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# taz.de -- Entscheidung zum Abstammungsrecht: Vom Recht, Mutter zu sein
> Gesa und Verena Akkermann sind Mütter einer Tochter. Doch nur Gesa darf
> sich Mutter nennen. Ist das rechtens? Karlsruhe muss das nun klären.
Bild: Glückliche Familie
Die Geburt hat sich den Müttern eingebrannt: Das hektische Piepen der
Monitore, die melden, dass Gesa Teichert-Akkermann und das Kind in ihrem
Bauch zu wenig Sauerstoff im Blut haben. Der Chefarzt, der das OP-Team zum
Notkaiserschnitt ruft. Das blaue Baby, das er drei Minuten später in den
Händen hält und das sich nicht bewegt. Die Stille zwischen den
Beatmungsversuchen. Verena Akkermann erinnert sich an die Worte, mit denen
sie versucht hat, ihre Tochter zum Atmen zu bewegen. An den Takt, in dem
sie mit Paula an ihrer Brust atmet. Gesa sieht immer noch die 94 Prozent
Sauerstoffsättigung vor sich, die der Überwachungsmonitor anzeigt. Hört das
Schmatzen an ihrer Brust. Der Moment, in dem sie weiß, dass sie es
geschafft haben.
Die Risikogeburt, die immer nur ein abstraktes Szenario war, ist zu einem
Teil ihrer Geschichte geworden. Eine ganz persönliche Geschichte, die
zugleich erzählt, wie Staat, Justiz und Gesellschaft in Deutschland
festlegen, was Familie bedeutet. Gesa Teichert-Akkermann und ihre Frau
Verena Akkermann kämpfen gegen das deutsche Abstammungsrecht. Angefangen
haben sie damit etwa zur selben Zeit, in der sie über den Namen ihres
Ungeborenen diskutierten und das Kinderzimmer apfelgrün strichen. Wann ihr
Rechtsstreit endet, ist ungewiss. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht
Celle entschieden, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
vorzulegen.
Von den Einzelkämpferinnen zu einer rechtlich gut vertretenen Familie bis
hin zum Teil einer Bewegung – so fassen die beiden Frauen das letzte Jahr
zusammen.
Mehrfach haben sie in diesem Jahr geschildert, welche Risiken die
Schwangerschaft birgt: Gesa ist 45 Jahre alt und sitzt im Rollstuhl. Sie
hat das Turner-Kieser-Syndrom, eine Erkrankung, die ihre Gelenke versteifen
lässt. Der Kaiserschnitt ist riskant. Sollte Gesa die Geburt nicht
überleben, stünde Verena allein mit einem Kind da, für das der Staat ihr
kein Sorgerecht gewährt. Denn zwei Frauen, die gemeinsam ein Kind kriegen,
können rechtlich betrachtet nicht beide Mütter sein.
## Auf dem Papier gilt Gesa Akkermann als alleinerziehend
Gesa und Verena sind seit 24 Jahren ein Paar, seit 2013 sind sie
verpartnert, seit Kurzem verheiratet. Gesa arbeitet für die
Magnus-Hirschfeld-Stiftung, Verena ist Schulleiterin. Sie wohnen in einem
kleinen Dorf in der Nähe von Hildesheim. Sie haben sich lange ein
gemeinsames Kind gewünscht. Drei Fehlgeburten haben sie erlebt, bevor beim
vierten Mal eine Embryonenspende Erfolg hatte. Bis hierhin waren sie gleich
anderen Paaren.
Das Abstammungsrecht erkennt jedoch nur Gesa als Mutter an, da sie Paula
geboren hat. Auf dem Papier gilt sie als alleinerziehend. Verena ist als
Mutter nirgendwo aufgeführt.
Ende Januar, Paula ist mittlerweile fast ein Jahr alt. Zwischen ihren
Müttern schaut sie neugierig in die Kamera. Statt bei Kaminfeuer und
Ostfriesentee wie beim letzten [1][Gespräch vor einem Jahr] sitzen Gesa und
Verena vor dem Bildschirm ihres Laptops. Die Mütter wechseln sich ab:
Erzählt Verena, nutzt Gesa die Gelegenheit um zu stillen. Redet Gesa,
blättert Verena mit Paula durch Bilderbücher. Interviews geben und
gleichzeitig ein Baby versorgen – darin haben sie im letzten Jahr Routine
bekommen.
Mitte Januar, zwei Wochen zuvor, hat sich das Oberlandesgericht Celle mit
ihrem Fall befasst. Es ist bereits das dritte Gericht: Die Akkermanns haben
in zweiter Instanz auf die Berichtigung ihrer Geburtsurkunde und die
Feststellung von Verenas Mutterschaft geklagt. Sie sehen nicht nur Paulas
Kindeswohl gefährdet, sondern auch ihre Grundrechte verletzt. Artikel 3 des
[2][Grundgesetzes] sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Und
weiter: Menschen dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt
werden. Artikel 6 sagt: Der Staat muss die Ehe und Familie schützen. Die
Akkermanns sehen sich nicht gleichbehandelt, sie fühlen sich benachteiligt.
