# taz.de -- Entscheidung zum Abstammungsrecht: Vom Recht, Mutter zu sein | |
> Gesa und Verena Akkermann sind Mütter einer Tochter. Doch nur Gesa darf | |
> sich Mutter nennen. Ist das rechtens? Karlsruhe muss das nun klären. | |
Bild: Glückliche Familie | |
Die Geburt hat sich den Müttern eingebrannt: Das hektische Piepen der | |
Monitore, die melden, dass Gesa Teichert-Akkermann und das Kind in ihrem | |
Bauch zu wenig Sauerstoff im Blut haben. Der Chefarzt, der das OP-Team zum | |
Notkaiserschnitt ruft. Das blaue Baby, das er drei Minuten später in den | |
Händen hält und das sich nicht bewegt. Die Stille zwischen den | |
Beatmungsversuchen. Verena Akkermann erinnert sich an die Worte, mit denen | |
sie versucht hat, ihre Tochter zum Atmen zu bewegen. An den Takt, in dem | |
sie mit Paula an ihrer Brust atmet. Gesa sieht immer noch die 94 Prozent | |
Sauerstoffsättigung vor sich, die der Überwachungsmonitor anzeigt. Hört das | |
Schmatzen an ihrer Brust. Der Moment, in dem sie weiß, dass sie es | |
geschafft haben. | |
Die Risikogeburt, die immer nur ein abstraktes Szenario war, ist zu einem | |
Teil ihrer Geschichte geworden. Eine ganz persönliche Geschichte, die | |
zugleich erzählt, wie Staat, Justiz und Gesellschaft in Deutschland | |
festlegen, was Familie bedeutet. Gesa Teichert-Akkermann und ihre Frau | |
Verena Akkermann kämpfen gegen das deutsche Abstammungsrecht. Angefangen | |
haben sie damit etwa zur selben Zeit, in der sie über den Namen ihres | |
Ungeborenen diskutierten und das Kinderzimmer apfelgrün strichen. Wann ihr | |
Rechtsstreit endet, ist ungewiss. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht | |
Celle entschieden, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
vorzulegen. | |
Von den Einzelkämpferinnen zu einer rechtlich gut vertretenen Familie bis | |
hin zum Teil einer Bewegung – so fassen die beiden Frauen das letzte Jahr | |
zusammen. | |
Mehrfach haben sie in diesem Jahr geschildert, welche Risiken die | |
Schwangerschaft birgt: Gesa ist 45 Jahre alt und sitzt im Rollstuhl. Sie | |
hat das Turner-Kieser-Syndrom, eine Erkrankung, die ihre Gelenke versteifen | |
lässt. Der Kaiserschnitt ist riskant. Sollte Gesa die Geburt nicht | |
überleben, stünde Verena allein mit einem Kind da, für das der Staat ihr | |
kein Sorgerecht gewährt. Denn zwei Frauen, die gemeinsam ein Kind kriegen, | |
können rechtlich betrachtet nicht beide Mütter sein. | |
## Auf dem Papier gilt Gesa Akkermann als alleinerziehend | |
Gesa und Verena sind seit 24 Jahren ein Paar, seit 2013 sind sie | |
verpartnert, seit Kurzem verheiratet. Gesa arbeitet für die | |
Magnus-Hirschfeld-Stiftung, Verena ist Schulleiterin. Sie wohnen in einem | |
kleinen Dorf in der Nähe von Hildesheim. Sie haben sich lange ein | |
gemeinsames Kind gewünscht. Drei Fehlgeburten haben sie erlebt, bevor beim | |
vierten Mal eine Embryonenspende Erfolg hatte. Bis hierhin waren sie gleich | |
anderen Paaren. | |
Das Abstammungsrecht erkennt jedoch nur Gesa als Mutter an, da sie Paula | |
geboren hat. Auf dem Papier gilt sie als alleinerziehend. Verena ist als | |
Mutter nirgendwo aufgeführt. | |
Ende Januar, Paula ist mittlerweile fast ein Jahr alt. Zwischen ihren | |
Müttern schaut sie neugierig in die Kamera. Statt bei Kaminfeuer und | |
