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# taz.de -- Klage gegen Coronaregeln: Ferienwohnpark gegen Regierung
> Der Besitzer einer Wohnanlage für Touristen setzt die Bundesregierung mit
> einer Klage unter Druck. Er will für Geimpfte und Genesene öffnen dürfen.
Bild: In Immenstaad am Bodensee befindet sich die derzeit geschlossene Wohnanla…
Freiburg taz | Die Bundesregierung soll ermöglichen, dass touristische
Beherbungsbetriebe für Geimpfte und Genesene öffnen dürfen. Das will der
Betreiber eines Ferienwohnparks am Bodensee mit einem Eilantrag beim
Verwaltungsgericht Berlin erreichen. Er setzt damit die Bundesregierung
unter Druck, die gerade ihre [1][Ausnahmeverordnung für Geimpftenrechte]
verhandelt.
Der Ferienwohnpark (FeWoPa) Immenstaad am Bodensee besteht aus rund 100
Häusern mit 160 Wohnungen für Selbstversorger:innen. Derzeit ist die Anlage
geschlossen, denn der Bodenseekreis hat einen Inzidenzwert von 167, also
deutlich über der Schwelle 100, ab der die Bundesnotbremse gilt.
Normalerweise macht der FeWoPa sein Hauptgeschäft in der Zeit ab den
Osterferien.
Der Betreiber der Anlage möchte seine Ferienhäuser deshalb wieder öffnen,
und zwar nur für Geimpfte und Genesene. Es gebe keinen Grund mehr, Angebote
für diese beiden Gruppen zu verbieten, da diese nach Feststellung des
Robert-Koch-Instituts kaum noch infektiös sein können.
Die Bundesnotbremse lässt derzeit aber keine Ausnahmen zu, deshalb hat der
FeWoPa-Anwalt Patrick Heinemann jetzt die Bundesregierung verklagt. Sie
soll von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, per Verordnung solche Angebote
für Geimpfte und Genesene zuzulassen. Das örtlich zuständige
Verwaltungsgericht Berlin soll die Bundesregierung dazu verpflichten. Dort
ist es die erste derartige Klage.
## Ein „faktisches Berufsverbot“?
Der Ferienwohnpark, eine GmbH, beruft sich auf das Grundrecht der
Berufsfreiheit. Die derzeitige Schließung sei unverhältnismäßig und ein
„faktisches Berufsverbot“. Die massiven Einnahmeverluste könnten auch
später nicht aufgeholt werden, weil urlaubsbedürftige Geimpfte jetzt schon
in die Schweiz oder nach Frankreich fahren könnten, wo die Hotels geöffnet
seien. Auch in Österreich sei eine Öffnung zeitnah angekündigt, heißt es im
Eilantrag, der am Wochenende eingereicht wurde und der taz vorliegt.
Tatsächlich plant die Bundesregierung auch [2][eine Ausnahmeverordnung für
Geimpfte]. Sie soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, der
Bundestag soll am Donnerstag und der Bundesrat am Freitag zustimmen – wenn
sich alle Beteiligten rechtzeitig einig werden.
Nach bisherigem Stand würde diese Verordnung dem FeWoPa aber nicht
weiterhelfen. Denn Geimpfte dürften dann zwar nachts auf die Straße und
sich auch wieder unbegrenzt mit anderen treffen. Es ist aber nicht
vorgesehen, dass Hotels, Restaurants und Kultureinrichtungen speziell für
Geimpfte geöffnet werden dürfen.
Anwalt Heinemann sieht das nicht ein: „Wenn sich Geimpfte bald wieder in
beliebiger Zahl in Privatwohnungen treffen dürfen, warum dürfen sie sich
dann nicht gemeinsam in einer Ferienwohnung aufhalten?“
Heinemann ist inzwischen Spezialist für die Rechte von Geimpften. Vor
einigen Wochen hat er im ersten Geimpften-Prozess Deutschlands die
Wiedereröffnung der Cafeteria des Seniorenzentrums Mühlehof bei Lörrach
durchgesetzt. Wann das Verwaltungsgericht Berlin entscheidet, ist noch
offen. Vermutlich wird es zunächst der Bundesregierung eine Frist zur
Stellungnahme setzen.
Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat sich unterdessen gegen eine Öffnung
von Hotels und Gastronomie für Geimpfte ausgesprochen. Dagegen plädierte
Klaus Ernst (Linke) für eine sofortige Öffnung.
3 May 2021
## LINKS
[1] /Freiheit-fuer-Geimpfte/!5760459
[2] /Aktuelle-Nachrichten-in-der-Coronakrise/!5769393
## AUTOREN
Christian Rath
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