| # taz.de -- Rundfunkbeitrag steigt nicht: Eilanträge abgelehnt | |
| > Das Bundesverfassungsgericht sieht keine „schweren Nachteile“, wenn der | |
| > öffentlich-rechtliche Rundfunk vorerst ohne Erhöhung zurechtkommen muss. | |
| Bild: Wann in der die Hauptsache entschieden wird, ist noch unklar (Symbolbild) | |
| Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der | |
| öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ARD und ZDF abgelehnt, mit denen sie | |
| sich zum Jahreswechsel höhere Rundfunkbeiträge sichern wollten. Der | |
| Karlsruher Beschluss ist allerdings keine Vorentscheidung für den | |
| endgültigen Ausgang des Rechtsstreits. | |
| Eigentlich hatten die Bundesländer beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag | |
| zum Jahreswechsel von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat steigen soll. Dem | |
| entsprechenden Staatsvertrag haben die Landtage von 15 Ländern zugestimmt. | |
| [1][In Sachsen-Anhalt fehlte aber die Mehrhei]t, weil dort CDU und AfD die | |
| Erhöhung ablehnen. Eine Abstimmung fand zwar nicht statt, weil | |
| Ministerpräsident [2][Reiner Haseloff (CDU) Anfang Dezember den | |
| Gesetzentwurf zurückzog]. Doch auch damit war die Beitragserhöhung | |
| politisch gescheitert. | |
| Dagegen [3][erhoben ARD, ZDF und Deutschlandradio sofort | |
| Verfassungsbeschwerde]. Die Blockade der Beitragserhöhung durch | |
| Sachsen-Anhalt verletze die Rundfunkfreiheit. Zu dieser gehöre ein Anspruch | |
| auf [4][„funktionsgerechte Finanzierung“ des öffentlich-rechtlichen | |
| Rundfunks], argumentierten die Sender unter Verweis auf frühere Urteile des | |
| Bundesverfassungsgerichts. Die unabhängige „Kommission zur Ermittlung des | |
| Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) habe die Erhöhung des | |
| Rundfunkbeitrags um 86 Cent empfohlen. Sachsen-Anhalt weiche davon ohne | |
| (zulässige) Begründung ab, monierten die Sender. | |
| ## In Vorleistung gehen | |
| Am Dienstagabend ging es aber nur um die Frage, was bis zur endgültigen | |
| Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelten soll. ARD, ZDF und | |
| Deutschlandradio hatten eine einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt. | |
| Sie wollten ab Jahreswechsel schon mal den erhöhten Beitrag einziehen, denn | |
| sonst sei ihr Programm „unterfinanziert“. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag nun aber abgelehnt. Den | |
| Sendern drohten keine „schweren Nachteile“, wenn der Rundfunkbeitrag nicht | |
| sofort steige. Soweit Mehrbedarf bestehe, könnten die Rundfunkanstalten ja | |
| in „Vorleistung“ gehen, schlugen die RichterInnen vor. Sollten die | |
| Verfassungsbeschwerden am Ende erfolgreich sein, könnten die Sender sogar | |
| eine „Kompensation“ für die Zeit der Unterfinanzierung bekommen. Letzteres | |
| galt bisher als schwierig. Insofern können auch die Öffentlich-Rechtlichen | |
| mit dem aktuellen Beschluss zufrieden sein. | |
| Die RichterInnen ließen völlig offen, wie und wann sie in der Hauptsache | |
| entscheiden werden. | |
| 23 Dec 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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