# taz.de -- Rechtsstaatlichkeit in Polen: Abschreckung für Richter:innen | |
> Die polnische Disziplinarkammer verstößt gegen EU-Recht. Zu diesem | |
> Ergebnis kommt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes. | |
Bild: Protest vor dem Obersten Gericht in Warschau gegen die Justizreform in Po… | |
Freiburg taz | Aufgaben und Zusammensetzung der Disziplinarkammer am | |
polnischen Obersten Gericht sind mit dem Prinzip einer unabhängigen Justiz | |
nicht vereinbar. Zu diesem Schluss ist der unabhängige Generalantwalt | |
Ewgeni Tanchew in einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) | |
gekommen und hat die Verurteilung Polens empfohlen. | |
Seit 2015 regiert in Polen die nationalkonservative Partei PiS und | |
versucht, die bis dahin unabhängige Justiz unter ihre Kontrolle zu bringen. | |
Eines der wichtigsten Instrumente ist die Disziplinarkammer am Obersten | |
Gericht, die 2017 eingerichtet wurde. Sie ist direkt zuständig für | |
Disziplinarverfahren gegen Richter:innen an diesem Gericht und als | |
Berufungsinstanz für Disziplinarverfahren gegen alle übrigen polnischen | |
Richter:innen. | |
Die EU-Kommission leitete im Oktober 2019 wegen dieser Disziplinarkammer | |
ein [1][Vertragsverletzungsverfahren] gegen Polen ein. Zum einen sei ihre | |
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet, da die | |
Richter:innen vom Landesjustizrat ausgewählt wurden, der seinerseits | |
unter Kontrolle der PiS-geführten Regierungsmehrheit steht. Außerdem sei es | |
auch bedenklich, dass der Inhalt der Rechtsprechung und die Vorlage einer | |
Sache zum EuGH ein Disziplinarverfahren gegen die Richter:innen auslösen | |
kann. | |
In diesem Verfahren nahm nun der unabhängige Generalanwalt Ewgeni Tanchew | |
Stellung und unterstützte die [2][EU-Kommission]. Schon allein die | |
Möglichkeit, dass Richter wegen des Inhalts ihrer Gerichtsentscheidungen | |
mit Disziplinarmaßnahmen überzogen werden könnten, habe zweifellos | |
abschreckende Wirkung und sei mit dem Grundsatz der richterlichen | |
Unabhängigkeit nicht vereinbar. Aus diesem und anderen Gründen empfahl | |
Tanchew daher eine Verurteilung Polens. Der EuGH wird in einigen Wochen | |
entscheiden. (C-791/19) | |
## Weiteres Verfahren | |
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Disziplinarkammer bereits | |
Gegenstand eines anderen EuGH-Verfahrens war. Im November 2019 entschied | |
der EuGH auf Anfrage des polnischen Obersten Gerichts, dass es gegen | |
EU-Recht verstößt, wenn Rechtstreitigkeiten über EU-rechtliche Fragen in | |
die Zuständigkeit einer Einrichtung fallen, die kein unabhängiges und | |
unparteisches Gericht ist. Auf dieser Basis entschied das Oberste Gericht | |
Polens im Dezember 2019 und im Januar 2020, dass die Disziplinarkammer kein | |
unabhängiges Gericht ist – weder nach EU-Recht noch nach polnischem Recht. | |
Dennoch arbeitete die Disziplinarkammer weiter. Deshalb beantragte die | |
EU-Kommission Ende Januar 2020 eine einstweilige Anordnung gegen Polen. Die | |
Disziplinarkammer solle bis zum Ende des Vertragsverletzungsverfahrens ihre | |
Tätigkeit einstellen. Der EuGH erließ die beantragte Anordnung am 8. April | |
2020. | |
Polen ignorierte jedoch diesen Eil-Beschluss des EuGH. Die | |
Disziplinarkammer arbeitete weiter. Die EU-Kommission hätte nun zwar ein | |
Zwangsgeld gegen Polen beantragen können, verzichtete aber darauf. | |
Stattdessen leitete die EU-Kommission Ende März 2021 ein neues | |
Vertragsverletzungsverfahren gegen die polnische Justizreform ein. Diesmal | |
ging es gegen das so genannte „Maulkorb-Gesetz“, das es polnischen | |
Gerichten verbietet, die richterliche Unabhängigkeit anderer polnischer | |
Gerichte zu prüfen und eine Vorabentscheidung des EuGH zu beantragen. | |
## Einstweilige Anordnung | |
In diesem Gesetz, das bereits im Februar 2020 in Kraft getreten war, wurde | |
ausdrücklich die Weiterarbeit der Disziplinarkammer am Obersten Gericht | |
angeordnet. (C-204/21) | |
Neben dem erneuten Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission auch | |
in diesem Verfahren eine einstweilige Anordnung des EuGH beantragt. Ein | |
Beschluss des EuGH steht noch aus. Der Kampf um die polnische | |
Disziplinarkammer geht also auf mehreren Ebenen weiter. | |
6 May 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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