| # taz.de -- Nicht notwendiger Zugriff auf Daten: „Das ist Erpressung“ | |
| > Facebook und Google verstoßen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung, | |
| > meint Netzaktivist Max Schrems. Er fordert Milliardenstrafen. | |
| Bild: Der Österreicher Max Schrems ist zuversichtlich, dass er auch diesmal di… | |
| Berlin taz/dpa | Seit Freitag gilt nach einer zweijährigen Übergangsphase | |
| die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nur wenige Stunden nach | |
| Inkrafttreten der Regeln, die Internetnutzern mehr Souveränität über ihre | |
| Daten geben sollen, reichte der von Jurist und Netzaktivist Max Schrems | |
| gegründete [1][Verein Noyb] erste Beschwerden gegen Google und Facebook | |
| sowie dessen Dienste Instagram und WhatsApp ein. Die würden mit | |
| „Zwangszustimmungen“ gegen die DSGVO verstoßen, so die Einschätzung des | |
| Vereins. | |
| Noyb wendete sich an vier Aufsichtsbehörden: in Frankreich, Belgien, Wien | |
| und Hamburg. „Facebook hat sogar Konten von User geblockt, die keine | |
| Zustimmung gegeben haben. Nutzer hatten am Ende die Wahl: das Konto löschen | |
| oder auf den Button drücken. Das ist schlicht Erpressung“, so Schrems. | |
| Die DSGVO verbietet solchen Zwang zur Zustimmung und sieht auch ein | |
| sogenanntes Koppelungsverbot vor. Demnach darf ein Anbieter die Nutzung der | |
| Dienstleistung nicht davon abhängig machen, ob ein User seine Zustimmung | |
| zur Datennutzung abgibt. Schrems erklärt: „Es ist simpel: Für alles, das | |
| strikt notwendig für einen Dienst ist, braucht man keine Zustimmungsbox. | |
| Für alles andere muss der Nutzer frei ja oder nein sagen können.“ | |
| Der Wiener Jurist war schon mehrfach mit Klagen erfolgreich. 2015 kippte | |
| etwa der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen der EU zur | |
| Datenübertragung in die USA. | |
| Die neue Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses, Andrea | |
| Jelinek, bestätigte die Beschwerde gegen Facebook. „Wir prüfen den Fall | |
| gerade“, sagte Jelinek, die auch Chefin der österreichischen | |
| Datenschutzbehörde ist. | |
| Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen zukünftig hohe | |
| finanzielle Sanktionen – bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes | |
| sind möglich. Nyob beziffert den Strafrahmen seiner Beschwerden demnach auf | |
| über 7 Milliarden Euro. Schrems glaubt zwar nicht, dass sofort Sanktionen | |
| in dieser Größenordnung verhängt werden, „aber die Konzerne haben hier | |
| absichtlich die DSGVO verletzt, daher erwarten wir auch eine entsprechende | |
| Strafe.“ | |
| 27 May 2018 | |
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| [1] https://noyb.eu/?lang=de | |
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