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# taz.de -- Facebook und Überwachung: Mal die Systemfrage stellen
> Der Österreicher Max Schrems will sein Recht auf Privatsphäre gegen
> Facebook durchsetzen. Der Europäische Gerichtshof hat sich nun damit
> befasst.
Bild: Der Österreicher Max Schrems legt sich mit Facebook an
Dass Netflix diese Geschichte noch nicht verfilmt hat, kann eigentlich nur
daran liegen, dass der Dienst Angst vor dem Protagonisten hat: ein junger
Jurist, der sich seit seinen Studienzeiten mit einem der ganz Großen
angelegt hat.
Max Schrems gegen Facebook, es geht um das Recht auf Privatsphäre, also um
das Gute; das Verfahren bietet ausreichend Material und unerwartete Volten
für etwa drei Staffeln, und kurz vor dem Ende ist noch alles offen. Kurz
vor dem Ende, das ist dieser Donnerstag und da hat der Generalanwalt des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) [1][sein Votum] in der Sache vorgelegt.
97 Seiten, auf denen er leider eines nicht macht: die Systemfrage stellen.
Denn das herrschende System aus Datensammeln und Überwachen, aus dieser
merkwürdigen Nicht-Allianz aus Wirtschaft und Geheimdiensten, in dem die
allermeisten Nutzer:innen nicht auch nur im Ansatz eine Idee davon
haben, was wer über sie sammelt, weitergibt, speichert, wie lange und auf
welcher Rechtsgrundlage eigentlich – dieses System also ist mit ein paar
kleinen Korrekturen leider nicht korrigiert.
Genau das müsste es aber. Wer in den vergangenen Wochen [2][Edward Snowden]
gelesen oder in Interviews gehört hat, ahnt, dass sich sechs Jahre nach
seinen Enthüllungen zwar einiges geändert, aber nichts substanziell
gebessert hat.
Europa hätte jetzt diese Chance. Es hat die
[3][Datenschutzgrundverordnung], die, bei allen Fehlern, doch ein
Fortschritt ist. Es hat einen Protagonisten, der keine Angst vor
jahrelangen Konflikten mit Behörden und einem finanzkräftigen
US-Unternehmen hat. Der EuGH könnte sich im kommenden Jahr trauen, ein
Urteil zu fällen, das den Transfer persönlicher Daten in die USA unter den
aktuellen Bedingungen untersagt.
Die hätten dann die Chance, einmal einen Augenblick innezuhalten: Wollen
sie vielleicht doch ein Minimum an Datenschutz gewährleisten? Oder lieber
auf das Geschäft verzichten? Es wäre ein Urteil so nah an der Systemfrage,
wie es gerade eben möglich ist.
19 Dec 2019
## LINKS
[1] http://xn--curia-zhacc.xn--europa-9iacc.xn--eu-6da/ju%C2%ADris/do%C2%ADcu%C…
[2] /Rechtsstreit-um-Snowdens-Memoiren/!5641890
[3] /Ein-Jahr-DSGVO/!5597437
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Schwerpunkt Meta
Datenschutzgrundverordnung
Max Schrems
Datenschutz
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Edward Snowden
DSGVO
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