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# taz.de -- Krankenschwester vor Gericht: Betriebsrätin schlägt Privatklinik
> Das Arbeitsgericht stimmt der Kündigung einer Krankenpflegerin nicht zu.
> Der Arbeitgeber hatte ihr vorgeworfen, als Betriebsrätin betrogen zu
> haben.
Bild: Anja C. bekam viel Solidarität. Hier bei einer Kundgebung vor der Klinik
Hamburg taz | Zu viel zu arbeiten ist doch kein Kündigungsgrund – auch
nicht, wenn die Arbeitsstunden für den Betriebsrat draufgehen. Das hat das
Arbeitsgericht nun festgestellt. Die Richterin gab damit der
Krankenpflegerin Anja C. recht, die sich [1][gegen ihren Arbeitgeber, die
Privatklinik Fleetinsel, hatte verteidigen müssen].
Der Konzern Atos, der die Klinik betreibt, hatte ihr vorgeworfen,
Tätigkeiten für den Betriebsrat außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit
verrichtet und dabei auch noch betrogen zu haben. Aufgrund des
Schichtbetriebs und der [2][Arbeitsabläufe in der Klinik], hatte sie
Tätigkeiten für den Betriebsrat häufig außerhalb der regulären
Arbeitszeiten an Feiertagen und Wochenenden erledigt.
Die Konzernführung leitete daraus den Vorwurf des Betrugs und der
Erschleichung von Arbeitsbefreiung ab, da C. „Zeiten für Betriebsratsarbeit
vorgetäuscht hat, die sie tatsächlich nicht (…) geleistet hat“ – so
schrieben es die von Atos beauftragten Anwält*innen dem Gericht.
Sie forderten die Richterin auf, C.s Kündigung zuzustimmen. Eine solche
gerichtliche Zustimmung [3][braucht eine Arbeitgeber*in, um einer
Betriebsrätin zu kündigen,] wenn der Betriebsrat – wie in diesem Fall – d…
Zustimmung verweigert. Die Richterin wies den Antrag jedoch mit der
Begründung ab, der Klinikkonzern habe keine Belege liefern können für die
harten Vorwürfe.
## Betriebsrät*innen nicht unter Generalverdacht
Nicht einmal für einen hinreichenden Verdacht sah die Richterin gute
Gründe. „Natürlich ist der Zeitaufwand für außerhalb der Arbeitszeit
getätigte Betriebsratstätigkeit für die Arbeitgeberin schwer zu
überschauen“, schrieb sie in ihrem Beschluss. „Dies kann aber nicht dazu
führen, dass Betriebsräte sich einem Generalverdacht der Täuschung
aussetzen.“ Auch Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen seien nicht per se
verdächtig.
Der Klinikkonzern hat nun noch bis Mitte Mai die Möglichkeit, Beschwerde
gegen das Urteil einzulegen. C. ist erleichtert: „Ich freue mich über die
Bestätigung, alles richtig gemacht zu haben“, sagte sie. Sie habe es
irritierend gefunden, dass ihr Arbeitgeber annahm, sie habe bei den
Arbeitszeiten betrogen. Offenbar habe der Konzern ein Problem damit, nicht
bestimmen zu können, wann die Betriebsrät*innen ihrer Arbeit
nachgingen.
Auch der Verteidiger Simon Dilcher freut sich über den Erfolg. „Es ist gut,
dass die Arbeitgeber mit ihrem Versuch, eine unbequeme Betriebsrätin
loszuwerden, nicht durchkommen“, sagt er.
20 Apr 2021
## LINKS
[1] /Privatklinik-gegen-Betriebsraetin/!5746849
[2] /Mangel-an-Pflegekraeften-behebbar/!5745075
[3] /Betriebsrat-Kuendigung-vor-Gericht/!5747307
## AUTOREN
Katharina Schipkowski
## TAGS
Gesundheitspolitik
Arbeitsrecht
Betriebsrat
Kunstbetrieb
Fleischindustrie
Überstunden
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