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# taz.de -- Räumungsurteil gegen Wagenplatz: Köpi bleibt Verhandlungsmaterial
> Der Köpi-Wagenplatz verliert vor Gericht gegen eine Briefkastenfirma Die
> Bewohner*innen wollen in Berufung gehen und hoffen auf
> Kaufverhandlungen.
Bild: Wer bietet der Stadt mehr? Briefkastenfirma oder Köpi?
Berlin taz | Resigniert und mit ausdruckslosen Gesichtern saßen die etwa
hundert Unterstützer*innen der [1][Köpi] nach Verkündung des
Räumungsurteils gegen den Wagenplatz auf ihrer Kundgebung vor dem
Kriminalgericht Moabit. „Wir haben keine Hoffnung in das Gericht“, hatte
eine Rednerin noch vor Prozessbeginn am Donnerstagmittag gesagt. Aber das
war nur die halbe Wahrheit – und tatsächlich ließ der zweistündige
Prozessverlauf zwischenzeitlich die Hoffnung aufkommen, dass es auch anders
ausgehen könnte.
Doch schlussendlich war das Urteil eindeutig: Die Richterin entschied, dass
der Wagenplatz in der Köpenicker Straße 133 bis 136 mit seinen etwa 30
Bewohner*innen unverzüglich geräumt werden müsse. Das Urteil ist gegen
eine Sicherheitsleistung von 200.000 Euro vorläufig vollstreckbar, auch
wenn die Köpi bereits angekündigt hat, Berufung vor dem Kammergericht
einzulegen. Unmittelbar nach Verkündung des Urteils wurden die sieben
Zuschauer*innen unter „Köpi bleibt“-Rufen aus dem Saal geräumt und der
Hausalarm ausgelöst.
Zwei Punkte waren im Verlauf der Verhandlung zwischen der klagenden
Startezia GmbH, einer Briefkastenfirma, der das Köpi-Areal gehört und
Köpi-Anwalt Moritz Heusinger umstritten. Zum einen die Prozessvollmacht für
die beiden Anwälte, die angeblich durch den Startezia-Geschäftsführer
Yervand Chukhajyan ausgestellt wurde. Laut Heusinger unterschied sich
dessen Unterschrift aber erheblich von Unterschriften in früheren
Dokumenten. Er bot ein Gutachten an, dass dies bestätigt. Gegenüber der taz
sagte der Anwalt: „Ich glaube, diesen Geschäftsführer gibt es gar nicht.“
Trotz Anordnung war Chukhajyan nicht vor Gericht erschienen.
Punkt zwei umfasste einen sogenannten Letter of intent, ein Vertrag
zwischen den Rechtsvorläufern der heutigen Streitparteien von Anfang 2008.
Darin war geregelt, dass den Bewohner*innen des 1990 besetzten Hauses
einen [2][30-jährigen Nutzungsvertrag] erhalten und darüber hinaus eine
Erbbaupacht angestrebt werde. Laut Interpretation Heusingers, der an den
Verhandlungen damals beteiligt war, sollten auch die drei
Wagenplatzgrundstücke unberührt bleiben bis eine Einigung erzielt sei. Dem
widersprach die Gegenseite: Ihr zufolge endete die Duldungsfrist für den
Platz im Sommer 2015, bei Absichten zur Bebauung der Fläche oder eines
Verkaufs, müsste diese geräumt werden.
## Ankauf als Lösung?
Verhandlungen zwischen dem eigentlichen Eigentümer, dem
Immobilienentwickler Sanus AG um Siegfried Nehls, und den
Bewohner*innen hat es bis heute nicht gegeben. Inzwischen sei aber der
Bezirk Mitte, der den Platz erhalten möchte mittels zweier
Vertreter*innen in Gesprächen mit Nehls über einen möglichen Ankauf des
Grundstücks. Als mögliche Käuferin nannte Heusinger eine gemeinnützige
Stiftung, mit der eine Lösung denkbar wäre, die sowohl den Verbleib der
Bewohner*innen als auch Neubauten ermöglicht.
Heusingers Bitte um eine gütliche Einigung, die ein Jahr Zeit für ein
Verhandlungsergebnis lasse, kam die Gegenseite nicht nach. „Dazu sind wir
nicht befugt“, so deren Vertreter, die darlegten, dass die Startezia noch
in diesem Jahr mit dem Neubau beginne wolle. Die Bewohner*innen der
Köpi halten das für eine Finte.
Schon dreimal ließen die Eigentümer eine Baugenehmigung verlängern. Ende
November läuft die Genehmigung final aus. Die Bewohner*innen
bezeichneten Nehls in einer Mitteilung als „Kriminellen“, gegen den wegen
Betrugs und Urkundenfälschung ermittelt worden sei. Er schulde der Stadt
Zossen Steuern in Millionenhöhe. Heusinger bezeichnete die Köpi als
„Vorzeigeobjekt“ und warnte vor dem „Ende eines Stücks Stadtgeschichte�…
10 Jun 2021
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## AUTOREN
Erik Peter
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