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# taz.de -- Nach Corona-Ausbruch auf Spargelhof: DGB fordert Schutz für Ernteh…
> Arbeitsquarantäne unterbreche nicht die Infektionsketten und sei illegal,
> sagt Vorstandsmitglied Anja Piel. Landkreis und Ministerium
> widersprechen.
Bild: Wer in Quarantäne ist, soll nicht arbeiten, fordert der DGB – auch nic…
Berlin taz | [1][Nach dem massiven Corona-Ausbruch auf einem
niedersächsischen Spargelhof] fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
mehr Schutz für Erntehelfer. „Die politisch Verantwortlichen in Bund und
Ländern müssen nach der Infektionswelle in Niedersachsen Lösungen
entwickeln, um die Beschäftigten noch in dieser Saison besser zu schützen“,
sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel der taz. Arbeitgeber und Behörden
dürften das Problem nicht durch die sogenannte „Arbeitsquarantäne“ lösen.
Auf dem großen Spargel- und Beerenbetrieb Thiermann in Kirchdorf durften
nach einem Corona-Ausbruch Anfang Mai etwa 1.000 Beschäftigte
beispielsweise aus Polen ihre Unterkünfte nur verlassen, um zu arbeiten.
„Wer unter Quarantäne gestellt wird, muss die Chance haben, sich zu
isolieren, und darf nicht zur Arbeit verpflichtet werden“, verlangte Piel.
„Es ist ein Unding, wenn Menschen unter behördlicher Quarantäne nicht nach
dem Infektionsschutzgesetz entschädigt werden, stattdessen arbeiten müssen
und dabei keine Möglichkeit haben, sich selbst zu versorgen.“
[2][Arbeitsquarantäne] sei auch keine akzeptable Maßnahme für den
Infektionsschutz „und muss ein Ende haben“. Sie könne „angesichts der
Zustände von Sammelunterkünften, der Enge bei Gemeinschaftstransporten und
den fehlenden Abständen bei der Arbeit“ Infektionsketten kaum unterbrechen,
ergänzte die Gewerkschafterin. „Die Behörden nehmen mit dieser Praxis zudem
tiefe Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen vor, ohne dass es dafür
eine Rechtsgrundlage gibt.“
Der zuständige Landkreis Diepholz verteidigte die Maßnahme, die am 18. Mai
ausgelaufen sei. Die Arbeiter seien in getrennte Gruppen unterteilt
gewesen, sagte eine Sprecherin des Kreises. „Auch hatten die
Saisonarbeitskräfte, die zum Großteil ausschließlich aufgrund der Arbeit
nach Deutschland reisen, so zumindest die Möglichkeit, ihrer Beschäftigung
freiwillig weiterhin nachzugehen.“ Sonst hätten sie leistungsbezogene
Zulagen des Arbeitgebers nicht erhalten. Zudem dürften nur Kontaktpersonen
in Arbeitsquarantäne sein. „Für positiv getestete Personen gelten die
normalen Quarantäneregelungen.“ Die Zahl der Neuinfektionen sinke, also
wirkten die Maßnahmen.
Das Bundesagrarministerium rechtfertigte es, dass alle neu ankommenden
Erntehelfer aus Risiko- oder Hochinzidenzgebieten zunächst in
Arbeitsquarantäne gehen müssen. Andernfalls könnten sie nicht ihre
Tätigkeit aufnehmen, so ein Sprecher von Ministerin Julia Klöckner (CDU).
Die Arbeitsquarantäne dürfe nach einem negativen Testergebnis entweder
sofort oder fünf Tage nach der Einreise vorzeitig beendet werden.
25 May 2021
## LINKS
[1] /Erster-grosser-Ausbruch-der-Saison/!5769450
[2] /Nach-Corona-Ausbruch-auf-Spargelhof/!5766037
## AUTOREN
Jost Maurin
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