| # taz.de -- EuGH zu Rundfunkbeitrag: 17,50 Euro in bar | |
| > Der EuGH lässt nationale Gesetze zum Barzahlungsrecht zu. Kann der | |
| > Rundfunkbeitrag bald ohne Bankkonto beglichen werden? | |
| Bild: Zahlung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro pro Monat bald auch in bar m�… | |
| [1][Der Rundfunkbeitrag] kann bald wohl auch mit Bargeld bezahlt werden. | |
| Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das | |
| allerdings noch vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig umgesetzt werden | |
| muss. | |
| Derzeit ist die Zahlung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro pro Monat nur | |
| bargeldlos möglich. Dies sieht zum Beispiel die Satzung des Hessischen | |
| Rundfunks (HR) vor. Sie lässt nur die Wahl zwischen Einzugsermächtigung und | |
| Überweisung. | |
| Dagegen klagte der Journalist Norbert Häring, der sich für die Verteidigung | |
| des Bargelds einsetzt. Von ihm stammt das Buch „Schönes neues Geld – Uns | |
| droht eine totalitäre Weltwährung“. Nur Bargeld gewähre „finanzielle | |
| Privatsphäre“, weil der Staat dabei nicht jede Zahlung nachvollziehen kann. | |
| Der Rechtsstreit zog sich durch die Instanzen, bis hin zum | |
| Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Leipziger Richter hielten die | |
| Satzung des Hessischen Rundfunks für rechtswidrig, weil sie gegen das | |
| Bundesbankgesetz verstoße. Dort heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind | |
| das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ (Paragraf 14). Diese | |
| Norm verpflichte öffentliche Stellen zur Annahme von Bargeld, so das | |
| Bundesverwaltungsgericht. | |
| ## Prüfung durch BVerwG | |
| Weil der Euro aber eine EU-Währung ist, fragte das BVerwG den EuGH in | |
| Luxemburg, ob Deutschland überhaupt eine derartige gesetzliche Regel | |
| beschließen durfte. | |
| Der EuGH sieht darin nun kein Problem. Zwar dürfen Regeln zum Status des | |
| Euro nur auf EU-Ebene festgelegt werden. Dabei gehe es aber zum Beispiel | |
| darum, auszuschließen, dass in der EU neben dem Euro auch andere | |
| Zahlungsmittel wie der Dollar, der Rubel oder [2][Bitcoins] zugelassen | |
| werden. Die Mitgliedsstaaten durften dagegen durchaus eine Regel | |
| beschließen, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro als Bargeld | |
| verpflichtet, so der EuGH. Wenn das BVerwG an seiner Auslegung des | |
| Bundesbankgesetzes festhält, dann wird Häring den Prozess wohl gewinnen. | |
| Nur wenn das BVerwG das Bundesbankgesetz in diesem Fall doch nicht für | |
| anwendbar hält, kommt es auf die weiteren Vorgaben des EuGH an. | |
| Danach kann ein Mitgliedstaat auch Ausnahmen vom Recht auf Barzahlung | |
| vorsehen, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, zum Beispiel um | |
| Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen und Kosten zu sparen. Dann könnte auch | |
| die HR-Satzung zulässig sein. Das BVerwG müsste dann nur prüfen, ob ein | |
| völliges Barzahlungsverbot verhältnismäßig ist, weil es ja auch Menschen | |
| ohne Bankkonto gibt. | |
| 26 Jan 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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