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# taz.de -- Bundestag verschiebt Gesetz: Hätte, hätte, Lieferkette
> Auf Druck der Union wird die Abstimmung über das Lieferkettengesetz
> verschoben. Der Wirtschaftsflügel will die Haftung der Unternehmen
> begrenzen.
Bild: Die finale Abstimmung zum Lieferkettengesetz wurde erneut verschoben
Berlin taz | In den sozialen Medien findet eine Lobbyschlacht um das
Lieferkettengesetz statt. Zahlreiche Verbände, Initiativen und
Einzelpersonen melden sich. Sie plädieren wahlweise für die Absage,
Änderung, Entschärfung oder Verschärfung des Vorhabens. Letzteres gilt auch
für die Unionsfraktion im Bundestag. Auf deren Wunsch wurde die eigentlich
für diesen Donnerstag geplante endgültige Abstimmung noch einmal
verschoben.
Das jahrelang umstrittene Gesetz soll hiesige Firmen verpflichten, die
Menschenrechte der Arbeiterinnen und Arbeiter in ihren ausländischen
Zulieferfabriken zu schützen. Die in Deutschland ansässigen Auftraggeber
und Händler müssten sich beispielsweise darum kümmern, dass die
Beschäftigten in Asien, Afrika und Lateinamerika ausreichende Bezahlung
erhalten und die Lieferanten keine Kinder arbeiten lassen. Kommen die
Unternehmen ihrer Verantwortung nicht nach, drohen ihnen Bußgelder und
Klagen vor hiesigen Gerichten. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU)
und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatten das Gesetz vorangetrieben,
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verzögerte es.
Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus erklärte die abermaligen Bedenken jetzt
so: „Wir haben noch das Problem, dass wir eine zusätzliche zivilrechtliche
Haftung ausschließen wollen.“ Das sei „vielen Unternehmen in Deutschland
sehr wichtig“. Der Wirtschaftsflügel der Union befürchtet zahlreiche
Prozesse gegen einheimische Firmen. Deshalb werden Klarstellungen im Gesetz
gewünscht, die zivilrechtliche Entschädigungen auf Basis deutschen Rechts
erschweren.
Trotzdem enthalten wäre aber die Einführung der sogenannten
Prozessstandschaft: Etwa, wenn die IG Metall im Namen geschädigter
ausländischer Arbeiter vor einem deutschen Gericht klagt – auf Rechtsbasis
des Landes, in dem die Zulieferfabrik steht. Auch die im BGB vorgesehene
Haftung würde weiter für Firmen gelten – wobei es für geschädigte
Beschäftigte aus dem Ausland sehr schwierig ist, diesen Weg zu deutschen
Gerichten zu gehen.
„Eigentlich nicht für nötig“ hält CDU-Politiker Andreas Lämmel dasGeset…
Er ist Obmann seiner Fraktion im Wirtschaftsausschuss desBundestages.
Sollte VW tatsächlich von Zwangsarbeit in Chinaprofitieren, was nicht
erwiesen sei, handele es sich um einen Einzelfall, sagte Lämmel. Trotz des
Konfliktes um die Haftung erwartet Lämmel, dass das Lieferkettengesetz in
einer der beiden letzten Sitzungswochen dieses Bundestages im Juni
beschlossen werde. Klappt das nicht, müssten die neue Koalition und
Regierung das Vorhaben nach der Bundestagswahl neu anschieben.
19 May 2021
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Lieferketten
Gesetzesvorschlag
Bundestag
Online-Shopping
Arbeit
Bergbau
Menschenrechte
Lieferketten
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Menschenrechte.
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