| # taz.de -- Regeln für Online-Plattformen: Tricksen trotz Verbot | |
| > Große Internetkonzerne müssen sich in der EU seit 100 Tagen an strengere | |
| > Regeln halten. Doch eine Studie zeigt, dass es weiterhin große Defizite | |
| > gibt. | |
| Bild: EU-Richtlinien werden nicht eingehalten | |
| Berlin dpa | Große Internetkonzerne aus den USA und China kommen auch | |
| hundert Tage nach dem Inkrafttreten des europäischen Gesetzes über | |
| [1][digitale Dienste (Digital Services Act, DSA)] nicht den neuen | |
| rechtlichen Verpflichtungen nach. | |
| Das geht aus einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) | |
| hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. So nutzen Amazon, Booking.com, | |
| Google Shopping und YouTube noch immer [2][illegale Design-Tricks] („Dark | |
| Patterns“), um Verbraucherinnen und Verbraucher in eine bestimmte Richtung | |
| zu lenken. | |
| Seit August 2023 ist es Anbietern von sehr großen Online-Plattformen | |
| verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch | |
| Designtricks auszunutzen – beispielsweise über die Farbgestaltung von | |
| Buttons oder lange Klickwege. „Die Menschen fühlen sich von Designtricks | |
| auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst“, sagte | |
| Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher | |
| Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur | |
| halbherzig umsetzen.“ | |
| Auch bei der Transparenz von Werbekriterien entdeckten die | |
| Verbraucherschützer gravierende Mängel. Große Online-Plattformen seien | |
| verpflichtet, nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, | |
| nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden, erklärte der vzbv. | |
| ## Probleme auch beim Kleingedruckten | |
| Diese Informationen müssten direkt über einen Klick auf die Werbung | |
| abgerufen werden können. „Keiner der untersuchten Anbieter ist dieser | |
| Verpflichtung bislang nachgekommen.“ Der Verband hatte die | |
| Werbeeinblendungen bei Instagram aus dem Meta-Konzern, Snapchat, TikTok und | |
| X/Twitter untersucht. Immerhin hätten alle bis auf Snapchat die | |
| Anzeigen-Inhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen | |
| Werbetreibenden namentlich ausgewiesen. | |
| Nicht zufrieden sind die Verbraucherschützer auch mit der Art und Weise, | |
| wie die großen Internet-Player das „Kleingedruckte“ präsentieren. Nach dem | |
| DSA müssen die Anbieter beispielsweise ihre Kontaktinformationen gut | |
| auffindbar präsentieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) | |
| transparent machen. Beim App-Store von Apple sowie bei Facebook und TikTok | |
| sei mittlerweile zwar eine Kontaktmöglichkeit auffindbar. Diese ist aus | |
| Sicht der Verbraucherschützer jedoch „eher schwer zugänglich“. | |
| Auch die AGB seien teilweise nur schwer auffindbar und enthielten nicht | |
| immer alle Pflichtinformationen, beispielsweise zu internen | |
| Beschwerdesystemen, bemängelte der Verband. Untersucht wurden die AGB der | |
| Webseiten von Booking.com und der Google-Suche sowie der Apps von TikTok | |
| und X/Twitter – zum Teil mit einer Länge von über 50 DIN-A4-Seiten. | |
| 4 Dec 2023 | |
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