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# taz.de -- Mit GEZ-Schulden im Gefängnis: Neues aus der Anstalt
> Ein Mann zahlt jahrelang keinen Rundfunkbeitrag. Dafür muss er in den
> Knast. Schuld daran sind aber nicht die Öffentlich-Rechtlichen.
Bild: GEZ-gebührenfreier Aufenthalt: eine Gefängniszelle in Deutschland
Wie kaputt ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wenn er zu solchen
Mitteln greift“, fragt gerade mal wieder die Community der GEZ-Hasser auf
Twitter. Denn da sitzt ein Mensch seit rund drei Monaten im Knast. So viel
ist sachlich richtig, dann hört es mit den Fakten aber schon auf. Nicht der
WDR, dem dieser Mensch ein paar Jahre [1][Rundfunkbeitrag] schuldet, hat da
wen eingebuchtet. Dieser Ordnungswidrige sitzt in der so genannten
Erzwingungshaft, weil er keine Vermögensauskunft abgeben möchte.
Die wird fällig, wenn jemand angemahnte Gelder, Beiträge oder Gebühren
nicht zahlt und den Gerichtsvollzieher*innen keinen Einblick in
seine Finanzen gewährt. Nichtgezahlte Überziehungsgebühren bei der
Bibliothek oder Schwarzfahren und eben auch der Rundfunkbeitrag sind gerne
mal so Fälle.
Für die Öffentlich-Rechtlichen ist die dadurch entstehende Aufregung so
überflüssig wie ein Kropf oder „[2][Sprüche vor acht]“. Vor allem wenn s…
wie jetzt auch sofort die AfD mit ihrem „ARD abschaffen“ dranhängt. Wenn
WDR-Chef Tom Buhrow, der gerade passenderweise auch ARD-Vorsitzender ist,
den Fall nur aus der Presse kennt, ist das hoffentlich fromm geflunkert. So
hat es Buhrow aber am Montag beim Pressegespräch zum Start der neuen
Verbundmediathek von ARD und ZDF gesagt. Und dass er zu Einzelfällen
ohnehin nichts sagen dürfe. Versuch macht also doch nicht klug.
Denn es gab in den letzten Jahren immer wieder solche Vergehen. Damit
endlich Ruhe im Erzwingerclub einkehrt, müssen alle Anstalten und die
Vollstreckungsbehörden zu besseren Lösungen kommen. Denn pro 100 Euro, die
ARD, ZDF und Deutschlandradio geschuldet werden, entsteht ein Imageschaden
von locker 100.000 Euro.
Es gibt auch bessere Ansätze wie die Auskunftsrechte der Behörden über das
Bundeszentralamt für Steuern. Doch viele Gerichtsvollzieher*innen
scheuen den Papierkram und reiten lieber so sheriffmäßig mit der Polizei im
Schlepptau ein. Bevor sich jetzt der gesamte Berufsstand aufregt: Ja, auch
ihr habt eure Vorschriften und teilweise macht es jede Kommune, jedes
Landratsamt auch noch ein bisschen anders. Ein Austausch findet kaum statt.
„Warum gibt es denn hier eigentlich keinen Gerichtsvollzieherverbund, wo
sich alle verlinken wie bei den Mediatheken,?“, fragt die Mitbewohnerin.
Klar ist das mühsam und dauert wie das „Streaming-Netzwerk“ von ARD und
ZDF. Nen Versuch wäre es aber wert.
Immerhin stimmt eins versöhnlich. In der Anstalt muss keiner für die
Anstalt zahlen. Denn „Hafträume in Justizvollzugsanstalten“ gelten nicht
als Wohnung oder Betriebsstätte und sind deshalb vom Rundfunkbeitrag
befreit.
24 Jun 2021
## LINKS
[1] /Briefe-vom-Beitragsservice/!5742360
[2] /Neues-ARD-Format-vor-der-Tagesschau/!5778141
## AUTOREN
Steffen Grimberg
## TAGS
Kolumne Flimmern und Rauschen
GEZ
Schwerpunkt Tom Buhrow
WDR
Kolumne Flimmern und Rauschen
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
Rundfunkbeitrag
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