Ostfriesentee wie beim letzten [1][Gespräch vor einem Jahr] sitzen Gesa und | |
Verena vor dem Bildschirm ihres Laptops. Die Mütter wechseln sich ab: | |
Erzählt Verena, nutzt Gesa die Gelegenheit um zu stillen. Redet Gesa, | |
blättert Verena mit Paula durch Bilderbücher. Interviews geben und | |
gleichzeitig ein Baby versorgen – darin haben sie im letzten Jahr Routine | |
bekommen. | |
Mitte Januar, zwei Wochen zuvor, hat sich das Oberlandesgericht Celle mit | |
ihrem Fall befasst. Es ist bereits das dritte Gericht: Die Akkermanns haben | |
in zweiter Instanz auf die Berichtigung ihrer Geburtsurkunde und die | |
Feststellung von Verenas Mutterschaft geklagt. Sie sehen nicht nur Paulas | |
Kindeswohl gefährdet, sondern auch ihre Grundrechte verletzt. Artikel 3 des | |
[2][Grundgesetzes] sagt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Und | |
weiter: Menschen dürfen nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt | |
werden. Artikel 6 sagt: Der Staat muss die Ehe und Familie schützen. Die | |
Akkermanns sehen sich nicht gleichbehandelt, sie fühlen sich benachteiligt. | |
Sie haben den Eindruck, dass der Staat ihre Familie nicht schützt. | |
Konnten sie die Richter*innen in Celle überzeugen, wäre Verena auch auf | |
dem Papier Paulas Mutter. Für die Familie ein großer Erfolg. Damit | |
allerdings der Paragraph 1592 in Zukunft nicht mehr nur für heterosexuelle, | |
sondern auch für lesbische Eltern oder Eltern mit Divers-Eintrag gilt, | |
reicht es nicht, wenn das Oberlandesgericht den Akkermanns Recht gibt. Die | |
Entscheidung wäre für andere Gerichte nicht bindend und die gemeinsame | |
Mutterschaft lesbischer Paare weiterhin eine Einzelfallentscheidung. | |
Bisher orientierten sich die Gerichte an einem Urteil des | |
Bundesgerichtshofs von 2018. Dieser hatte in einem ähnlichen Fall | |
abgelehnt, den Paragrafen 1592 auch für Mitmütter zu öffnen. Der Grund: In | |
der Geburtsurkunde versuche man, ein Kind anhand seiner biologischen | |
Abstammung seinen Eltern zuzuordnen. Eine Vermutung für diese biologische | |
Abstammung bestehe bei lesbischen Paaren eben nicht. Doch das Urteil ist | |
umstritten: Auch bei heterosexuellen Paaren ist der als Vater eingetragene | |
Mann nicht immer auch der Erzeuger des Kindes. | |
Oberlandesgerichte sind dem Bundesgerichtshof untergeordnet. Das erschwert | |
es ihnen, seine Rechtsprechung infrage zu stellen. „Es müsste schon ein | |
eher mutiges Gericht sein“, meint Anwältin Lucy Chebout. | |
## Der Beschluss: Karlsruhe muss entscheiden | |
Seit diesem Mittwoch steht fest: Mut hat bei dem Beschluss des | |
Oberlandesgerichts durchaus eine Rolle gespielt. Zwar hat der Senat die | |
Mutterschaft Verena Akkermanns nicht anerkannt – dafür biete das derzeitige | |
Gesetz keine Grundlage – dennoch halten die Richter*innen die | |
gesetzliche Regelung des Abstammungsrechts für verfassungswidrig. Sie sehen | |
die Grundrechte queerer Eltern und ihrer Kinder verletzt. In dem 60seitigen | |
Beschluss positionieren sie sich damit gegen die Entscheidung des | |
Bundesgerichtshofs von 2018, der keine verfassungsrechtlichen Bedenken | |
geäußert hatte. Das hat Signalwirkung in Richtung der Familiengerichte, vor | |
allem aber in Richtung des Gesetzgebers – auch wenn das Urteil des | |
