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# taz.de -- Tattoo- und Kopftuchverbot: Gesetz gegen die Vielfalt
> Ohne Debatte ging das Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamt:innen
> durch. Dabei erhöht die Homogenität der Uniformierten die Akzeptanz
> nicht.
Bild: Tätowierungen allenfalls unter der Uniform – das gilt neuerdings für …
Es geht zwar nicht nur um Polizeibeamt:innen, aber in erster Linie.
Deutsche Beamt:innen sollen keine [1][auffälligen Tattoos] tragen und
auch keine [2][muslimischen Kopftücher]. Das haben Bundestag und Bundesrat
nun im Beamtenrecht geregelt. Die Begründung des [3][Gesetzes zum
„Erscheinungsbild“ von Beamt:innen] spricht von einer „parlamentarischen
Leitentscheidung“. Umso peinlicher, dass es im Bundestag keinen einzigen
Redebeitrag zu diesen massiven Grundrechtseingriffen gab.
Die Vielfalt in der Gesellschaft wird reglementiert, aber nicht diskutiert.
Auch die Opposition zeigte sich sprachlos. Dabei wäre es durchaus
aufschlussreich gewesen, Tattoos und Kopftücher zusammen zu debattieren.
Dann wäre nämlich schnell aufgefallen, wie widersprüchlich die
Argumentation der Traditionalist:innen ist. Bei muslimischen
Kopftüchern haben sie Angst um die Neutralität des Staates. Die Bürger:in
könne glauben, der Staat identifiziere sich mit dem Islam.
Ganz anders die Sorgen, wenn es um Tattoos und Piercings geht. Sind diese
zu auffällig, könne der ungewöhnlich gestylte Mensch die Uniform und die
amtliche Funktion (zu sehr) in den Hintergrund treten lassen. Wenn
Letzteres stimmt, dann muss aber auch beim Kopftuch gelten: Die
ungewöhnliche religiöse Kopfbedeckung macht den Menschen in der Uniform
sichtbar, sie betont das Individuelle. Es kann doch wirklich kein
Verbotsgrund sein, dass die Vielfalt bei der Polizei sichtbar wird.
Denn dadurch würde die Akzeptanz der Polizei nicht geschwächt, sondern
sogar erhöht. Für das einheitliche Auftreten gibt es schon die uniforme
Dienstkleidung. Mehr Homogenität ist eher schädlich. Denn die Polizei hat
wirklich ein Image-Problem – zum Beispiel weil immer wieder
rechtsextremistische Chatgruppen bekannt werden. In so einer Lage ist es
geradezu polizeifeindlich und reputationsgefährdend, wenn
Polizist:innen das Kopftuch verboten wird.
Hier wird die Homogenität zur optischen Pflicht erklärt, statt die
Verankerung unserer Polizei in einer vielfältigen Gesellschaft sichtbar zu
machen.
9 May 2021
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Kopftuch
Öffentlicher Dienst
Tattoo
Tätowierung
EU-Richtlinien
Beamte
Muslime
Schwerpunkt Frankreich
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