# taz.de -- Rundfunkbeitrag steigt nicht: Eilanträge abgelehnt | |
> Das Bundesverfassungsgericht sieht keine „schweren Nachteile“, wenn der | |
> öffentlich-rechtliche Rundfunk vorerst ohne Erhöhung zurechtkommen muss. | |
Bild: Wann in der die Hauptsache entschieden wird, ist noch unklar (Symbolbild) | |
KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge der | |
öffentlich-rechtlichen Rundfunksender ARD und ZDF abgelehnt, mit denen sie | |
sich zum Jahreswechsel höhere Rundfunkbeiträge sichern wollten. Der | |
Karlsruher Beschluss ist allerdings keine Vorentscheidung für den | |
endgültigen Ausgang des Rechtsstreits. | |
Eigentlich hatten die Bundesländer beschlossen, dass der Rundfunkbeitrag | |
zum Jahreswechsel von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat steigen soll. Dem | |
entsprechenden Staatsvertrag haben die Landtage von 15 Ländern zugestimmt. | |
[1][In Sachsen-Anhalt fehlte aber die Mehrhei]t, weil dort CDU und AfD die | |
Erhöhung ablehnen. Eine Abstimmung fand zwar nicht statt, weil | |
Ministerpräsident [2][Reiner Haseloff (CDU) Anfang Dezember den | |
Gesetzentwurf zurückzog]. Doch auch damit war die Beitragserhöhung | |
politisch gescheitert. | |
Dagegen [3][erhoben ARD, ZDF und Deutschlandradio sofort | |
Verfassungsbeschwerde]. Die Blockade der Beitragserhöhung durch | |
Sachsen-Anhalt verletze die Rundfunkfreiheit. Zu dieser gehöre ein Anspruch | |
auf [4][„funktionsgerechte Finanzierung“ des öffentlich-rechtlichen | |
Rundfunks], argumentierten die Sender unter Verweis auf frühere Urteile des | |
Bundesverfassungsgerichts. Die unabhängige „Kommission zur Ermittlung des | |
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) habe die Erhöhung des | |
Rundfunkbeitrags um 86 Cent empfohlen. Sachsen-Anhalt weiche davon ohne | |
(zulässige) Begründung ab, monierten die Sender. | |
## In Vorleistung gehen | |
Am Dienstagabend ging es aber nur um die Frage, was bis zur endgültigen | |
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelten soll. ARD, ZDF und | |
Deutschlandradio hatten eine einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt. | |
Sie wollten ab Jahreswechsel schon mal den erhöhten Beitrag einziehen, denn | |
sonst sei ihr Programm „unterfinanziert“. | |
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag nun aber abgelehnt. Den | |
Sendern drohten keine „schweren Nachteile“, wenn der Rundfunkbeitrag nicht | |
sofort steige. Soweit Mehrbedarf bestehe, könnten die Rundfunkanstalten ja | |
in „Vorleistung“ gehen, schlugen die RichterInnen vor. Sollten die | |
Verfassungsbeschwerden am Ende erfolgreich sein, könnten die Sender sogar | |
eine „Kompensation“ für die Zeit der Unterfinanzierung bekommen. Letzteres | |
galt bisher als schwierig. Insofern können auch die Öffentlich-Rechtlichen | |
mit dem aktuellen Beschluss zufrieden sein. | |
Die RichterInnen ließen völlig offen, wie und wann sie in der Hauptsache | |
entscheiden werden. | |
23 Dec 2020 | |
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[1] /Reaktionen-auf-Streit-in-Sachsen-Anhalt | |
[2] /Streit-ueber-Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags/ | |
[3] /Verfassungsbeschwerde-von-ARD-und-ZDF | |
[4] /Aus-fuer-Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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