Sie haben den Eindruck, dass der Staat ihre Familie nicht schützt.
Konnten sie die Richter*innen in Celle überzeugen, wäre Verena auch auf
dem Papier Paulas Mutter. Für die Familie ein großer Erfolg. Damit
allerdings der Paragraph 1592 in Zukunft nicht mehr nur für heterosexuelle,
sondern auch für lesbische Eltern oder Eltern mit Divers-Eintrag gilt,
reicht es nicht, wenn das Oberlandesgericht den Akkermanns Recht gibt. Die
Entscheidung wäre für andere Gerichte nicht bindend und die gemeinsame
Mutterschaft lesbischer Paare weiterhin eine Einzelfallentscheidung.
Bisher orientierten sich die Gerichte an einem Urteil des
Bundesgerichtshofs von 2018. Dieser hatte in einem ähnlichen Fall
abgelehnt, den Paragrafen 1592 auch für Mitmütter zu öffnen. Der Grund: In
der Geburtsurkunde versuche man, ein Kind anhand seiner biologischen
Abstammung seinen Eltern zuzuordnen. Eine Vermutung für diese biologische
Abstammung bestehe bei lesbischen Paaren eben nicht. Doch das Urteil ist
umstritten: Auch bei heterosexuellen Paaren ist der als Vater eingetragene
Mann nicht immer auch der Erzeuger des Kindes.
Oberlandesgerichte sind dem Bundesgerichtshof untergeordnet. Das erschwert
es ihnen, seine Rechtsprechung infrage zu stellen. „Es müsste schon ein
eher mutiges Gericht sein“, meint Anwältin Lucy Chebout.
## Der Beschluss: Karlsruhe muss entscheiden
Seit diesem Mittwoch steht fest: Mut hat bei dem Beschluss des
Oberlandesgerichts durchaus eine Rolle gespielt. Zwar hat der Senat die
Mutterschaft Verena Akkermanns nicht anerkannt – dafür biete das derzeitige
Gesetz keine Grundlage – dennoch halten die Richter*innen die
gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts für verfassungswidrig. Sie sehen
die Grundrechte queerer Eltern und ihrer Kinder verletzt. In dem 60seitigen
Beschluss positionieren sie sich damit gegen die Entscheidung des
Bundesgerichtshofs von 2018, der keine verfassungsrechtlichen Bedenken
geäußert hatte. Das hat Signalwirkung in Richtung der Familiengerichte, vor
allem aber in Richtung des Gesetzgebers – auch wenn das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts noch aussteht.
Für die Akkermanns ist der Beschluss ein Etappensieg. Die Frauen reichen
nun nicht selbst Verfassungsbeschwerde ein; stattdessen legt der Senat die
gesetzliche Regelung direkt den Richter*innen in Karlsruhe vor. Konkrete
Normenkontrolle nennt sich dieses Verfahren.
Gleichzeitig hält Familie Akkermann immer noch eine Geburtsurkunde in der
Hand, die eine der beiden Mütter verschweigt. Es kann Jahre dauern, bis das
Bundesverfassungsgericht in ihrer Sache entscheidet. Jahre der rechtlichen
Unsicherheit.
Das Paar hat sich dafür entschieden, diese rechtliche Unsicherheit
auszuhalten. Die Alternative wäre eine Stiefkindadoption: ein aufwendiges
Prozedere, das sich jahrelang hinziehen kann. Bei dem die Mitmutter dem
Jugendamt und dem Familiengericht beweisen muss, dass sie geeignet ist, das
Sorgerecht für ihr Kind zu tragen. Je nachdem wer vor ihr sitzt, muss sie
Fragen zu ihrer Sexualität beantworten, Gesundheitszeugnisse vorweisen oder
zeigen, wie sie ihr Kind wickelt.
Die Akkermanns lehnten diesen Weg von Anfang an ab. Dass sich trotzdem
viele lesbische Paare für die Stiefkindadoption entscheiden, verstehen sie.
„Die stehen an dem gleichen Punkt wie wir und sagen: Eigentlich müsste man
sich wehren, aber aus welchen Gründen auch immer können wir das gerade
nicht“, sagt Gesa Teichert-Akkermann. „Und ich glaube, das sind immer gute
Gründe.“
## Der Konflikt beginnt mit einer Seite Papier
Niemals hätte sie gedacht, dass Zeitungen und Magazine aus ganz Deutschland
über ihre Klage berichten würden. Im Nachhinein sehe alles viel planvoller
aus, sagt sie. Dabei begann ihr Weg durch die Gerichte mit einem einzelnen
Blatt Papier: wenige Zeilen an das Standesamt in Hildesheim, zwei
Unterschriften, eingegangen am 18. November 2019, rund drei Monate vor der
Geburt. Verena Akkermann erkennt darin ihre Mit-Mutterschaft an, Gesa
Teichert-Akkermann erklärt sich einverstanden.
