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# taz.de -- Debatte um geplante Ausgangssperre: Deutliche Kritik aus Berlin
> Der Berliner Senat bezweifelt, dass eine Ausgangssperre ab einem
> Inzidenzwert von 100 rechtlich haltbar ist. Juristen sehen das ähnlich
> kritisch.
Bild: In Berlin eigentlich undenkbar: Polizisten kontrollieren die Ausgangsspre…
Berlin dpa | Berlin sieht [1][nächtliche Ausgangssperren] als Maßnahme zur
Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin kritisch. Bei der Senatssitzung am
Dienstag habe es eine Diskussion über die beabsichtigten Regelungen des
Bundes gegeben, sagte der Senator für Stadtentwicklung und Wohnen,
Sebastian Scheel (Linke), im Anschluss.
Beim Thema Ausgangssperre gebe es weiter Zweifel: „Wir sind skeptisch, ob
eine solche allgemeine Ausgangsbeschränkung aufgrund eines Inzidenzwerts in
der jetzigen Situation rechtlich haltbar ist“, sagte Scheel. Aber die
Debatten liefen noch. Man werde sehen, mit welchem Ergebnis.
Die Berliner Bedenken würden aktuell in die Diskussionsrunden zwischen Bund
und Ländern eingebracht, so der Senator. Der Regierende Bürgermeister,
Michael Müller (SPD) habe vor, im Bundesrat als Chef der
Ministerpräsidentenkonferenz zu dem Thema zu sprechen. „Wir brauchen jetzt
Klarheit“, betonte Scheel.
Am Montag hatten sich die Regierungsfraktionen von Union und SPD geeinigt,
bei den geplanten Ausgangsbeschränkungen nachzusteuern: Bürger sollen das
Haus von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens nur in Ausnahmefällen verlassen
dürfen. Bis Mitternacht wäre es aber erlaubt, alleine zu joggen oder
spazieren zu gehen. Nach dem ursprünglichen Plan sollten die
Ausgangsbeschränkungen schon um 21 Uhr beginnen. Regierungschef Müller
hatte die Überlegungen zur Einführung von nächtlichen Ausgangssperren
bereits mehrfach kritisiert.
## Kritik von Staatsrechtler
Auch aus Brandenburg kam Kritik. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in
Brandenburg in Regionen mit hohen Infektionszahlen verstößt nach Ansicht
des Staatsrechtlers Thorsten Ingo Schmidt gegen das Grundgesetz. „Das ist
ein schwerwiegender Eingriff und er ist verfassungswidrig“, sagte der
Potsdamer Wissenschaftler der Deutschen Presse-Agentur.
Die Ausgangsbeschränkung für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt mit
einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 greife in die Freiheit der Person nach
Artikel 2 und in die Freizügigkeit nach Artikel 11 ein sowie in die
allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2. Die Kenia-Koalition
verteidigte hingegen das Instrument.
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte am Samstag ebenfalls von einem
schweren Eingriff in die Grundrechte gesprochen. „Diesen Eingriff nehmen
wir nur deshalb vor, weil aus unserer Sicht es wichtig ist, die
Infektionsdynamik zu bremsen“, sagte er. SPD-Landtagsfraktionschef Erik
Stohn betonte am Dienstag, es gehe darum, Mobilität und Kontakte
einzuschränken. „Dazu ist es auch wissenschaftlichen Studien zufolge eine
geeignete Maßnahme.“
20 Apr 2021
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