| # taz.de -- Rechtsstaatlichkeit in Polen: Abschreckung für Richter:innen | |
| > Die polnische Disziplinarkammer verstößt gegen EU-Recht. Zu diesem | |
| > Ergebnis kommt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes. | |
| Bild: Protest vor dem Obersten Gericht in Warschau gegen die Justizreform in Po… | |
| Freiburg taz | Aufgaben und Zusammensetzung der Disziplinarkammer am | |
| polnischen Obersten Gericht sind mit dem Prinzip einer unabhängigen Justiz | |
| nicht vereinbar. Zu diesem Schluss ist der unabhängige Generalantwalt | |
| Ewgeni Tanchew in einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) | |
| gekommen und hat die Verurteilung Polens empfohlen. | |
| Seit 2015 regiert in Polen die nationalkonservative Partei PiS und | |
| versucht, die bis dahin unabhängige Justiz unter ihre Kontrolle zu bringen. | |
| Eines der wichtigsten Instrumente ist die Disziplinarkammer am Obersten | |
| Gericht, die 2017 eingerichtet wurde. Sie ist direkt zuständig für | |
| Disziplinarverfahren gegen Richter:innen an diesem Gericht und als | |
| Berufungsinstanz für Disziplinarverfahren gegen alle übrigen polnischen | |
| Richter:innen. | |
| Die EU-Kommission leitete im Oktober 2019 wegen dieser Disziplinarkammer | |
| ein [1][Vertragsverletzungsverfahren] gegen Polen ein. Zum einen sei ihre | |
| Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet, da die | |
| Richter:innen vom Landesjustizrat ausgewählt wurden, der seinerseits | |
| unter Kontrolle der PiS-geführten Regierungsmehrheit steht. Außerdem sei es | |
| auch bedenklich, dass der Inhalt der Rechtsprechung und die Vorlage einer | |
| Sache zum EuGH ein Disziplinarverfahren gegen die Richter:innen auslösen | |
| kann. | |
| In diesem Verfahren nahm nun der unabhängige Generalanwalt Ewgeni Tanchew | |
| Stellung und unterstützte die [2][EU-Kommission]. Schon allein die | |
| Möglichkeit, dass Richter wegen des Inhalts ihrer Gerichtsentscheidungen | |
| mit Disziplinarmaßnahmen überzogen werden könnten, habe zweifellos | |
| abschreckende Wirkung und sei mit dem Grundsatz der richterlichen | |
| Unabhängigkeit nicht vereinbar. Aus diesem und anderen Gründen empfahl | |
| Tanchew daher eine Verurteilung Polens. Der EuGH wird in einigen Wochen | |
| entscheiden. (C-791/19) | |
| ## Weiteres Verfahren | |
| Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Disziplinarkammer bereits | |
| Gegenstand eines anderen EuGH-Verfahrens war. Im November 2019 entschied | |
| der EuGH auf Anfrage des polnischen Obersten Gerichts, dass es gegen | |
| EU-Recht verstößt, wenn Rechtstreitigkeiten über EU-rechtliche Fragen in | |
| die Zuständigkeit einer Einrichtung fallen, die kein unabhängiges und | |
| unparteisches Gericht ist. Auf dieser Basis entschied das Oberste Gericht | |
| Polens im Dezember 2019 und im Januar 2020, dass die Disziplinarkammer kein | |
| unabhängiges Gericht ist – weder nach EU-Recht noch nach polnischem Recht. | |
| Dennoch arbeitete die Disziplinarkammer weiter. Deshalb beantragte die | |
| EU-Kommission Ende Januar 2020 eine einstweilige Anordnung gegen Polen. Die | |
| Disziplinarkammer solle bis zum Ende des Vertragsverletzungsverfahrens ihre | |
| Tätigkeit einstellen. Der EuGH erließ die beantragte Anordnung am 8. April | |
| 2020. | |
| Polen ignorierte jedoch diesen Eil-Beschluss des EuGH. Die | |
| Disziplinarkammer arbeitete weiter. Die EU-Kommission hätte nun zwar ein | |
| Zwangsgeld gegen Polen beantragen können, verzichtete aber darauf. | |
| Stattdessen leitete die EU-Kommission Ende März 2021 ein neues | |
| Vertragsverletzungsverfahren gegen die polnische Justizreform ein. Diesmal | |
| ging es gegen das so genannte „Maulkorb-Gesetz“, das es polnischen | |
| Gerichten verbietet, die richterliche Unabhängigkeit anderer polnischer | |
| Gerichte zu prüfen und eine Vorabentscheidung des EuGH zu beantragen. | |
| ## Einstweilige Anordnung | |
| In diesem Gesetz, das bereits im Februar 2020 in Kraft getreten war, wurde | |
| ausdrücklich die Weiterarbeit der Disziplinarkammer am Obersten Gericht | |
| angeordnet. (C-204/21) | |
| Neben dem erneuten Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission auch | |
| in diesem Verfahren eine einstweilige Anordnung des EuGH beantragt. Ein | |
| Beschluss des EuGH steht noch aus. Der Kampf um die polnische | |
| Disziplinarkammer geht also auf mehreren Ebenen weiter. | |
| 6 May 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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