Bundesverfassungsgerichts noch aussteht. | |
Für die Akkermanns ist der Beschluss ein Etappensieg. Die Frauen reichen | |
nun nicht selbst Verfassungsbeschwerde ein; stattdessen legt der Senat die | |
gesetzliche Regelung direkt den Richter*innen in Karlsruhe vor. Konkrete | |
Normenkontrolle nennt sich dieses Verfahren. | |
Gleichzeitig hält Familie Akkermann immer noch eine Geburtsurkunde in der | |
Hand, die eine der beiden Mütter verschweigt. Es kann Jahre dauern, bis das | |
Bundesverfassungsgericht in ihrer Sache entscheidet. Jahre der rechtlichen | |
Unsicherheit. | |
Das Paar hat sich dafür entschieden, diese rechtliche Unsicherheit | |
auszuhalten. Die Alternative wäre eine Stiefkindadoption: ein aufwendiges | |
Prozedere, das sich jahrelang hinziehen kann. Bei dem die Mitmutter dem | |
Jugendamt und dem Familiengericht beweisen muss, dass sie geeignet ist, das | |
Sorgerecht für ihr Kind zu tragen. Je nachdem wer vor ihr sitzt, muss sie | |
Fragen zu ihrer Sexualität beantworten, Gesundheitszeugnisse vorweisen oder | |
zeigen, wie sie ihr Kind wickelt. | |
Die Akkermanns lehnten diesen Weg von Anfang an ab. Dass sich trotzdem | |
viele lesbische Paare für die Stiefkindadoption entscheiden, verstehen sie. | |
„Die stehen an dem gleichen Punkt wie wir und sagen: Eigentlich müsste man | |
sich wehren, aber aus welchen Gründen auch immer können wir das gerade | |
nicht“, sagt Gesa Teichert-Akkermann. „Und ich glaube, das sind immer gute | |
Gründe.“ | |
## Der Konflikt beginnt mit einer Seite Papier | |
Niemals hätte sie gedacht, dass Zeitungen und Magazine aus ganz Deutschland | |
über ihre Klage berichten würden. Im Nachhinein sehe alles viel planvoller | |
aus, sagt sie. Dabei begann ihr Weg durch die Gerichte mit einem einzelnen | |
Blatt Papier: wenige Zeilen an das Standesamt in Hildesheim, zwei | |
Unterschriften, eingegangen am 18. November 2019, rund drei Monate vor der | |
Geburt. Verena Akkermann erkennt darin ihre Mit-Mutterschaft an, Gesa | |
Teichert-Akkermann erklärt sich einverstanden. | |
Es dauert nur eine Woche, bis das Standesamt ablehnt. Noch im Dezember legt | |
das Paar Widerspruch ein. | |
Anfang Januar, Gesa ist mittlerweile im neunten Monat schwanger, | |
verschicken die beiden das erste Rundschreiben. Im Anhang ein | |
Kampagnenlogo: zwei Frauen, die eine im Rollstuhl, in ihrer Mitte ein Kind. | |
„Mama“ steht neben der einen, „Mami“ neben der anderen. Sie stehen auf | |
einem Regenbogen, eine Sonne strahlt. Sie haben sich entschieden an die | |
Öffentlichkeit zu gehen – ab jetzt geht es nicht mehr nur um ihre Klage, | |
sondern um die schätzungsweise 14.000 Kinder, die in Regenbogenfamilien | |
abseits der heterosexuellen Norm geboren werden. Den größten Teil dieser | |
Familien bilden lesbische Paare. | |
Mit jedem Tag, den Paulas Geburt näher rückt, häufen sich die Termine: Eine | |
Woche nach ihrem Kampagnenstart reichen die Akkermanns Klage beim | |
Amtsgericht Hildesheim ein. Am 7. Februar 2020, sechs Tage vor dem | |
geplanten Kaiserschnitt, treffen die Frauen eine Notarin in Hannover, die | |
sich bereit erklärt hat, Verenas Mitmutterschaft notariell anzuerkennen – | |
die jene Unterschrift setzt, die das Standesamt Hildesheim verwehrt hatte. | |
