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# taz.de -- EuGH zu Rundfunkbeitrag: 17,50 Euro in bar
> Der EuGH lässt nationale Gesetze zum Barzahlungsrecht zu. Kann der
> Rundfunkbeitrag bald ohne Bankkonto beglichen werden?
Bild: Zahlung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro pro Monat bald auch in bar m�…
[1][Der Rundfunkbeitrag] kann bald wohl auch mit Bargeld bezahlt werden.
Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das
allerdings noch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig umgesetzt werden
muss.
Derzeit ist die Zahlung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro pro Monat nur
bargeldlos möglich. Dies sieht zum Beispiel die Satzung des Hessischen
Rundfunks (HR) vor. Sie lässt nur die Wahl zwischen Einzugsermächtigung und
Überweisung.
Dagegen klagte der Journalist Norbert Häring, der sich für die Verteidigung
des Bargelds einsetzt. Von ihm stammt das Buch „Schönes neues Geld – Uns
droht eine totalitäre Weltwährung“. Nur Bargeld gewähre „finanzielle
Privatsphäre“, weil der Staat dabei nicht jede Zahlung nachvollziehen kann.
Der Rechtsstreit zog sich durch die Instanzen, bis hin zum
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Leipziger Richter hielten die
Satzung des Hessischen Rundfunks für rechtswidrig, weil sie gegen das
Bundesbankgesetz verstoße. Dort heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind
das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ (Paragraf 14). Diese
Norm verpflichte öffentliche Stellen zur Annahme von Bargeld, so das
Bundesverwaltungsgericht.
## Prüfung durch BVerwG
Weil der Euro aber eine EU-Währung ist, fragte das BVerwG den EuGH in
Luxemburg, ob Deutschland überhaupt eine derartige gesetzliche Regel
beschließen durfte.
Der EuGH sieht darin nun kein Problem. Zwar dürfen Regeln zum Status des
Euro nur auf EU-Ebene festgelegt werden. Dabei gehe es aber zum Beispiel
darum, auszuschließen, dass in der EU neben dem Euro auch andere
Zahlungsmittel wie der Dollar, der Rubel oder [2][Bitcoins] zugelassen
werden. Die Mitgliedsstaaten durften dagegen durchaus eine Regel
beschließen, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro als Bargeld
verpflichtet, so der EuGH. Wenn das BVerwG an seiner Auslegung des
Bundesbankgesetzes festhält, dann wird Häring den Prozess wohl gewinnen.
Nur wenn das BVerwG das Bundesbankgesetz in diesem Fall doch nicht für
anwendbar hält, kommt es auf die weiteren Vorgaben des EuGH an.
Danach kann ein Mitgliedstaat auch Ausnahmen vom Recht auf Barzahlung
vorsehen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, zum Beispiel um
Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen und Kosten zu sparen. Dann könnte auch
die HR-Satzung zulässig sein. Das BVerwG müsste dann nur prüfen, ob ein
völliges Barzahlungsverbot verhältnismäßig ist, weil es ja auch Menschen
ohne Bankkonto gibt.
26 Jan 2021
## LINKS
[1] /Rundfunkbeitrag-steigt-nicht/!5740353
[2] /Wert-der-Kryptowaehrung/!5737971
## AUTOREN
Christian Rath
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Rundfunkbeitrag
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Bargeld
Kolumne Flimmern und Rauschen
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