Es dauert nur eine Woche, bis das Standesamt ablehnt. Noch im Dezember legt
das Paar Widerspruch ein.
Anfang Januar, Gesa ist mittlerweile im neunten Monat schwanger,
verschicken die beiden das erste Rundschreiben. Im Anhang ein
Kampagnenlogo: zwei Frauen, die eine im Rollstuhl, in ihrer Mitte ein Kind.
„Mama“ steht neben der einen, „Mami“ neben der anderen. Sie stehen auf
einem Regenbogen, eine Sonne strahlt. Sie haben sich entschieden an die
Öffentlichkeit zu gehen – ab jetzt geht es nicht mehr nur um ihre Klage,
sondern um die schätzungsweise 14.000 Kinder, die in Regenbogenfamilien
abseits der heterosexuellen Norm geboren werden. Den größten Teil dieser
Familien bilden lesbische Paare.
Mit jedem Tag, den Paulas Geburt näher rückt, häufen sich die Termine: Eine
Woche nach ihrem Kampagnenstart reichen die Akkermanns Klage beim
Amtsgericht Hildesheim ein. Am 7. Februar 2020, sechs Tage vor dem
geplanten Kaiserschnitt, treffen die Frauen eine Notarin in Hannover, die
sich bereit erklärt hat, Verenas Mitmutterschaft notariell anzuerkennen –
die jene Unterschrift setzt, die das Standesamt Hildesheim verwehrt hatte.
Noch im Krankenhaus stellen sie die Unterlagen für das Standesamt zusammen:
die notarielle Anerkennung der Mitmutterschaft, die Geburtsbescheinigung,
ihre Heiratsurkunde, dazu Ausweisdokumente. Weil Paula in Hannover auf die
Welt gekommen ist, ist jetzt neben Hildesheim ein zweites Standesamt
zuständig.
Sie reichen die Unterlagen ein, als hätte es nie eine Klage gegeben. Sie
wissen, dass das Standesamt ablehnen wird. Trotzdem haben beide einen
letzten Funken Hoffnung, dass jetzt, mit Paulas Geburt, auch der Weg durch
die Gerichte ein Ende hat.
## Das Standesamt bleibt stur
Die Akkermanns hoffen nur drei Wochen lang. Im Briefkasten liegt die
Geburtsurkunde von Paula, der Absender: das Standesamt Hannover. Verena
Akkermann taucht in dem Dokument nicht auf. Als ob sie nie eine zweite
Elternstelle geltend gemacht hätten. In dem Moment haben sie den Eindruck,
als würde ihre Diskriminierung schwarz auf weiß sichtbar, sagen die
Akkermanns später, mit Adler und Stempel. Paula hat rechtlich nur eine
Mutter.
Die Neufassung des Abstammungsrechts politisiert auch die Politik. In
demselben Monat, in dem Paula geboren wird, lehnt der Bundestag einen
Gesetzentwurf der Grünen ab. Der sah jene Reform von Paragraf 1592 vor und
stützte sich auf Vorschläge, die ein Arbeitskreis im Bundestag erarbeitet
hatte. Die große Koalition, AfD und FDP lehnen die Initiative ab.
Im März 2020 klagen die Akkermanns gegen die Geburtsurkunde, die das
Standesamt Hannover ihnen ausgestellt hat. Von jetzt an vertritt sie die
Anwältin Lucy Chebout aus Berlin – pro bono. Chebout nahm als Referendarin
an dem Arbeitskreis des Bundestags teil. Zusätzlich ist die Gesellschaft
für Freiheitsrechte (GFF) auf die Familie aufmerksam geworden – ein Verein,
der einzelne Klagen wie die der Akkermanns strategisch begleitet. Lea
Beckmann, Verfahrenskoordinatorin bei der Gesellschaft, übernimmt jetzt die
Planung und die Pressearbeit für die Akkermanns.