Noch im Krankenhaus stellen sie die Unterlagen für das Standesamt zusammen: | |
die notarielle Anerkennung der Mitmutterschaft, die Geburtsbescheinigung, | |
ihre Heiratsurkunde, dazu Ausweisdokumente. Weil Paula in Hannover auf die | |
Welt gekommen ist, ist jetzt neben Hildesheim ein zweites Standesamt | |
zuständig. | |
Sie reichen die Unterlagen ein, als hätte es nie eine Klage gegeben. Sie | |
wissen, dass das Standesamt ablehnen wird. Trotzdem haben beide einen | |
letzten Funken Hoffnung, dass jetzt, mit Paulas Geburt, auch der Weg durch | |
die Gerichte ein Ende hat. | |
## Das Standesamt bleibt stur | |
Die Akkermanns hoffen nur drei Wochen lang. Im Briefkasten liegt die | |
Geburtsurkunde von Paula, der Absender: das Standesamt Hannover. Verena | |
Akkermann taucht in dem Dokument nicht auf. Als ob sie nie eine zweite | |
Elternstelle geltend gemacht hätten. In dem Moment haben sie den Eindruck, | |
als würde ihre Diskriminierung schwarz auf weiß sichtbar, sagen die | |
Akkermanns später, mit Adler und Stempel. Paula hat rechtlich nur eine | |
Mutter. | |
Die Neufassung des Abstammungsrechts politisiert auch die Politik. In | |
demselben Monat, in dem Paula geboren wird, lehnt der Bundestag einen | |
Gesetzentwurf der Grünen ab. Der sah jene Reform von Paragraf 1592 vor und | |
stützte sich auf Vorschläge, die ein Arbeitskreis im Bundestag erarbeitet | |
hatte. Die große Koalition, AfD und FDP lehnen die Initiative ab. | |
Im März 2020 klagen die Akkermanns gegen die Geburtsurkunde, die das | |
Standesamt Hannover ihnen ausgestellt hat. Von jetzt an vertritt sie die | |
Anwältin Lucy Chebout aus Berlin – pro bono. Chebout nahm als Referendarin | |
an dem Arbeitskreis des Bundestags teil. Zusätzlich ist die Gesellschaft | |
für Freiheitsrechte (GFF) auf die Familie aufmerksam geworden – ein Verein, | |
der einzelne Klagen wie die der Akkermanns strategisch begleitet. Lea | |
Beckmann, Verfahrenskoordinatorin bei der Gesellschaft, übernimmt jetzt die | |
Planung und die Pressearbeit für die Akkermanns. | |
„Letztes Jahr, als Gesa hochschwanger war, da waren wir allein“, sagt | |
Verena Akkermann. Sie sitzt dabei vor der Kamera, während Gesa in der Küche | |
Paula füttert. Seit die Anwältin und der Verein sie unterstützten, sei sie | |
entspannter. Sie weiß, welches Schreiben ihre Anwältin vorbereitet und | |
welches Gericht abgelehnt hat. Mit der rechtlichen Situation sei es ähnlich | |
wie mit Corona, sagt sie: „Man gewöhnt sich leider daran.“ | |
Wenn die Akkermanns auf das letzte Jahr blicken, wechseln sie fließend von | |
juristischen Fachbegriffen zu Paulas ersten Krabbelversuchen. Mal sind sie | |
Klägerinnen, mal Mütter. Nur eines haben beide Welten gemeinsam: Paula | |
steht im Mittelpunkt. „Natürlich fühle ich mich als Lesbe diskriminiert“, | |
sagt Verena. „Aber dass am Ende Paula diejenige ist, die – rechtlich | |
gesehen – darunter leidet, dass sie zwei Mütter hat, das halte ich für das | |
gewichtigere Argument.“ | |
Gesa ist wieder dazugekommen, sie nickt. Sowohl die Anhörung in Celle als | |
auch die Kommentarspalten bei Twitter zeigten ihr, dass viele immer noch | |
zwischen der „normalen“ und der „Homo“-Ehe unterschieden. Und das zeige | |
sich dann auch an den Geburtsurkunden. „Es sollte nicht darum gehen, Vater | |
