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# taz.de -- Rundfunkbeitrag steigt nicht: Eilanträge abgelehnt
> Das Bundesverfassungsgericht sieht keine „schweren Nachteile“, wenn der
> öffentlich-rechtliche Rundfunk vorerst ohne Erhöhung zurechtkommen muss.
Bild: Wann in der die Hauptsache entschieden wird, ist noch unklar (Symbolbild)
Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der
öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ARD und ZDF abgelehnt, mit denen sie
sich zum Jahreswechsel höhere Rundfunkbeiträge sichern wollten. Der
Karlsruher Beschluss ist allerdings keine Vorentscheidung für den
endgültigen Ausgang des Rechtsstreits.
Eigentlich hatten die Bundesländer beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag
zum Jahreswechsel von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat steigen soll. Dem
entsprechenden Staatsvertrag haben die Landtage von 15 Ländern zugestimmt.
[1][In Sachsen-Anhalt fehlte aber die Mehrhei]t, weil dort CDU und AfD die
Erhöhung ablehnen. Eine Abstimmung fand zwar nicht statt, weil
Ministerpräsident [2][Reiner Haseloff (CDU) Anfang Dezember den
Gesetzentwurf zurückzog]. Doch auch damit war die Beitragserhöhung
politisch gescheitert.
Dagegen [3][erhoben ARD, ZDF und Deutschlandradio sofort
Verfassungsbeschwerde]. Die Blockade der Beitragserhöhung durch
Sachsen-Anhalt verletze die Rundfunkfreiheit. Zu dieser gehöre ein Anspruch
auf [4][„funktionsgerechte Finanzierung“ des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks], argumentierten die Sender unter Verweis auf frühere Urteile des
Bundesverfassungsgerichts. Die unabhängige „Kommission zur Ermittlung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) habe die Erhöhung des
Rundfunkbeitrags um 86 Cent empfohlen. Sachsen-Anhalt weiche davon ohne
(zulässige) Begründung ab, monierten die Sender.
## In Vorleistung gehen
Am Dienstagabend ging es aber nur um die Frage, was bis zur endgültigen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelten soll. ARD, ZDF und
Deutschlandradio hatten eine einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt.
Sie wollten ab Jahreswechsel schon mal den erhöhten Beitrag einziehen, denn
sonst sei ihr Programm „unterfinanziert“.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag nun aber abgelehnt. Den
Sendern drohten keine „schweren Nachteile“, wenn der Rundfunkbeitrag nicht
sofort steige. Soweit Mehrbedarf bestehe, könnten die Rundfunkanstalten ja
in „Vorleistung“ gehen, schlugen die RichterInnen vor. Sollten die
Verfassungsbeschwerden am Ende erfolgreich sein, könnten die Sender sogar
eine „Kompensation“ für die Zeit der Unterfinanzierung bekommen. Letzteres
galt bisher als schwierig. Insofern können auch die Öffentlich-Rechtlichen
mit dem aktuellen Beschluss zufrieden sein.
Die RichterInnen ließen völlig offen, wie und wann sie in der Hauptsache
entscheiden werden.
23 Dec 2020
## LINKS
[1] /Reaktionen-auf-Streit-in-Sachsen-Anhalt
[2] /Streit-ueber-Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags/
[3] /Verfassungsbeschwerde-von-ARD-und-ZDF
[4] /Aus-fuer-Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags
## AUTOREN
Christian Rath
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