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# taz.de -- Streit um Naturschutzrecht: Offshore-Windpark vor Gericht
> Der Nabu klagt gegen den Windpark Butendiek vor Sylt. Die geltende
> Rechtslage bringt es mit sich, dass er das erst tun kann, seit der Park
> steht.
Bild: Vertreibt Seevögel im Schutzgebiet: Windpark Butendiek
Hamburg taz | Durch juristische Untiefen führt ein [1][Klageverfahren des
Naturschutzbundes (Nabu) gegen den Windpark Butendiek] vor der Insel Sylt.
Der Park war einer der ersten in der deutschen Nordsee und wurde in einem
EU-Vogelschutzgebiet errichtet. Der Nabu prozessiert dagegen, weil die
Anlage den wichtigsten Lebensraum von Stern- und Prachttauchern
verkleinere. Dabei ist der Nabu in eine paradoxe Lage geraten.
Die Umweltschützer hatten [2][unter Verweis auf das Umweltschadensgesetz
sofort geklagt], nachdem das damals noch als Bürgerwindpark firmierende
Projekt genehmigt worden war. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies die Klage
ab mit dem Hinweis, der Verband könne erst klagen, wenn ein Umweltschaden
auch tatsächlich eingetreten sei.
Also wartete der Nabu notgedrungen ab und sah sich an, wie sich der
Windpark auf die Vogelpopulation auswirken würde. „Aktuelle
wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass sich die Offshore-Windparks in
der Nordsee erheblich stärker auf die Vogelwelt auswirken als
prognostiziert“, sagte Kim Detloff vom Nabu. Offshore-Windparks vertrieben
Seetaucher auf eine Entfernung von mindestens 16 Kilometern.
## Ausnahme für den Windpark?
Trotzdem wies das [3][Verwaltungsgericht Köln] eine entsprechende Klage ab:
Das Umweltschadensgesetz könne nur angewandt werden, wenn eine Schuld des
Windparkbetreibers feststellbar sei. Dieser habe sich jedoch auf eine
Genehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
gestützt, außerdem mehrere Fachgutachten eingeholt und damit seiner
Sorgfaltspflicht genüge getan.
„Das Kölner Urteil vertritt die Rechtsauffassung, dass eine Genehmigung vor
Fahrlässigkeit schützt, egal wie alt und handwerklich fragwürdig sie sei“,
resümiert der Nabu. Damit laufe das Umweltschadensgesetz grundsätzlich ins
Leere. Die Berufung des Nabu wird am Donnerstag vor dem
[4][Oberverwaltungsgericht Münster] verhandelt (Az. 21 A 49/17). Das
[5][Bundesamt für Naturschutz (BFN) prüft derwei]l, ob für den Windpark
nicht eine Ausnahme vom Naturschutz gemacht werden kann. Gernot Knödler
6 Mar 2021
## LINKS
[1] /Vogelschuetzer-kaempfen-gegen-Windmuehlen/!5440823
[2] https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/offshore-windparks/butendiek…
[3] https://openjur.de/u/2147795.html
[4] https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/terminvorschau/index.php
[5] https://www.bfn.de/themen/recht/bekanntmachungen.html
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Bundesamt für Naturschutz
Naturschutz
Nabu
Windkraft
Offshore-Windpark
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Wir retten die Welt
Windparks
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