und Mutter in dieser Urkunde zu bestimmen, sondern darum, einem Kind zwei | |
Elternteile zuzuordnen. Und ob die cis oder trans sind und wie die | |
begehren, das darf keine Rolle spielen. Der Schutz muss der Ehe und der | |
Familie gelten, egal in welcher Konstellation.“ | |
Es gibt mittlerweile mehrere Gesetzesinitiativen, die die lesbische | |
Mutterschaft in den Blick nehmen. Im Sommer 2020 hat das | |
Bundesjustizministerium einen weiteren Entwurf geschrieben, aber noch nicht | |
veröffentlicht. Doch was ist mit trans* Menschen, mit nicht-binären oder | |
einigen inter* Menschen? Mit jenen, die den noch neuen Personenstand | |
„divers“ oder aber keinen Geschlechtseintrag haben? Deren Elternschaft | |
klammern die Entwürfe aus – schwer genug, für lesbische Eltern, im | |
Bundestag politische Mehrheiten zu finden. | |
Gesa geht davon aus, dass in Berlin noch lange diskutiert, aber nichts | |
entschieden wird. Die Wahl im September könnte eine Reform zusätzlich | |
hinauszögern. Zwar kann sich auch die Entscheidung des | |
Bundesverfassungsgerichts über Jahre hinziehen – doch selbst dann, schätzt | |
Gesa, könnten die Richter schneller sein als die Politik. | |
Im Juli 2020 lehnten die Amtsgerichte in Hildesheim und Hannover die Klagen | |
ab, die Chebout nach Paulas Geburt eingereicht hatte. Das Verfahren ging in | |
die nächste Instanz. Am 13. Januar 2021 die Videoverhandlung vor dem | |
Oberlandesgericht Celle. Vor der Verhandlung trafen sich die Akkermanns, | |
ihre Anwältin und Lea Beckmann von der GFF in Hildesheim – für Twitter | |
schossen sie ein Foto, auf dem sie gemeinsam ein Banner hochhalten. | |
„#PaulaHatZweiMamas“ steht darauf; der Hashtag landet am Verhandlungstag | |
auf Platz zwei der deutschen Twittertrends. | |
Neben dem Logo der GFF steht auch das Logo von nodoption, einer Berliner | |
Initiative, unter der sich mehrere lesbische Paare zusammengeschlossen | |
haben. Im August haben sieben von ihnen beim Amtsgericht | |
Tempelhof-Kreuzberg Anträge zur gerichtlichen Feststellung der Elternschaft | |
eingereicht. | |
Es ist schon eine Weile dunkel an diesem Abend Ende Januar 2021, Verena | |
bringt Paula zu Bett. Gesa erzählt von den ersten Videogesprächen im | |
Dezember, bei denen sie die Familien von nodoption kennengelernt haben. | |
Wenn der Gedanke an die nächsten Jahre sie zu ängstigen beginnt, erinnert | |
sie sich daran. Diesen Sommer will sie anfangen zu arbeiten – der | |
öffentliche Kampf gegen das Abstammungsrecht wird dann zu einem parallel | |
laufenden Dauerjob. Und es bleibt natürlich die Frage: Wird ihnen das | |
Verfassungsgericht am Ende recht geben? | |
Sollte es so kommen, dann wäre für alle lesbischen Familien, in die ein | |
Kind geboren wird, Rechtssicherheit geschaffen. Als Klägerinnen, deren | |
persönliche Geschichte im vergangenen Jahr zu einem Politikum geworden ist, | |
haben die Akkermanns dieses Ziel vor Augen. Doch wen das Abstammungsrecht | |
in Zukunft als Eltern anerkennt, wird sich nicht nur an ihrem Verfahren | |
entscheiden. Denn vor den Türen der Gerichte, von der ersten bis zur | |
obersten Instanz, warten bereits die nächsten Einzelfälle, die dafür | |
streiten, zur Norm gesprochen zu werden. | |
24 Mar 2021 | |
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