button drücken. Das ist schlicht Erpressung“, so Schrems.
Die DSGVO verbietet solchen Zwang zur Zustimmung und sieht auch ein
sogenanntes Koppelungsverbot vor. Demnach darf ein Anbieter die Nutzung der
Dienstleistung nicht davon abhängig machen, ob ein User seine Zustimmung
zur Datennutzung abgibt. Schrems erklärt: „Es ist simpel: Für alles, das
strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox.
Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können.“
Der Wiener Jurist war schon mehrfach mit Klagen erfolgreich. 2015 kippte
etwa der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen der EU zur
Datenübertragung in die USA.
Die neue Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses, Andrea
Jelinek, bestätigte die Beschwerde gegen Facebook. „Wir prüfen den Fall
gerade“, sagte Jelinek, die auch Chefin der österreichischen
Datenschutzbehörde ist.
Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen zukünftig hohe
finanzielle Sanktionen – bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
sind möglich. Nyob beziffert den Strafrahmen seiner Beschwerden demnach auf
über 7 Milliarden Euro. Schrems glaubt zwar nicht, dass sofort Sanktionen
in dieser Größenordnung verhängt werden, „aber die Konzerne haben hier
absichtlich die DSGVO verletzt, daher erwarten wir auch eine entsprechende
Strafe.“
27 May 2018
## LINKS
[1] https://noyb.eu/?lang=de
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