„Letztes Jahr, als Gesa hochschwanger war, da waren wir allein“, sagt
Verena Akkermann. Sie sitzt dabei vor der Kamera, während Gesa in der Küche
Paula füttert. Seit die Anwältin und der Verein sie unterstützten, sei sie
entspannter. Sie weiß, welches Schreiben ihre Anwältin vorbereitet und
welches Gericht abgelehnt hat. Mit der rechtlichen Situation sei es ähnlich
wie mit Corona, sagt sie: „Man gewöhnt sich leider daran.“
Wenn die Akkermanns auf das letzte Jahr blicken, wechseln sie fließend von
juristischen Fachbegriffen zu Paulas ersten Krabbelversuchen. Mal sind sie
Klägerinnen, mal Mütter. Nur eines haben beide Welten gemeinsam: Paula
steht im Mittelpunkt. „Natürlich fühle ich mich als Lesbe diskriminiert“,
sagt Verena. „Aber dass am Ende Paula diejenige ist, die – rechtlich
gesehen – darunter leidet, dass sie zwei Mütter hat, das halte ich für das
gewichtigere Argument.“
Gesa ist wieder dazugekommen, sie nickt. Sowohl die Anhörung in Celle als
auch die Kommentarspalten bei Twitter zeigten ihr, dass viele immer noch
zwischen der „normalen“ und der „Homo“-Ehe unterschieden. Und das zeige
sich dann auch an den Geburtsurkunden. „Es sollte nicht darum gehen, Vater
und Mutter in dieser Urkunde zu bestimmen, sondern darum, einem Kind zwei
Elternteile zuzuordnen. Und ob die cis oder trans sind und wie die
begehren, das darf keine Rolle spielen. Der Schutz muss der Ehe und der
Familie gelten, egal in welcher Konstellation.“
Es gibt mittlerweile mehrere Gesetzesinitiativen, die die lesbische
Mutterschaft in den Blick nehmen. Im Sommer 2020 hat das
Bundesjustizministerium einen weiteren Entwurf geschrieben, aber noch nicht
veröffentlicht. Doch was ist mit trans* Menschen, mit nicht-binären oder
einigen inter* Menschen? Mit jenen, die den noch neuen Personenstand
„divers“ oder aber keinen Geschlechtseintrag haben? Deren Elternschaft
klammern die Entwürfe aus – schwer genug, für lesbische Eltern, im
Bundestag politische Mehrheiten zu finden.
Gesa geht davon aus, dass in Berlin noch lange diskutiert, aber nichts
entschieden wird. Die Wahl im September könnte eine Reform zusätzlich
hinauszögern. Zwar kann sich auch die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über Jahre hinziehen – doch selbst dann, schätzt
Gesa, könnten die Richter schneller sein als die Politik.
Im Juli 2020 lehnten die Amtsgerichte in Hildesheim und Hannover die Klagen
ab, die Chebout nach Paulas Geburt eingereicht hatte. Das Verfahren ging in
die nächste Instanz. Am 13. Januar 2021 die Videoverhandlung vor dem
Oberlandesgericht Celle. Vor der Verhandlung trafen sich die Akkermanns,
ihre Anwältin und Lea Beckmann von der GFF in Hildesheim – für Twitter
schossen sie ein Foto, auf dem sie gemeinsam ein Banner hochhalten.
„#PaulaHatZweiMamas“ steht darauf; der Hashtag landet am Verhandlungstag
auf Platz zwei der deutschen Twittertrends.
Neben dem Logo der GFF steht auch das Logo von nodoption, einer Berliner
Initiative, unter der sich mehrere lesbische Paare zusammengeschlossen
haben. Im August haben sieben von ihnen beim Amtsgericht
Tempelhof-Kreuzberg Anträge zur gerichtlichen Feststellung der Elternschaft
eingereicht.
Es ist schon eine Weile dunkel an diesem Abend Ende Januar 2021, Verena
bringt Paula zu Bett. Gesa erzählt von den ersten Videogesprächen im
Dezember, bei denen sie die Familien von nodoption kennengelernt haben.
Wenn der Gedanke an die nächsten Jahre sie zu ängstigen beginnt, erinnert
sie sich daran. Diesen Sommer will sie anfangen zu arbeiten – der
öffentliche Kampf gegen das Abstammungsrecht wird dann zu einem parallel
laufenden Dauerjob. Und es bleibt natürlich die Frage: Wird ihnen das
Verfassungsgericht am Ende recht geben?
Sollte es so kommen, dann wäre für alle lesbischen Familien, in die ein
Kind geboren wird, Rechtssicherheit geschaffen. Als Klägerinnen, deren
persönliche Geschichte im vergangenen Jahr zu einem Politikum geworden ist,
haben die Akkermanns dieses Ziel vor Augen. Doch wen das Abstammungsrecht
in Zukunft als Eltern anerkennt, wird sich nicht nur an ihrem Verfahren
entscheiden. Denn vor den Türen der Gerichte, von der ersten bis zur
obersten Instanz, warten bereits die nächsten Einzelfälle, die dafür
streiten, zur Norm gesprochen zu werden.
24 Mar 2021
## LINKS
[1] /Wenn-zwei-Lesben-ein-Kind-erwarten/!5656867
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
## AUTOREN
Helena Weise
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